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Vertretung in Deutschland
Presseartikel20. November 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Kommission bewertet Haushaltspläne der Euro-Staaten

Die Europäische Kommission hat heute zu den Haushaltsplanungen der Euro-Mitgliedstaaten für 2020 Stellung genommen. Erstmals seit 2002 ist seit Juli dieses Jahres kein Euro-Mitgliedstaat mehr von einem Defizitverfahren betroffen. Die Schuldenquote...

Im Anschluss an ihre kürzlich veröffentlichte Herbstprognose 2019 und nach Konsultationen mit den Mitgliedstaaten hat die Kommission in ihren Stellungnahmen zu den Haushaltsplanungen aller Euro-Länder für 2020 keine besonders schwerwiegenden Verstöße gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt festgestellt. Neun Haushaltsplanungen erfüllen 2020 die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts; bei zwei Mitgliedstaaten werden die Vorgaben weitgehend erfüllt. Acht Mitgliedstaaten laufen Gefahr, im kommenden Jahr gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt zu verstoßen, wenn auch nicht in besonders schwerwiegender Weise.

Mit den Haushaltsplanungen von Deutschland, Irland, Griechenland, Zypern, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden und Österreich werden die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts 2020 erfüllt.

Die Haushaltsplanungen Estlands und Lettlands entsprechen dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Jahr 2020 weitgehend. Werden die Haushaltsplanungen in ihrer jetzigen Form umgesetzt, könnte Lettland ein Stück weit von seinem mittelfristigem Haushaltsziel und Estland von seinem Anpassungspfad in Richtung auf dieses Ziel abweichen.

Belgien, Spanien, Frankreich, Italien, Portugal, Slowenien, die Slowakei und Finnland laufen Gefahr, den Stabilitäts- und Wachstumspakt mit ihrer Haushaltsplanung 2020 zu verletzen. Setzen diese Mitgliedstaaten ihre Planungen um, werden sie möglicherweise erheblich von ihrem jeweiligen Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel abweichen. Belgien, Spanien, Frankreich und Italien werden wohl auch den Richtwert für den Schuldenabbau verfehlen.

Anders als im vergangenen Jahr sieht die Kommission im Falle Italiens in diesem Jahr keinen Grund, einen besonders schwerwiegenden Verstoß gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt festzustellen. „Die im italienischen Haushaltsplanentwurf 2020 enthaltenen Finanzpläne zeigen eine ganz andere Situation als im Vorjahr“, sagte Dombrovskis. Für 2020 plant Italien eine Reihe von Reformen, die im Großen und Ganzen im Einklang mit den länderspezifischen Empfehlungen der Kommission stehen.

Insgesamt dürfte sich die Zahl der Mitgliedstaaten, die ihr mittelfristiges Haushaltsziel erreichen oder übertreffen, von sechs im Jahr 2019 auf schätzungsweise neun im Jahr 2020 erhöhen. Für den Euroraum insgesamt projiziert die Kommission 2020 eine Ausweitung des strukturellen Defizits um 0,2 Prozent des potenziellen BIP (auf -1,1 Prozent), womit die Finanzpolitik weitgehend neutral ist. Ausschlaggebend für diesen Anstieg des strukturellen Defizits ist vor allem, dass Mitgliedstaaten mit haushaltspolitischem Spielraum, insbesondere die Niederlande und in geringerem Maße auch Deutschland, ihre Finanzpolitik expansiv ausrichten (0,6 Prozent bzw. 0,4 Prozent des potenziellen BIP) und sich das strukturelle Defizit Italiens voraussichtlich erhöht (0,3 Prozent des potenziellen BIP).

Insgesamt ist die Fiskalpolitik im Euroraum nach wie vor nicht hinreichend differenziert. Mitgliedstaaten mit haushaltspolitischem Spielraum verfolgen einen expansiven finanzpolitischen Kurs und sollten bereit sein, Spielräume in ihren Haushalten weiter zu nutzen. Dagegen bereitet die fehlende Konsolidierung in Ländern mit Tragfähigkeitsproblemen weiterhin Sorge.

Ungarn und Rumänien: Schritte im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts

Die Kommission hat auch eine Reihe von Schritten im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts eingeleitet, die Ungarn und Rumänien betreffen.

Sie hat zwei Empfehlungen im Rahmen des Verfahrens wegen erheblicher Abweichung ausgesprochen, das geschaffen wurde, um vor einer erheblichen Abweichung von den Anforderungen der präventiven Komponente des Pakts zu warnen. Das Verfahren soll den Mitgliedstaaten auch helfen, die Haushaltslage, die ohne die Abweichung erreicht worden wäre, wiederherzustellen (oder sich ihr anzunähern).

Bei Ungarn hat die Kommission festgestellt, dass auf die Empfehlung des Rates vom Juni 2019 nicht mit wirksamen Maßnahmen reagiert wurde. Sie schlägt vor, dass der Rat einen Beschluss über das Ausbleiben wirksamer Maßnahmen fasst und Ungarn in einer überarbeiteten Empfehlung auffordert, 2020 Maßnahmen zu ergreifen, um seine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel zu korrigieren. Bei Rumänien hat die Kommission festgestellt, dass auf die Empfehlung des Rates vom Juni 2019 nicht mit wirksamen Maßnahmen reagiert wurde. Sie schlägt vor, dass der Rat einen Beschluss über das Ausbleiben wirksamer Maßnahmen fasst und Rumänien in einer überarbeiteten Empfehlung auffordert, 2020 Maßnahmen zu ergreifen, um seine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel zu korrigieren.

Bericht zur verstärkten Überwachung Griechenlands

Die Kommission hat außerdem den vierten Bericht innerhalb der verstärkten Überwachung Griechenlands angenommen, die nach Abschluss des Stabilitätshilfeprogramms aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus im August 2018 eingeleitet worden war. Der Bericht wird im Anschluss an die vierte Überwachungsmission nach Abschluss des Programms veröffentlicht, die vom 23. bis zum 26. September 2019 in Griechenland stattfand.

Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass der von Griechenland für das Jahr 2020 aufgestellte Haushalt das vereinbarte Ziel eines Primärüberschusses von 3,5 Prozent des BIP auf wachstumsfreundliche Weise verwirklicht, und dass die Regierung alles in allem die nötigen Maßnahmen ergriffen hat, um ihre spezifischen Reformzusagen für Mitte 2019 im Rahmen einer umfassenderen Reformagenda zu erfüllen. Jetzt kommt es darauf an, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Reformen zu vollenden und dort, wo es nötig ist, schneller voranzutreiben.

Die Ergebnisse dieses Berichts werden am 4. Dezember 2019 von der Euro-Gruppe erörtert.

Die nächsten Schritte

Die Kommission ersucht die Euro-Gruppe und den Rat, das heutige Paket zu erörtern und die darin vertretene Linie zu billigen. Zu gegebener Zeit wird die Kommission die nächsten Schritte im Rahmen des Europäischen Semesters unternehmen und insbesondere den Jahreswachstumsbericht 2020, die Empfehlung für die Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets, den Warnmechanismus-Bericht und den Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts vorlegen.

Weitere Informationen:

Mitteilung zu den Übersichten über die Haushaltsplanung 2020 im Euro-Währungsgebiet

Stellungnahmen der Kommission zu den Übersichten über die Haushaltsplanung 2020

Verfahren bei erheblicher Abweichung – Ungarn und Rumänien

Vierter Bericht über die verstärkte Überwachung Griechenlands

Herbstprognose 2019

Pressekontakt: Reinhard [dot] HOENIGHAUSatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA perfrageaterlebnis-europa [dot] eu ( E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. November 2019
Autor
Vertretung in Deutschland