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Vertretung in Deutschland
Presseartikel14. März 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Kommission begrüßt Einigung über grenzüberschreitende Mobilität von Unternehmen

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben heute (Donnerstag) eine vorläufige Einigung über neue Vorschriften erzielt, die Unternehmen im Binnenmarkt Zusammenschlüsse, Spaltungen oder Umzüge erleichtern sollen und gleichzeitig strenge...

Die Vorschriften werden die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessern und es diesen erleichtern, EU-weit zu expandieren. Ferner enthalten sie strenge Schutzvorschriften für Arbeitnehmer, Minderheitsgesellschafter und Gläubiger und stellen sicher, dass grenzüberschreitende Geschäfte nicht für betrügerische oder unlautere Zwecke missbraucht werden.

Gesellschaften werden künftig von einem umfassenden Paket europäischer Vorschriften profitieren, die den Umzug von einem Mitgliedstaat in einen anderen oder grenzüberschreitende Aufspaltungen in mehrere Gesellschaften regeln.

Gleichzeitig können die nationalen Behörden dank der neuen Vorschriften künftig grenzüberschreitende Geschäfte stoppen, wenn diese missbräuchlichen oder betrügerischen Zwecken, die zur Vermeidung oder Umgehung von nationalem oder EU-Recht führen, oder kriminellen Zwecken dienen.

Ferner werden solide Garantien zum Schutz von Arbeitnehmern – insbesondere was ihre Rechte auf Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung anbelangt – sowie von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern bei grenzüberschreitenden Geschäften geschaffen. Im Vergleich zur derzeitigen Situation mit uneinheitlichen Vorschriften und mangelnder Rechtssicherheit wird dies den Schutz der Beteiligten erheblich verbessern.

Nächste Schritte

Die vorläufige Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union förmlich gebilligt werden.

Hintergrund

Die Änderung der Richtlinie über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen ist Teil des von der Europäischen Kommission im April 2018 vorgeschlagenen Pakets zum Gesellschaftsrecht.

Weitere Informationen:

Alle Informationen zum Paket zum Gesellschaftsrecht sind hier abrufbar.

Zum anderen Teil des Legislativpakets zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts wurde bereits am 5. Februar eine Einigung erzielt (siehe Erklärung).

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. März 2019
Autor
Vertretung in Deutschland