Die gestrige Einigung stellt sicher, dass die Grundsätze der EU-Rechtsvorschriften im Energiebereich (Zugang Dritter, Entgeltregulierung, eigentumsrechtliche Entflechtung und Transparenz) für alle Gasleitungen gelten, die in Drittländer hinein- oder aus Drittländern herausführen. Ausnahmen sind nur nach streng geregelten Verfahren möglich, bei denen die Kommission eine entscheidende Rolle spielt. Es wird zudem dafür gesorgt, dass die EU-Binnenmarktregeln von den nationalen Behörden unter der Aufsicht der Kommission angewandt werden.
Zudem wird die Transparenz erhöht und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden gestärkt. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Entwicklung eines gut funktionierenden, transparenten und wettbewerbsorientierten EU-Erdgasbinnenmarkts, in dem alle Lieferanten denselben EU-Vorschriften unterliegen.
Die neuen Vorschriften stärken den Wettbewerb zwischen den Erdgaslieferanten und erhöhen die Energieversorgungssicherheit in der gesamten EU. Da die neuen Bestimmungen gewährleisten, dass alle wichtigen Pipelines mit Drittländern in einem transparenten Regulierungsrahmen effizient betrieben werden, wirken sie Interessenkonflikten zwischen Infrastrukturbetreibern und Gaslieferanten entgegen, garantieren nichtdiskriminierende Entgelte und sorgen für Rechtssicherheit bei künftigen Investitionsentscheidungen.
Ein integrierter Gasmarkt zählt zu den Eckpfeilern der EU-Energieunion und ist eine der obersten Prioritäten der Kommission Juncker. Nach der Ankündigung von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2017 hatte die Kommission ihre Vorschläge zur Überarbeitung der Gasrichtlinie am 8. November 2017 vorgeschlagen.
Nächste Schritte
Im Anschluss an die politische Einigung wird der Text der Richtlinie in allen Amtssprachen der EU erstellt und muss dann vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich gebilligt werden. Danach wird sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und muss innerhalb von neun Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Hintergrund
Die Abhängigkeit der Europäischen Union von Erdgasimporten nimmt zu. Dieser Trend wird sich aufgrund der abnehmenden heimischen Gasproduktion voraussichtlich fortsetzen und nur teilweise dadurch ausgeglichen, dass die Nachfrage nach Erdgas dank Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsstrategien sinkt. Der Anteil der Nettogasimporte am Gesamtgasverbrauch der EU betrug 2017 74,4 Prozent. Der Großteil der Gasimporte der EU stammt aus Russland (42 Prozent), gefolgt von Norwegen (34 Prozent) und Algerien (10 Prozent); importiertes Flüssigerdgas hat einen Anteil von 14 Prozent an den Gesamteinfuhren. Die Importe sind in den vergangenen zwei Jahren aufgrund eines höheren Verbrauchs, niedrigerer Preise und einer abnehmenden EU-internen Förderung gestiegen.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Europäischen Parlaments: EU-Gasmarkt: Neue Vorschriften gelten auch für Gaspipelines aus Nicht-EU-Staaten wie Nord Stream 2
Fragen und Antworten zum Vorschlag der Kommission zur Änderung der Gasrichtlinie (2009/73/EG)
Website der GD Energie: Kommission schlägt aktualisierte Gasrichtlinie vor mit Links zu den Dokumenten
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 13. Februar 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland