Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) die deutsche Fördergebietskarte für Regionalbeihilfen für 2022 bis 2027 genehmigt. Damit dürfen staatliche Stellen in Deutschland Investitionen in besonders benachteiligten Regionen weiterhin unterstützen. So sollen Ungleichheiten in Bezug auf Einkommen und Arbeitslosigkeit abgebaut werden. In Deutschland profitieren Gebiete in 14 Bundesländern.
Die Regelungen erlauben es, Investitionen mit 10 bis 15 Prozent ihrer Gesamtsumme zu bezuschussen. In einigen Gebieten an den Grenzen zu Tschechien und Polen wird dieser Wert auf 25 Prozent angehoben. So soll ein zu starkes Fördergefälle im Grenzraum verhindert werden. Ein Wert von 20 Prozent gilt in einigen Gebieten in Thüringen, die von einem starken Bevölkerungsrückgang betroffen sind.
Um regionale Ungleichheiten anzugehen, hat Deutschland Teile der Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen als nicht prädefinierte C-Fördergebiete ausgewiesen.
Die Kommission genehmigte eine Anhebung der Beihilfehöchstintensität
- bis zu 20 Prozent für den Landkreis Mansfeld-Südharz, den Kreis Greiz, die Kreisfreie Stadt Suhl und den Kreis Altenburger Land, da diese Gebiete in den letzten zehn Jahren einen relativ hohen Bevölkerungsrückgang verzeichnet haben,
- und auf bis zu 25 Prozent für 17 Gebiete, die an A-Fördergebiete in Tschechien und Polen angrenzen: für Tirschenreuth, die kreisfreie Stadt Hof, den Landkreis Hof, Wunsiedel i. Fichtelgebirge, die kreisfreie Stadt Cottbus, den Landkreis Spree-Neiße, die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder), den Landkreis Oder-Spree, den Landkreis Märkisch-Oderland, den Landkreis Uckermark, den Landkreis Vorpommern-Greifswald, den Erzgebirgskreis, den Landkreis Mittelsachsen, den Vogtlandkreis, den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, den Landkreis Bautzen und den Landkreis Görlitz.
In allen oben genannten Gebieten können die Beihilfehöchstintensitäten für Erstinvestitionen mit beihilfefähigen Kosten von bis zu 50 Mio. Euro bei mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte und bei kleinen Unternehmen um 20 Prozentpunkte angehoben werden.
Hintergrund
In Europa bestehen schon immer erhebliche regionale Ungleichheiten, was das wirtschaftliche Wohlergehen, die Einkommen und die Arbeitslosigkeit anbelangt. Regionalbeihilfen sollen die wirtschaftliche Entwicklung von benachteiligten Gebieten in Europa voranbringen. Dabei sollen jedoch gleiche Wettbewerbsbedingungen in den Mitgliedstaaten gewahrt werden.
In den Regionalbeihilfeleitlinien hat die Kommission die Voraussetzungen, unter denen Regionalbeihilfen als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können, sowie die Kriterien festgelegt, anhand deren festgestellt werden kann, ob ein Gebiet die Voraussetzungen des Artikels 107 Absatz 3 Buchstaben a oder c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllt (und somit ein A- oder C-Fördergebiet ist). In den Anhängen der Leitlinien sind die am stärksten benachteiligten Gebiete, die A-Fördergebiete, d. h. die Gebiete in äußerster Randlage und die Gebiete, deren Pro-Kopf-BIP nicht mehr als 75 Prozent des EU-Durchschnitts beträgt, sowie die prädefinierten C-Fördergebiete, d. h. ehemalige A-Fördergebiete und Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte, aufgeführt.
Die Mitgliedstaaten können anhand bestimmter Kriterien nicht prädefinierte C‑Fördergebiete ausweisen, bis ihr (in Anhang I oder II der Leitlinien festgelegter) maximaler Anteil der Bevölkerung in nicht prädefinierten C-Fördergebieten ausgeschöpft ist. Sie müssen den Vorschlag für ihre Fördergebietskarte bei der Kommission zur Genehmigung anmelden.
Die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses wird in Kürze über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.64020 zugänglich gemacht. Im Anhang des Beschlusses findet sich die komplette Liste der Gebiete.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 15. Dezember 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland