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Vertretung in Deutschland
Presseartikel15. Dezember 2021Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Kommission entscheidet über Registrierung von zwei neuen Europäischen Bürgerinitiativen

A man voting by putting a letter into a transparent plastic box.

Die Kommission hat gestern (Dienstag) beschlossen, eine Europäische Bürgerinitiative mit dem Titel Green VAT – Eine grüne EU-Mehrwertsteuer als Anreiz für nachhaltige und umweltverträgliche Produkte und Dienstleistungenzu registrieren. Die Organisatoren der Initiative fordern die Kommission auf, einen Rechtsakt vorzuschlagen mit dem Ziel, „den Mehrwertsteuersatz für ökologische Produkte und Dienstleistungen zu senken“. Gleichzeitig hat die Kommission die Registrierung der Initiative „EVE – Initiative zur Schaffung des Rechts auf Abstimmung abgelehnt.

Die Bürgerinitiative Green VAT – Eine grüne EU-Mehrwertsteuer als Anreiz für nachhaltige und umweltverträgliche Produkte und Dienstleistungenappelliert an die Kommission, damit diese Steuerermäßigungen für ökologische, nachhaltig produzierte und umweltverträgliche Produkte in Europa anstößt, um den Klima- und den Umweltschutz zu fördern. Da diese Europäische Bürgerinitiative (EBI) die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, ist sie nach Auffassung der Kommission rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung des Vorschlags hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgenommen.

Die Registrierung der Initiative „EVE – Initiative zur Schaffung des Rechts auf Abstimmung wurde dagegen von der Kommission abgelehnt. Mit dieser Initiative wird die Kommission aufgefordert, einen Vorschlag zur Einführung eines neuen Grundrechts vorzulegen, das ein „System der direkten Demokratie“ auf Ebene der EU-Organe begründen soll, in dem die Bürgerinnen und Bürger „auf kohärente Weise“ über „Angelegenheiten von gemeinsamem oder öffentlichem Interesse“ abstimmen und somit gemeinsam die „Souveränität des Volkes“ ausüben können. Dieses Ziel kann nur durch eine Änderung der Verträge erreicht werden. Gemäß der Verordnung (EU) 2019/788 sind jedoch nur Initiativen zulässig, mit denen die Kommission aufgefordert wird, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte des Sekundärrechts zur Umsetzung der Verträge vorzuschlagen. Die Ablehnung erfolgte in einem zweistufigen Verfahren, in dem die Organisatoren in einer ersten Phase aufgefordert waren, ihre ursprüngliche Initiative unter Berücksichtigung der ersten Bewertung durch die Kommission zu ändern.

Nächste Schritte

Nach der Registrierung haben die Organisatoren der Bürgerinitiative „Green VAT“ sechs Monate Zeit, um eine Unterschriftensammlung zu starten. Wenn eine europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Sie kann dann selbst entscheiden, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Hintergrund

Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt und gibt den Bürgerinnen und Bürgern Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt.

Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplante Maßnahme (1) nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, (2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und (3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstößt.

Seit es die Europäische Bürgerinitiative gibt, hat die Kommission 110 Anträge auf Einleitung einer solchen Initiative erhalten. 86 davon waren rechtlich zulässig und erfüllten damit die Registrierungsvoraussetzungen.

Die Entscheidung gegen die Registrierung der Initiative EVE zur Schaffung eines Rechts auf Abstimmung ist die erste Ablehnung dieser Art seit Beginn der Anwendung der neuen Verordnung im Januar 2020. Seither hat die Kommission 16 Initiativen registriert (darunter vier im Zuge des neuen zweistufigen Registrierungsverfahrens).

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Kommission entscheidet über Anträge auf Registrierung von zwei neuen Europäischen Bürgerinitiativen

Green VAT – An EU Green VAT to stimulate sustainable and eco-friendly products and services

INICIATIVA EVE PARA LA CREACIÓN DEL DERECHO DE DECISIÓN

Europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterschriften gesammelt werden

Forum zur Europäischen Bürgerinitiative

Kampagne #EUTakeTheInitiative

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. Dezember 2021
Autor
Vertretung in Deutschland