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Vertretung in Deutschland
Presseartikel9. Dezember 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 8 Min

Kommission genehmigt Milliardenförderung durch sieben EU-Staaten für paneuropäische Innovationen bei Batterien

Die Europäische Kommission hat heute (Montag) ein von Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Polen und Schweden gemeinsam angemeldetes wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse zur Förderung von Forschung und Innovation...

„Unsere wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse erleichtern es Behörden und Unternehmen aus mehreren Mitgliedstaaten, gemeinsam ehrgeizige Innovationsvorhaben mit positiven Spillover-Effekten in verschiedenen Branchen und Regionen zu entwickeln. Die genehmigte Beihilfe wird die Durchführung dieses wichtigen Vorhabens ohne übermäßige Verfälschungen des Wettbewerbs gewährleisten“, so Vestager weiter.

Maroš Šefčovič, Vizepräsident für interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau, betonte: „Unser Engagement für die Innovationsförderung im Rahmen der europäischen Batterie-Allianz mündet nun in starke Unternehmenspartnerschaften. Dank der intensiven Bemühungen von sieben Mitgliedstaaten, der Industrie und der Kommission entsteht nun das erste paneuropäische Batterie-Ökosystem, mit Leitprojekten in allen Bereichen dieser strategischen Wertschöpfungskette. Wir haben das richtige Rezept für unsere Industriepolitik im 21. Jahrhundert gefunden: enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Abstimmung mit Blick auf eine schnellere Marktreife von Innovationen, Zusammenwirken der Finanzinstrumente des privaten und des öffentlichen Sektors sowie ein zukunftsfähiger Regelungsrahmen zur Förderung einer stärkeren wissensbasierten Wirtschaft in Europa.“

Die meisten der 17 direkten Teilnehmer an diesem Vorhaben kommen aus der Industrie (einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen), und einige von ihnen sind in mehreren Mitgliedstaaten tätig. Sie werden untereinander und mit über 70 externen Partnern aus Europa (z. B. KMU und öffentliche Forschungseinrichtungen) eng zusammenarbeiten. Aus Deutschland sind unter anderen BMW, BASF und VARTA dabei.

Nach dreimonatiger gründlicher Vorbereitung der technischen Aspekte des Vorhabens durch die Kommission und die relevanten Akteure wurde das Vorhaben im Oktober 2019 nach den EU-Beihilfevorschriften bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Kommission schloss die beihilferechtliche Prüfung zügig mit dem heutigen Beschluss ab, um die rasche und reibungslose Durchführung des Vorhabens zu gewährleisten.

Das Vorhaben

Der Übergang zur Klimaneutralität, für den eine saubere, emissionsarme Mobilität unabdingbar ist, bietet beträchtliche Chancen für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und technologische Entwicklung. Die Nachfrage nach Batterien dürfte in den kommenden Jahren sehr rasch steigen. Eine zukunftsgerichtete Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationspolitik wird einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Europa und seine Mitgliedstaaten größtmöglichen Nutzen aus diesem Übergang zur Klimaneutralität ziehen können. Daher hat die Kommission Ende 2017 mit interessierten Mitgliedstaaten und Unternehmen eine Europäische Batterie-Allianz ins Leben gerufen und im Mai 2018 einen strategischen Aktionsplan für Batterien vorgelegt.

Die heute genehmigte Förderung für das Batterie-Vorhaben ist Teil dieser Anstrengungen. Gefördert wird die Entwicklung hoch innovativer und nachhaltiger Technologien für langlebigere Lithium-Ionen-Batterien (mit flüssigem oder festem Elektrolyt), die kürzere Ladezeiten haben als die derzeit verfügbaren Batterien und zudem sicherer und umweltfreundlicher sind.

Ehrgeizige und mit Risiken verbundene Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sollen über den Stand der Technik hinausgehende Innovationen entlang der gesamten Batterie-Wertschöpfungskette ermöglichen – von der Gewinnung und Verarbeitung der Rohstoffe, der Produktion moderner chemischer Werkstoffe, der Konzeption von Batteriezellen und -modulen und deren Integration in intelligente Systeme bis hin zum Recycling und zur Umnutzung von Altbatterien.

Durch Innovation soll zudem die Umweltverträglichkeit in allen Segmenten der Batterie-Wertschöpfungskette erhöht werden. Der CO2 -Fußabdruck der verschiedenen Produktionsprozesse und der entstehende Abfall sollen verringert und die Entwicklung umweltfreundlicher und nachhaltiger Verfahren für die Zerlegung, Wiederverwertung und Raffination gemäß den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft vorangebracht werden.

Die Projektteilnehmer und ihre Partner werden ihre Arbeit auf vier Bereiche konzentrieren:

(1) Rohstoffe und moderne Werkstoffe: Im Rahmen des Vorhabens sollen nachhaltige innovative Verfahren für die Gewinnung, Anreicherung, Raffination und Reinigung von Erzen entwickelt werden, um hochreine Rohstoffe zu erhalten. Im Hinblick auf moderne Werkstoffe (wie Kathoden, Anoden und Elektrolyte) wird die Verbesserung vorhandener und die Entwicklung neuer Werkstoffe für innovative Batteriezellen angestrebt.

(2) Zellen und Module: Das Vorhaben soll die Entwicklung innovativer Batteriezellen und -module ermöglichen, die die Sicherheits- und Leistungsanforderungen der Automobilindustrie und anderer Anwendungsbereiche (z. B. stationäre Energiespeicher und Elektrowerkzeuge) erfüllen.

(3) Batteriesysteme: Ferner sollen innovative Batteriesysteme einschließlich Batteriemanagementsysteme (Software und Algorithmen) sowie innovative Testmethoden entwickelt werden.

(4) Umnutzung, Recycling und Raffination: Im Rahmen des Vorhabens sollen sichere und innovative Verfahren für die Sammlung, Zerlegung, Umnutzung, Wiederverwertung und Raffination des Recyclingmaterials entwickelt werden.

Bewertung durch die Kommission

IPCEI-Rahmen

Die Kommission hat das geplante Vorhaben nach den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere ihrer Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) geprüft. Wenn es aufgrund der signifikanten Risiken solcher Vorhaben an privater Innovationsförderung mangelt, können die Mitgliedstaaten gemäß der IPCEI-Mitteilung gemeinsam die Finanzierungslücke schließen, um diesem Marktversagen zu begegnen und zur Durchführung innovativer Vorhaben beizutragen.

Für eine Förderung nach der IPCEI-Mitteilung kommt ein Vorhaben in Betracht, wenn es i) einen Beitrag zu strategischen Zielen der EU leistet, ii) von mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt wird, iii) eine private Kofinanzierung durch die Empfänger vorsieht, iv) positive Spillover-Effekte in der gesamten EU bewirkt und v) sehr ehrgeizige Ziele in Bezug auf Forschung und Innovation verfolgt, d. h. weithin über den Stand der Technik in dem betreffenden Sektor hinausgeht.

Bewertung des IPCEI für Batterien

Die Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das geplante IPCEI für Batterien alle in der Mitteilung festgelegten Voraussetzungen erfüllt.

Insbesondere stellte die Kommission Folgendes fest:

  • Die Batterie-Wertschöpfungskette ist für die Zukunft Europas, vor allem mit Blick auf saubere und emissionsarme Mobilität, von strategischer Bedeutung.
  • Das Vorhaben ist weit gefasst und deckt die gesamte Batterie-Wertschöpfungskette ab. Es ist sehr ehrgeizig und innovativ, da es auf die Entwicklung von Technologien und Verfahren abzielt, die derzeit nicht verfügbar sind, und große Verbesserungen hinsichtlich Leistung und Umweltschutz ermöglichen wird. Außerdem ist das Vorhaben mit erheblichen technologischen und finanziellen Risiken verbunden, die zu Fehlschlägen oder starken Verzögerungen führen könnten. Die öffentliche Unterstützung ist daher erforderlich, um den Unternehmen Investitionsanreize zu bieten.
  • Die Ergebnisse des Vorhabens werden nicht nur den Unternehmen, die an dem Vorhaben teilnehmen und die öffentliche Förderung in Anspruch nehmen, zur Verfügung stehen, sondern an die europäische Wissenschaftsgemeinschaft und viele andere Unternehmen weitergegeben. Auf diese Weise werden in ganz Europa positive Spill-over-Effekte erzielt. All diese Tätigkeiten werden letztlich zur Entwicklung eines Ökosystems im Batteriesektor auf EU-Ebene beitragen.
  • Die Durchführung des Vorhabens wird von einem Leitungsgremium überwacht, dem Vertreter der Behörden der sieben teilnehmenden Mitgliedstaaten und der direkten Teilnehmer angehören. Auch die Kommission wird an den Sitzungen des Gremiums teilnehmen. Auf einer jährlichen öffentlichen Konferenz, an der alle Interessenträger teilnehmen können, werden die wichtigsten Ergebnisse vorgestellt.

Die Kommission stellte zudem fest, dass die Beihilfen für einzelne Unternehmen erforderlich und angemessen sind, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen.

