Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, erklärte dazu: „In Sofia haben wir europäische Einheit demonstriert. Solange die iranische Regierung ihre Verpflichtungen einhält, wird sich natürlich auch die EU – einer der „Architekten“ – an die Vereinbarung halten, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einstimmig ratifiziert wurde und die von wesentlicher Bedeutung für die Erhaltung des Friedens in der Region und weltweit ist. Die amerikanischen Sanktionen werden allerdings nicht ohne Folgen bleiben. Daher haben wir, die Kommission und die Europäische Union, die Pflicht, alles zu tun, um die europäischen Unternehmen zu schützen, vor allem die KMU.“
Die Europäische Union wird am Atomabkommen mit Iran festhalten und es uneingeschränkt umsetzen, solange der Iran seine Verpflichtungen ebenfalls einhält. Die Ankündigung der Vereinigten Staaten, sich aus dem Atomabkommen zurückzuziehen, und ihre Entscheidung, erneut Sanktionen zu verhängen, könnte sich negativ für die europäischen Unternehmen auswirken, die mit dem unterzeichneten Abkommen im Rücken in gutem Glauben im Iran investiert haben. Die Aufhebung der Nuklearsanktionen ist ein wesentlicher Bestandteil der Atomvereinbarung. Die Europäische Kommission will die Auswirkungen der US-amerikanischen Sanktionen auf europäische Unternehmen abfedern und Maßnahmen ergreifen, um den seit der Aufhebung der Sanktionen aufkeimenden Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Iran zur Blüte zu verhelfen. Dies kann nur mit einer Kombination von Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene erreicht werden.
Die Europäische Union ist ferner entschlossen, die mit den Vereinigten Staaten in einer Vielzahl von Bereichen bestehende wichtige Zusammenarbeit fortzusetzen. Die Vereinigten Staaten bleiben einer der wichtigsten Partner und Verbündeten.
Die einstimmige Zustimmung der EU-Staats- und Regierungschefs zu den Vorschlägen von Präsident Jean-Claude Juncker und der Hohen Vertreterin und Vizepräsidentin Federica Mogherini auf dem Gipfel in Sofia am Abend des 16. Mai hat die Europäische Kommission veranlasst, heute an vier Fronten tätig zu werden:
- Einleitung des förmlichen Verfahrens zur Aktivierung des „Blocking Statute“ durch Aktualisierung der Liste mit US-amerikanischen Sanktionen gegen Iran, die in seinen Anwendungsbereich fallen. Das „Blockadestatut“ verbietet Unternehmen aus der EU, sich an die US-Sanktionen gegen Iran zu halten und räumt ihnen für den Fall, dass sie durch die Sanktionen Schaden erleiden, die Möglichkeit ein, Entschädigung von der verursachenden Person zu verlangen. Außerdem werden Urteile ausländischer Gerichte, die zur Durchsetzung der US-Sanktionen verhängt werden, in der EU nicht anerkannt. Die Rechtsvorschrift soll noch vor dem 6. August 2018 in Kraft treten, wenn die ersten US-Sanktionen wirksam werden.
- Einleitung des förmlichen Verfahrens zur Beseitigung von Hindernissen für EIB-Finanzierungen in Iran unter der EU-Haushaltsgarantie. Dadurch kann die EIB EU-Investitionen in Iran unterstützen, was sich insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen positiv auswirken dürfte. Alle einschlägigen Vorschriften und Verfahren werden auf individuelle Finanzoperationen angewandt.
Sobald der Vorschlag vorliegt, haben das Europäische Parlament und der Rat zwei Monate Zeit, Einwände zu erheben, bevor er geltendes Recht wird. Dieser Zeitraum kann verkürzt werden, wenn beide Organe vor Ablauf der Frist ihre Zustimmung signalisieren. Das Verfahren kann beendet werden, wenn die Verabschiedung der Maßnahmen durch eine Änderung der politischen Lage nicht länger gerechtfertigt ist.
- Als vertrauensbildende Maßnahme wird die Kommission die laufende sektorale Zusammenarbeit mit Iran fortführen und auch die Unterstützung für das Land aufrechterhalten, vor allem im Energiebereich und im Hinblick auf die kleinen und mittleren Unternehmen. Im ersten Schritt wird der für Klimapolitik und Energie zuständige Kommissar Miguel Arias Cañete dieses Wochenende nach Teheran reisen. Die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit oder des Partnerschaftsinstruments geleistete finanzielle Unterstützung wird ebenfalls genutzt.
- Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, einmalige Überweisungen an die iranische Zentralbank in Erwägung zu ziehen. Dies könnte den iranischen Behörden helfen, ihre erdölbezogenen Einkünfte zu beziehen, und wäre vor allem dann wichtig, wenn US-Sanktionen europäische Unternehmen träfen, die im Ölgeschäft mit Iran aktiv sind.
Hintergrund
Am 8. Mai hatte US-Präsident Trump angekündigt, sich aus der Atomvereinbarung mit dem Iran zurückzuziehen und sämtliche früher gegenüber dem Land verhängte und infolge des Abkommens aufgehobene Sanktionen wieder einzusetzen. Die wiedereingeführten US-Sanktionen sollen nach einer Abwicklungsfrist für bestehende Geschäfte, die im Falle einiger Sanktionen 90 Tage (d. h. bis 6. August 2018) und bei den übrigen Sanktionen 180 Tage (bis 4. November 2018) beträgt, wirksam werden.
Am 9. Mai hat die Hohe Vertreterin im Namen der EU eine Erklärung veröffentlicht, in der sie die Entschlossenheit der EU bekräftigt, das Abkommen weiterhin vollständig und wirksam umzusetzen und zusammen mit der internationalen Gemeinschaft für seine Einhaltung einzutreten, solange der Iran seine Verpflichtungen einhält.
Am 15. Mai traf die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin Mogherini mit den Außenministern Deutschlands, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und Irans zusammen, um die Ankündigung der USA zu erörtern und sich auf eine gemeinsame Reaktion zu verständigen.
Am 16. Mai erörterte die Kommission, mit welchen Maßnahmen das Abkommen bewahrt und europäische Interessen geschützt werden könnten. Präsident Juncker und die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin Mogherini haben diese Vorschläge am selben Tag den Staats- und Regierungschefs der EU auf ihrem informellen Gipfel in Sofia vorgelegt und einmütige Zustimmung für den geplanten Kurs erhalten.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 18. Mai 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland