Die Sanktionen gegen die Vorschriften zur Parteienfinanzierung werden von der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen verhängt. Darüber hinaus würde jede eines Verstoßes für schuldig befundene Partei oder Stiftung ihr Recht verlieren, für das Jahr, in dem die Sanktion verhängt wurde, Mittel aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union zu beantragen.
Die Europawahlen im Mai 2019 werden in einem völlig anderen politischen und rechtlichen Umfeld stattfinden als die von 2014. Alle an den Wahlen beteiligten Akteure, insbesondere die Behörden der Mitgliedstaaten und die politischen Parteien, müssen eine besondere Verantwortung für den Schutz des demokratischen Prozesses vor ausländischer Einflussnahme und illegaler Manipulation übernehmen. Die Kommission hat im September 2018 eine Reihe von Maßnahmen präsentiert, um potenzielle Gefahren für die Wahlen anzugehen und damit die Widerstandsfähigkeit der demokratischen Systeme der Union zu stärken.
Die Einigung muss noch formal angekommen werden.
Weitere Informationen:
Daily News vom 16. Januar 2019
Vorschlag der Kommission vom 12. September 2018
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 16. Januar 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland