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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung19. Dezember 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 7 Min

Kommission begrüßt 12. Sanktionspaket des Rates gegen Russland

EU-Kommission
European Union

Die Europäische Kommission hat die Entscheidung des Rates über ein zwölftes Sanktionspaket gegen Russland begrüßt. Es geht vor allem um zusätzliche Ein- und Ausfuhrverbote, etwa für Diamanten, um Maßnahmen gegen das Umgehen von Sanktionen und darum, Schlupflöcher zu schließen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gratulierte der spanischen Ratspräsidentschaft für den Abschluss der Beratungen über das Paket und betonte: „Wir stehen weiterhin an der Seite der Ukraine, wir gehen mit ihr durch dick und dünn.“

Die Sanktionen der EU sind zentraler Bestandteil der Antwort der EU auf den ungerechtfertigten militärischen Angriff Russlands auf die Ukraine. Sie zielen darauf ab, Russland militärisch und technologisch zu schwächen, das Land von den am weitesten entwickelten Weltmärkten abzuschneiden, dem Kreml die Einnahmen zu entziehen, mit denen er den Krieg finanziert, und die Kosten für die russische Wirtschaft in die Höhe zu treiben.

Überblick über die Inhalte des Sanktions-Pakets

  • Die Sanktionsliste wird erweitert, Vermögenswerte von über 140 weiteren natürlichen und juristischen Personen werden eingefroren.
  • Es gibt neue Ein- und Ausfuhrverbote, etwa das Verbot der Ausfuhr russischer Diamanten nach Europa. Sie werden in enger Zusammenarbeit mit den G7-Partnern umgesetzt.
  • Die Überwachung der Einsatzmöglichkeiten von Tankschiffen zur Umgehung der Ölpreisobergrenze wird gestärkt, damit kann die Obergrenze strikter durchgesetzt werden.
  • Die Pflichten im Zusammenhang mit dem Aufspüren von Vermögenswerten werden verschärft, dazu kommen harte Maßnahmen gegen Unternehmen aus Dritt-Staaten, die Sanktionen umgehen.  

Die Entscheidungen im Detail

Erweiterung der Sanktionsliste

Vermögenswerte von über 140 weiteren natürlichen und juristischen Personen werden eingefroren. Dazu gehören Akteure des russischen Militär- und Verteidigungssektors, einschließlich Unternehmen der Militärindustrie und privater Militärunternehmen; außerdem Akteure des IT-Sektors und andere wichtige Wirtschaftsakteure. Die Maßnahmen richten sich auch gegen Personen, die für die Abhaltung der jüngsten unrechtmäßigen „Wahlen“ in den vorübergehend von Russland besetzten Gebieten der Ukraine verantwortlich sind, die sich an der erzwungenen „Umerziehung“ ukrainischer Kinder beteiligen oder die Desinformation und Propaganda zugunsten von Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine verbreiten.

