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Vertretung in Deutschland
Presseartikel16. Juni 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Kommission genehmigt Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung in Deutschland

Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) die Errichtung eines mit 24 Mrd. Euro ausgestatteten Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung in Deutschland genehmigt. Deutschland beabsichtigt, die Verpflichtungen in Bezug auf die...

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(16.06.2017) - Als Gegenleistung für die Befreiung von ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit radioaktiven Abfällen müssen die Kernkraftwerksbetreiber in Deutschland Barmittel von insgesamt rund 24,1 Mrd. Euro in den neuen öffentlich-rechtlichen Fonds einzahlen. Dieser speist sich aus einem Grundbetrag, der den von den Betreibern bereits für diesen Zweck gebildeten Rückstellungen entspricht, und einem Risikoaufschlag, mit dem das Risiko künftiger Kostensteigerungen abgedeckt werden soll.

Nach den EU-Verträgen können die Mitgliedstaaten ihren Energiemix selbst bestimmen und sich dafür entscheiden, in Kerntechnologie zu investieren. Aufgabe der Kommission ist es, dafür zu sorgen, dass die Gewährung öffentlicher Mittel zur Unterstützung von Unternehmen im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften erfolgt.

Die Kommission kam bei ihrer Prüfung zu dem Schluss, dass die Entscheidung Deutschlands zur Übernahme der Haftung für die Entsorgung radioaktiver Abfälle eine staatliche Beihilfe beinhaltet, da die Gesamtkosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle mit erheblicher Unsicherheit behaftet sind und die geplante Zahlung von rund 24,1 Mrd. Euro Deutschland nicht in vollem Umfang vor Kostenüberschreitungen schützen wird.

Zwar liegen dem in den neuen öffentlich-rechtlichen Fonds einzuzahlenden Betrag die besten derzeit verfügbaren Kostenschätzungen zugrunde, diese Berechnungen sind aber aus verschiedenen Gründen sehr unsicher. Vor allem hat Deutschland noch keinen Standort für die Endlagerung radioaktiver Abfälle festgelegt, und es gibt keine vergleichbaren Kosten-Benchmarks für den Bau einer entsprechenden Anlage.

Wichtigstes Ziel der Beihilfemaßnahme ist es, dafür zu sorgen, dass die öffentliche Hand über die für die Entsorgung radioaktiver Abfälle erforderlichen Mittel verfügt, und diese Mittel auch für den Fall einer Änderung der finanziellen Situation der Kernkraftwerksbetreiber zu sichern. Die Bundesregierung sieht die Maßnahme angesichts ihrer 2011 getroffenen Entscheidung, bis 2022 aus der Stromerzeugung durch Kernkraft auszusteigen, als notwendig an. Ohne die Maßnahme könnte Deutschland im Falle finanzieller Schwierigkeiten der Kernkraftwerksbetreiber gezwungen sein, die Kosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle in vollem Umfang zu tragen.

Die Kommission befand, dass die gewährte Unterstützung nicht über das für die Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinausgeht, und dass die durch sie hervorgerufenen Wettbewerbsverfälschungen begrenzt sind.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Kommission genehmigt Errichtung eines mit 24 Mrd. Euro ausgestatteten Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung in Deutschland

Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
16. Juni 2017
Autor
Vertretung in Deutschland