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Vertretung in Deutschland
Presseartikel5. Dezember 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Kommission begrüßt neues Mehrwertsteuersystem für Online-Unternehmen

Die Kommission begrüßt die heute (Dienstag) von den EU-Finanzministern erzielte Einigung über eine Reihe von Maßnahmen, die das Mehrwertsteuersystem für Online-Unternehmen in der EU vereinfachen sollen. Das neue System macht es Verbrauchern und...

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Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, sagte: „Dies ist ein weiterer Schritt zur Förderung des elektronischen Handels in Europa. Erst vor wenigen Tagen wurde ein Abkommen erzielt, mit dem ungerechtfertigtes Geoblocking verhindert wird, durch das die Verbraucher beim Online-Kauf benachteiligt werden. Unternehmen, die ihre Waren im Ausland vertreiben, unterliegen den gleichen Mehrwertsteuerpflichten wie bei Verkäufen im Inland. Dadurch werden öffentliche Dienstleistungen effizienter, und auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird verbessert.“

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, erklärte dazu: „Schritt für Schritt schaffen wir ein neues Mehrwertsteuersystem, das seinen Zweck erfüllt und grenzüberschreitend tätigen Online-Unternehmen zum Erfolg verhilft. Zugleich stellen wir sicher, dass Unternehmen in Drittländern, die ihre Waren direkt und über Online-Marktplätze an Verbraucher in der EU verkaufen, nicht bevorzugt werden. Die heute erzielte Einigung ebnet auch den Weg für die so dringend benötigte grundlegendere Reform des Mehrwertsteuersystems in der EU.“

Die neuen Regeln treten bis 2021 schrittweise in Kraft und bringen folgende Neuerungen:

  • Vereinfachung der Mehrwertsteuerregelungen für Start-ups, Kleinstunternehmen und KMU, die Waren online an Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten verkaufen. Für Kleinstunternehmen richtet sich die Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende Verkäufe im Wert von weniger als 10 000 Euro im Jahr nach den Vorschriften des Landes, in dem die Unternehmen ihren Sitz haben. Davon werden 430 000 Unternehmen in der EU profitieren. Für KMU werden einfachere Verfahren für grenzüberschreitende Verkäufe im Wert von bis zu 100 000 Euro im Jahr gelten. Diese Maßnahmen treten am 1. Januar 2019 in Kraft.
  • Alle Unternehmen, die online Waren an ihre Kunden verkaufen, können ihren EU-Mehrwertsteuerpflichten über ein einheitliches nutzerfreundliches Online-Portal in ihrer Landessprache nachkommen. Ohne das Portal wäre eine Mehrwertsteuerregistrierung in jedem EU-Mitgliedstaat erforderlich, in den das Unternehmen verkaufen möchte. Genau das wird von Unternehmen als eines der größten Hindernisse für Kleinunternehmen beim grenzüberschreitenden Handel bezeichnet.
  • Großen Online-Marktplätzen wird die Verantwortung dafür übertragen, dass die Mehrwertsteuer abgeführt wird, wenn Unternehmen in Drittländern Waren an Verbraucher in der EU verkaufen. Hierzu zählen Verkäufe von Waren, die von Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern bereits in Warenlagern (sogenannten Erfüllungszentren) innerhalb der EU gelagert werden, welche häufig dem Zweck dienen, Waren mehrwertsteuerfrei an Verbraucher in der EU zu verkaufen.
  • Es wird so künftig Steuerhinterziehungen vorgebeugt, bei denen für Waren von außerhalb der EU ein Wert von weniger als 22 Euro angegeben wurde, um eine Befreiung von der Mehrwertsteuer in Anspruch zu nehmen, was zu Marktverzerrung und unlauterem Wettbewerb führen konnte. Zuvor konnten Betrüger hochwertige Waren in kleinen Paketen verpacken und auf dem Etikett einen falschen Warenwert angeben, der unter dem Schwellenwert von 22 Euro lag, sodass die Waren von der Mehrwertsteuer befreit waren. Dies führte zu inakzeptablen Mindereinnahmen von 1 Mrd. Euro, die anderenfalls an die EU-Mitgliedstaaten abgeführt worden wären.

Durch die neuen Vorschriften ist gewährleistet, dass die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat entrichtet wird, in dem der Endverbraucher ansässig ist, was zu einer gerechteren Verteilung der Steuereinnahmen zwischen den EU-Mitgliedstaaten führt. Sie werden dazu beitragen, einen neuen Ansatz für die Erhebung der Mehrwertsteuer in der EU, der bereits für den Verkauf von elektronischen Dienstleistungen etabliert ist, zu festigen und eine der wichtigsten Zusagen im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt in Europa zu erfüllen. Die heute erzielte Einigung ist überdies ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer endgültigen Lösung für einen einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum, wie in den jüngsten Vorschlägen der Kommission für eine Reform des Mehrwertsteuersystems in der EU dargelegt.

Die einzige Anlaufstelle für Online-Verkäufe von Waren soll 2021 einsatzbereit sein, sodass die Mitgliedstaaten Zeit haben, die IT-Systeme, auf denen das System basiert, zu aktualisieren.

Weitere Informationen:

Fragen und Antworten zur Mehrwertsteuer für den elektronischen Geschäftsverkehr

Vorschlag der Kommission für eine Reform des EU-Mehrwertsteuersystems

Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer – Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum

Strategie für einen digitalen Binnenmarkt

Ein digitaler Binnenmarkt -Modernisierung der MwSt. für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
5. Dezember 2017
Autor
Vertretung in Deutschland