Handelsmaßnahmen

  • Einfuhrverbot für russische Diamanten: Einfuhrbeschränkungen für in Russland abgebaute, verarbeitete oder hergestellte Diamanten (ausgenommen Industriediamanten). Die vorgeschlagenen Sanktionen sind Teil des international abgestimmten Diamantenverbots durch die G7-Staaten mit dem Ziel, Russland diese wichtige Einnahmequelle in Höhe von schätzungsweise 4 Milliarden Euro pro Jahr zu entziehen. Alle G7-Mitglieder werden spätestens ab dem 1. Januar 2024 ein direktes Verbot von aus Russland ausgeführten Diamanten umsetzen. Am 1. März 2024 tritt ein Verbot von in Drittländern polierten russischen Diamanten in Kraft, und am 1. September 2024 wird das Verbot auf Labordiamanten und mit Diamanten besetzte Schmuckwaren und Uhren ausgeweitet. Um die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu erhöhen, wird innerhalb der G7 ein robustes, auf Rückverfolgbarkeit beruhendes Überprüfungs- und Zertifizierungssystem für Rohdiamanten eingerichtet.
  • Einfuhrverbot für Rohstoffe für die Stahlerzeugung, verarbeitete Aluminiumerzeugnisse und andere Metallwaren: neue Maßnahmen zur Beschränkung der Einfuhr bestimmter Metallwaren aus Russland.
  • Ausfuhrbeschränkungen: zusätzliche Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und fortgeschrittene Technologie- und Industriegüter im Wert von jährlich 2,3 Milliarden Euro. Im Einzelnen: (Neue Ausfuhrkontrollen für Technologien mit doppeltem Verwendungszweck/fortgeschrittene Technologien, die zur weiteren militärischen Schwächung Russlands beitragen sollen und u. a. Chemikalien, Thermostate, Gleichstrommotoren und Servomotoren für unbemannte Luftfahrzeuge (UAV), Werkzeugmaschinen und Maschinenteile betreffen. Neue Ausfuhrverbote für Industriegüter aus der EU, die den industriellen Sektor Russlands weiter schwächen sollen und u. a. Maschinen und Maschinenteile, Baugüter, verarbeiteten Stahl, Kupfer- und Aluminiumerzeugnisse, Laser und Batterien betreffen.)
  • Aufnahme von 29 juristischen Personen aus Russland und Drittländern in die Liste der Stellen, die mit dem russischen militärisch-industriellen Komplex in Verbindung stehen (einschließlich in Usbekistan und Singapur registrierter juristischer Personen).
  • Verbot der Bereitstellung von Unternehmens- und Designsoftware an die russische Regierung oder russische Unternehmen Ziel ist es, die Kapazitäten der russischen Industrie weiter zu schwächen. Bei den Beschränkungen im Dienstleistungssektor wurde eng mit den internationalen Partnern, darunter den USA und dem Vereinigten Königreich, zusammengearbeitet.

Verschärfte Pflichten im Zusammenhang mit dem Einfrieren von Vermögenswerten

  • Neues Kriterium für die Aufnahme in die Sanktionsliste: es können auch Personen aufgenommen werden, die aus der zwangsweisen Übertragung des Eigentums an russischen Tochtergesellschaften von Unternehmen aus der EU oder der zwangsweisen Übertragung der Verfügungsgewalt über solche Unternehmen Profit ziehen. Dadurch wird sichergestellt, dass niemand von den Verlusten profitiert, die Unternehmen in der EU erleiden, wenn ihre Tochtergesellschaften zwangsweise in russisches Eigentum übergehen bzw. unter russische Leitung gestellt werden.
  • Möglichkeit, verstorbene Personen mit eingefrorenen Vermögenswerten auf der Sanktionsliste zu belassen. Das verhindert, dass die Maßnahme des Einfrierens der Vermögenswerte untergraben werden könnte.
  • Verschärfung der Pflichten für Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Aufspüren von Vermögenswerten, um Verstöße gegen Sanktionen oder deren Umgehung zu verhindern und aufzudecken.

Maßnahmen im Energiebereich

  • Ölpreisobergrenze: Um Russland die Fortsetzung des Kriegs zu erschweren, hat die internationale Koalition der G7+ die Ölpreisobergrenze durch neue Maßnahmen zur strengeren Überwachung des Verkaufs von Tankschiffen an Drittländer sowie durch detailliertere Nachweisanforderungen gestärkt. Auf diese Weise kann gegen die „Schattenflotte“ vorgegangen werden, mit der Russland den Preisdeckel umgeht. In dieser Hinsicht steht die EU in engem Dialog mit ihren G7-Partnern, um eine Abstimmung der Maßnahmen und künftigen Leitlinien sicherzustellen.
  • Neues Einfuhrverbot für Flüssiggas (LPG), das bei den jährlichen Importen mit über 1 Milliarden Euro zu Buche schlägt. Für bestehende Verträge greift maximal 12 Monate lang eine Bestandsschutzklausel.

Verschärfung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken

  • Erweiterung des Durchfuhrverbots durch Russland durch Aufnahme bestimmter wirtschaftlich kritischer Güter in die Liste, sofern diese für die Ausfuhr in Drittländer bestimmt sind.
  • Verpflichtung der Wirtschaftsbeteiligten, die Wiederausfuhr bestimmter Kategorien sensibler Güter nach Russland vertraglich zu untersagen. Dazu gehören Luftfahrtgüter, Flugturbinenkraftstoff, Schusswaffen und Güter mit hoher Priorität von der gemeinsamen Liste.
  • Einführung einer neuen Meldepflicht: Unternehmen in der EU, die zu mehr als 40 Prozent direkt oder indirekt von russischen Staatsbürgern oder in Russland niedergelassenen Unternehmen gehalten werden, müssen bestimmte Geldtransfers künftig anzeigen.

Weitere Maßnahmen

  • Einführung einer neuen Ausnahmeregelung für Fälle, in denen die Mitgliedstaaten im öffentlichen Interesse beschließen, einer gelisteten Person Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zu entziehen.
  • Einführung einer Ausnahmeregelung, nach der eine neu in die Liste aufgenommene Versicherungsgesellschaft Schadenersatz leisten kann.
  • Einführung einer Ausnahmeregelung, die die Veräußerung von Unternehmen in der EU ermöglichen soll, die Eigentum bestimmter gelisteter natürlicher oder juristischer Personen sind.

Sonstiges

Vornahme einer technischen Änderung, um die Erbringung von aus Gründen der Sicherheit des Seeverkehrs erforderlichen Lotsendiensten zu ermöglichen.
 

Hintergrund

Die EU steht fest an der Seite der Ukraine und ihrer Bevölkerung und wird die Wirtschaft, die Gesellschaft, die Streitkräfte und den künftigen Wiederaufbau der Ukraine auch weiterhin tatkräftig unterstützen. Die Sanktionen der EU sind zentraler Bestandteil der Antwort der EU auf den ungerechtfertigten militärischen Angriff Russlands auf die Ukraine. Sie dienen dem übergeordneten Ziel der EU, auf einen gerechten und dauerhaften Frieden hinzuarbeiten und nicht einen weiteren festgefahrenen Konflikt zu schüren. Die Wirkung der Sanktionen nehmen mit der Zeit zu, je mehr die industrielle und technologische Basis Russlands ausgehöhlt wird. Zudem stellt die EU weiterhin sicher, dass ihre Sanktionen keine Auswirkungen auf die Energie-, Agrar- und Lebensmittelausfuhren aus Russland in Drittstaaten haben.

Als Hüterin der EU-Verträge überwacht die Europäische Kommission die Durchsetzung der EU-Sanktionen durch die EU-Mitgliedstaaten.

Der ungewöhnliche hohe Anstieg des Handels mit bestimmten Produkten und Ländern beweist eindeutig, dass Russland gezielt versucht, die Sanktionen zu umgehen. Daher müssen wir unsere Anstrengungen zur Bekämpfung der Umgehung weiter verstärken und uns um eine noch engere Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn bemühen. Der EU-Sonderbeauftragte für Sanktionen, David O'Sullivan, arbeitet kontinuierlich mit wichtigen Drittländern zusammen, um gegen die Umgehung von Sanktionen vorzugehen. Erste konkrete Ergebnisse sind bereits sichtbar. So werden in einigen Ländern Systeme zur Überwachung, Kontrolle und Blockade von Wiederausfuhren eingerichtet. Gemeinsam mit gleich gesinnten Partnern haben wir auch eine gemeinsame Liste der sanktionierten Güter mit hoher Priorität aufgestellt, bei denen Unternehmen besondere Sorgfalt walten lassen sollten und die Drittländer nicht nach Russland wiederausführen dürfen. Darüber hinaus haben wir für die EU eine Liste der sanktionierten wirtschaftlich kritischen Güter erstellt, bei denen Unternehmen und Drittländer besonders wachsam sein sollten.

Weitere Informationen

Fragen und Antworten

Amtsblatt

Weitere Informationen zu Sanktionen 

 

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

 

 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. Dezember 2023
Autor
Vertretung in Deutschland