Die Kommission hat im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) ein Auskunftsersuchen an Shein gerichtet. Sie fordert den Online-Händler auf, interne Dokumente und detailliertere Informationen über die Risiken von illegalen Inhalten und Waren auf seinem Marktplatz, über die Transparenz seiner Empfehlungssysteme und über den Zugang zu Daten für qualifizierte Forscher vorzulegen. Darüber hinaus fordert die Kommission ausführliche Informationen über die Maßnahmen zur Risikominderung bei Verbraucherschutz, öffentliche Gesundheit und Wohlergehen der Nutzerinnen und Nutzer; sowie Einzelheiten zum Schutz der personenbezogenen Daten der Nutzerinnen und Nutzer.
Nächste Schritte
Shein muss die erforderlichen Informationen bis zum 27. Februar 2025 vorlegen. Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen. Dies könnte die förmliche Eröffnung eines Verfahrens nach Artikel 66 des DSA zur Folge haben.
Das Auskunftsersuchen bezieht sich auf das laufende DSA-Verfahren gegen Shein. Es berührt nicht die laufende, von der Kommission koordinierte Untersuchung des Netzes für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) über die Einhaltung der Verpflichtungen von Shein nach dem Verbraucherrecht der Union, die die Untersuchung der Kommission im Rahmen des DSA ergänzt.
Hintergrund
Die Kommission hatte von Shein bereits am 28. Juni 2024 Auskunft zu den Maßnahmen des Unternehmens zur Einhaltung des DSA gefordert. Dabei ging es um den Mechanismus, der es Nutzerinnen und Nutzern ermöglicht, illegale Produkte zu melden und um Online-Schnittstellen, die so gestaltet sein sollten, dass die Nutzer nicht durch so genannte „Dark Patterns“ getäuscht oder manipuliert werden. Außerdem betrifft das Auskunftsersuchen den Jugendschutz, die Transparenz von Empfehlungssystemen, die Rückverfolgbarkeit von Händlern und die Gestaltung der Benutzeroberfläche.
Die Kommission hat gestern eine Mitteilung über ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr veröffentlicht, mit dem die Herausforderungen, die sich aus geringwertigen Importen von Nicht-EU-Händlern ergeben, in jeder Phase des Produktlebenszyklus angegangen werden sollen. Hier geht es unter anderem um die Konzentration der DSA-Durchsetzungsmaßnahmen auf Praktiken des elektronischen Geschäftsverkehrs.
Weitere Informationen
Daily News vom 6. Februar
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 6. Februar 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland