(15.09.2016) - Im Januar 2016 startete die Kommission im Rahmen ihrer umfassenderen Agenda zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung einen dreistufigen Prozess zur Erstellung der gemeinsamen EU-Liste. Eine gemeinsame EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete wird im Umgang mit Drittländern, die sich weigern, internationale Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich einzuhalten, sehr viel mehr Gewicht haben als der derzeitige Flickenteppich nationaler Listen.
Außerdem werden durch eine EU-Liste aggressive Steuerplaner davon abgehalten, die Inkongruenzen zwischen den verschiedenen nationalen Regelungen zu missbrauchen.
Ziel ist die Veröffentlichung einer endgültigen Liste nicht kooperativer Steuergebiete bis Ende des Jahres 2017. Die Mitgliedstaaten haben bereits ihre Unterstützung für dieses Verfahren signalisiert, das auch vom Europäischen Parlament nachdrücklich befürwortet wird.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 15. September 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland