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Vertretung in Deutschland
Presseartikel22. Mai 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Kommission begrüßt Rats-Beschluss zu eingefrorenen russischen Vermögenswerten

Das Bild zeigt die EU Flagge und die Ukraine Flagge.

Angesichts des anhaltenden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat der Rat der Europäischen Union beschlossen, dass außerordentliche Einnahmen aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten für die Selbstverteidigung und den Wiederaufbau der Ukraine verwendet werden. Die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Kommission Věra Jourová sprach von einem wichtigen Schritt für die unerschütterliche Unterstützung für die Ukraine: „Diese Initiative unterstützt nicht nur die Ukraine bei ihrem Wiederaufbau, sondern sie unterstreicht auch unser Engagement für die Wahrung von Völkerrecht und Gerechtigkeit. 2024 werden die Einnahmen aus den eingefrorenen Mitteln in erster Linie die militärischen Aktivitäten der Ukraine unterstützen, damit sie sich verteidigen, ihre militärischen Fähigkeiten stärken und so den dringendsten Bedarf des Landes decken kann.“

Ziel: erste Zahlung an die Ukraine im Juli

Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis‚ zuständig für das Ressort „Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, sagte: „Die EU hat einen rechtlich soliden und flexiblen Weg gewählt, damit sich die Unterstützung an die dringendsten Bedürfnisse der Ukraine anpassen lässt. Schnelligkeit bleibt entscheidend, und die Kommission wird weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, damit die erste Zahlung bereits im Juli erfolgen kann.“

Nächste Schritte

Die Beschlüsse treten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. 

Ab Juli 2024 werden Mittel zur Unterstützung der Ukraine mit halbjährlichen Zahlungen zur Verfügung stehen. 

Die Fazilität für die Ukraine bietet zwar Möglichkeiten zur Unterstützung von Soforthilfe für den Wiederaufbau und Wiederherstellung, der dringendste Verteidigungsbedarf der Ukraine kann durch die Europäische Friedensfazilität (EFF) und – nach seiner Annahme – das Europäische Verteidigungsindustrieprogramm (EDIP) gedeckt werden. 

Die Verteilung wird jährlich überprüft, erstmals mit einer Überprüfung bis zum 1. Januar 2025.

Hintergrund

Nach der rechtswidrigen russischen Invasion der Ukraine hatte die internationale Gemeinschaft alle Transaktionen im Zusammenhang mit den Vermögenswerten und Reserven der russischen Zentralbank untersagt. Weltweit wurden Vermögenswerte der russischen Zentralbank in Höhe von 260 Milliarden Euro „eingefroren“, mehr als zwei Drittel davon - rund 210 Milliarden Euro - in der EU. Abhängig von den Zinssätzen dürften die Einnahmen aus diesen eingefrorenen Vermögenswerten jährlich etwa 2,5 bis 3 Milliarden Euro zugunsten der Ukraine einbringen. 

Am 12. Februar 2024 präzisierte die EU die Vorschriften für die Verwaltung der immobilisierten Vermögenswerte und Reserven („Stufe 0“). Zentralverwahrer von Reserven und Vermögenswerte der russischen Zentralbank im Wert von mehr als 1 Million Euro müssen diese Einnahmen voneinander trennen („Stufe 1“). Seit dem 15. Februar 2024 ist es Zentralverwahrern untersagt, die damit verbundenen Nettogewinne zu veräußern oder an die Anteilseigner auszuschütten. Diese Einnahmen sind nicht Eigentum Russlands, sondern nur aufgrund der Entscheidung, diese Vermögenswerte zu sperren. Sie unterliegen der nationalen Besteuerung.

Zentralverwahrer sind nationale oder internationale Finanzinstitute, die die „Abwicklung“ (den Eigentumsübergang) von Wertpapieren wie Aktien und Anleihen verwalten. Ihnen kommt auf den EU-Kapitalmärkten und im Finanzsystem der EU eine Schlüsselrolle zu.

 

Weitere Informationen:

Pressemitteilung in voller Länge

PM zum Beschluss des Rates

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
22. Mai 2024
Autor
Vertretung in Deutschland