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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 12. Dezember 2018
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 3 Min

Kommission begrüßt strengere Vorschriften zur Bekämpfung von Cyberkriminellen

Betrug und Fälschung beim bargeldlosen Zahlungsverkehr soll künftig schärfer bekämpft werden. Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten haben sich gestern (Dienstag) auf entsprechende Vorschriften geeinigt. Online-Betrug dient häufig zur...

Der Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, begrüßte die Einigung: „Solange Cyberkrimelle lediglich befürchten müssen, dass sie mit ihren Machenschaften scheitern, werden sie kaum damit aufhören. Die neuen Vorschriften helfen uns dabei, gegen Online-Betrüger vorzugehen, die unsere Bürger um ihr Geld bringen. Außerdem können wir damit die Bevölkerung besser schützen.“

Julian King, Kommissar für die Sicherheitsunion, ergänzte: „Eine stärkere Abschreckung ist ein zentrales Element im Kampf gegen die Cyberkriminalität. Wer sich im Cyberspace mit bösen Absichten bewegt, muss wissen, dass er mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen hat. Durch die heute erzielte Einigung wird den Mitgliedstaaten ein besseres Instrumentarium für die Bekämpfung des Online-Betrugs an die Hand gegeben. Außerdem werden potenzielle Cyberkriminelle wirksam abgeschreckt.“

Die neuen Vorschriften sind ein wichtiges Element für eine bessere Reaktionsfähigkeit der EU auf die Cyberkriminalität:

  • Größere Bandbreite der Straftatbestände: Darunter fallen jetzt auch jegliche bargeldlose – mit klassischen Bankkarten oder virtuell durch mobile Zahlungen abgewickelte – Transaktionen. Der Diebstahl und die Veruntreuung von Zahlungsdaten sowie deren Weiterverkauf und Verbreitung werden ebenfalls unter Strafe gestellt.
  • Harmonisierte Vorschriften für das Strafmaß: Die neuen Vorschriften sehen ein Mindeststrafmaß zwischen 1 und 5 Jahren vor. Dadurch wird dem „Forum Shopping“, also der Wahl des günstigeren Gerichtsstands durch Kriminelle, ein Riegel vorgeschoben. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden erleichtert, wenn eindeutig feststeht, welche Aktivitäten als Straftaten gelten.
  • Besserer Opferschutz: Opfer von Betrug bei unbaren Zahlungsmitteln erhalten nun besseren Zugang zu Informationen, Beratung und Unterstützung, sodass die Folgen des Identitätsdiebstahls begrenzt werden.
  • Mehr grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Durch eigene nationale Kontaktstellen und die Einbindung von Europol werden der Informationsaustausch und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verbessert.
  • Bessere Berichterstattung: Die Finanzinstitute und andere private Einrichtungen informieren künftig die Strafverfolgungsbehörden über einschlägige Straftaten.

Nächste Schritte

Die Richtlinie muss vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden. Sobald sie in Kraft tritt, haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit für die Umsetzung in nationales Recht.

Hintergrund

Technische Entwicklungen, wie die zunehmende Nutzung mobiler Zahlungsmöglichkeiten oder virtueller Währungen, haben erhebliche Veränderungen im Bereich der bargeldlosen Zahlungen sowie einen Anstieg beim Online-Betrug mit sich gebracht. Schätzungen zufolge werden mit Zahlungskartenbetrug jährlich mindestens 1,8 Mrd. EUR auf kriminelle Weise erwirtschaftet.

Die strafrechtliche Verfolgung von Betrug im unbaren Zahlungsverkehr ist im Rahmenbeschluss 2001/413/JI des Rates aus dem Jahr 2001 geregelt. Wie sich herausgestellt hat, sind diese Vorschriften nicht mehr an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und werden den neuen Herausforderungen und technologischen Entwicklungen (virtuelle Währungen, Online-Zahlungen usw.) nicht ausreichend gerecht. Damit Kriminelle wirksamer von Straftaten mit neuen Zahlungsmethoden abgehalten und dafür verfolgt werden können, schlug Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union im Jahr 2017 vor, die bestehenden Vorschriften zu überarbeiten. Heute kam eine Einigung über die Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln zustande. Erst gestern erzielten die EU-Verhandler eine Einigung über den Rechtsakt zur Cybersicherheit, mit dem das Mandat der EU-Agentur für Cybersicherheit verstärkt und ein EU-Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung eingeführt wurde. Beide Elemente leisten einen wesentlichen Beitrag zur Initiative der Kommission vom September 2017 für eine bessere Reaktionsfähigkeit der EU im Fall von Cyberkriminalität.

Weitere Informationen:

Factsheet: Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln

Pressemitteilung: Lage der Union 2017 – Cybersicherheit: Kommission verbessert Reaktionsfähigkeit der EU bei Cyberangriffen

Fragen und Antworten: Lage der Union 2017: Kommission verbessert ihre Reaktionsfähigkeit bei Cyberangriffen

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. Dezember 2018
Autor
Vertretung in Deutschland