Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel23. Juni 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Kollektiver Rechtsschutz: Neue Regeln für Verbandsklagen treten in Kraft

Dargestellt ist ein Piktogram auf einem lila Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis. Innerhalb des Kreises befinden sich Darstellungen zum Thema Justiz und Recht. Auf der linken Seite oben sieht man einen Gerichtshammer, parallel dazu auf der rechten Seite die Darstellung einer Waage, die von einer Hand gehalten wird (Justizsymbol). Der untere Teil des Kreises zeigt einge Hand, die eine kleinere Hand in ihrer hält.

Gute Nachrichten für Verbraucherinnen und Verbraucher: An diesem Sonntag, 25. Juni 2023, treten neue Regeln für kollektive Rechtsbehelfe in Kraft. Künftig kann eine qualifizierte Einrichtung, etwa eine Verbraucherorganisation im Namen einer Gruppe von Verbrauchern, die durch illegale Geschäftspraktiken Schaden erlitten haben, einen Rechtsbehelf einlegen, um z. B. eine Entschädigung, einen Ersatz oder eine Reparatur zu erwirken. In einigen Mitgliedstaaten können Verbraucherinnen und Verbraucher bereits Verbandsklagen vor Gericht erheben. Von nun an wird es diese Möglichkeit in allen EU-Ländern geben. Dieser kollektive Rechtsschutz war im Unionsrecht bislang nicht vorgesehen.

Kommissionvizepräsidentin Věra Jourová sagte: „Dieses wichtige Gesetz ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Opfer rechtswidriger Geschäftspraktiken geworden sind, ihre Rechte durchzusetzen und gemeinsam Gerechtigkeit zu suchen. Wir erwarten von allen Mitgliedstaaten, dass sie zügig die Stellen benennen, die dafür qualifiziert sind, solche Klagen auf den Weg zu bringen.“

Europäische Verbandsklage anders konstruiert als Sammelklagen in den USA

Künftig werden beispielsweise in einem Szenario wie dem Abgas-Skandal die Opfer unlauterer Geschäftspraktiken durch Verbandsklagen gemäß dieser Richtlinie kollektiv Entschädigungen erwirken können. (Im genannten Szenario wäre unter unlautere Geschäftspraktiken etwa irreführende Werbung durch Automobilhersteller zu verstehen, die gegen den Rechtsrahmen der Union für die Typgenehmigung von Fahrzeugen oder Umweltauflagen verstoßen.)

Dieses europäische Modell verfügt über stabile Schutzmechanismen und unterscheidet sich deutlich von den Sammelklagen in den Vereinigten Staaten. Verbandsklagen können nicht von Anwaltskanzleien angestrengt werden, sondern nur von Einrichtungen wie Verbraucherorganisationen, die keinen Erwerbszweck verfolgen und strenge Zulassungskriterien erfüllen, die von einer Behörde überwacht werden. Dieses neue System wird dafür sorgen, dass die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können, und zugleich dem Risiko missbräuchlicher oder unbegründeter Klagen entgegenwirken.

Online-Plattform zur europaweiten Zusammenarbeit bei Verbandsklagen

Um das reibungslose Funktionieren von Verbandsklagen in der gesamten EU zu unterstützen, hat die Kommission EC-REACT – das Instrument für die Zusammenarbeit bei Verbandsklagen (Representative Actions Collaboration Tool) ins Leben gerufen. Die Online-Plattform ermöglicht den EU-weiten Austausch von Informationen über Verbandsklagen. Über diese Plattform können Vertreter der Mitgliedstaaten, Richter und benannte qualifizierte Einrichtungen zusammenarbeiten, um die EU-Verbraucherrechte besser durchzusetzen.

Weitere Informationen:

Daily News vom 23. Juni 2023

Hintergrundinformationen zur Richtlinie über Verbandsklagen

Richtlinie über Verbandsklagen

Online-Plattform zur Zusammenarbeit bei Verbandsklagen

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele). Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
23. Juni 2023
Autor
Vertretung in Deutschland