Vor diesem Hintergrund ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass das von Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Polen und Schweden angemeldete IPCEI für Batterien mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Nach dem im Dezember 2018 genehmigten IPCEI im Bereich Mikroelektronik ist dies nun das zweite IPCEI im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation, das die Kommission seit der Annahme der einschlägigen Vorschriften im Jahr 2014 genehmigt.

Finanzierung, Empfänger und Beträge

Das Vorhaben wird von 17 direkten Teilnehmer aus den sieben Mitgliedstaaten durchgeführt, die zum Teil in mehreren Mitgliedstaaten tätig sein werden. Die Laufzeit des Gesamtvorhabens endet voraussichtlich 2031 (wobei für die einzelnen Teilvorhaben unterschiedliche Fristen gelten).

Den direkten Teilnehmern könnten Finanzmittel von bis 3,2 Mrd. Euro gewährt werden. Konkret haben die teilnehmenden Mitgliedstaaten folgende Obergrenzen für die Gesamtmittel, die sie für die Regelung bereitstellen wollen, angemeldet: Belgien rund 80 Mio. Euro, Deutschland rund 1,25 Mrd. Euro, Finnland rund 30 Mio. Euro, Frankreich rund 960 Mio. Euro, Italien rund 570 Mio. Euro, Polen rund 240 Mio. Euro und Schweden rund 50 Mio. Euro.

Gleichwohl wird ein beträchtlicher Teil der zusätzlichen Gewinne der Teilnehmer über einen Rückforderungsmechanismus auch den Steuerzahlern zugutekommen, denn sollte das Vorhaben erfolgreich sein und höhere Nettoerträge abwerfen als vorgesehen, werden die Unternehmen einen Teil der erhaltenen Steuergelder an den betreffenden Mitgliedstaat zurückzahlen.

Die Kommission hat sich vergewissert, dass die geplanten Beihilfehöchstbeträge mit den beihilfefähigen Kosten der geplanten Vorhaben und den Finanzierungslücken übereinstimmen.

Das nachstehende Schaubild gibt einen Überblick über die direkten Teilnehmer, die Mitgliedstaaten, die sie unterstützen, und die verschiedenen Bereiche des Vorhabens:

Batterien

Hintergrund

Im Juni 2014 legte die Kommission eine Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse („Important Projects of Common European Interest“ – „IPCEI“) vor, in der sie festlegte, unter welchen Voraussetzungen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) grenzübergreifende Vorhaben unterstützen können, die für die EU von strategischer Bedeutung sind. Dieser Rahmen soll die Mitgliedstaaten dazu veranlassen, Vorhaben zu fördern, die einen klaren Beitrag zum Wirtschaftswachstum, zur Beschäftigung und zur Wettbewerbsfähigkeit in Europa leisten.

Der IPCEI-Rahmen ergänzt andere Beihilfevorschriften wie die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung und den Unionsrahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation, der die Förderung innovativer Vorhaben ermöglicht und gleichzeitig gewährleistet, dass etwaige Wettbewerbsverzerrungen begrenzt sind.

Im Anzeiger für staatliche Beihilfen wurde darauf hingewiesen, dass über 96 Prozent der neuen FuEuI-Maßnahmen, für die erstmalig Ausgaben gemeldet wurden, nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung durchgeführt wurden und somit rascher ausgezahlt werden konnten. Die IPCEI-Regeln ermöglichen Investitionen in FuEuI und für die erste gewerbliche Nutzung unter der Voraussetzung, dass die geförderten Vorhaben hoch innovativ sind und nicht die Massenproduktion oder kommerzielle Tätigkeiten abdecken. Ferner müssen die dabei gewonnenen neuen Erkenntnisse in der gesamten EU verbreitet werden und Spill-over-Effekte bewirken, und es muss eine eingehende wettbewerbsrechtliche Prüfung durchgeführt werden, um unverhältnismäßige Wettbewerbsverfälschungen zu minimieren.

Die Kommission hält den Bereich Batterien deshalb für eine strategische Wertschöpfungskette, in der die EU im Rahmen einer gestärkten Strategie für die Industriepolitik Investitionen und Innovationen ankurbeln muss, um eine integrierte, nachhaltige und wettbewerbsfähige industrielle Basis aufzubauen. Daher hat die Kommission Ende 2017 mit interessierten Mitgliedstaaten und Unternehmen eine Europäische Batterie-Allianz ins Leben gerufen und im Mai 2018 einen strategischen Aktionsplan für Batterien vorgelegt.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung dieses Beschlusses unter den Nummern der Wettbewerbssachen SA.54793 (Belgien), SA.54801 (Deutschland), SA.54794 (Frankreich), SA.54806 (Italien), SA.54808 (Polen), SA.54796 (Schweden) und SA.54809 (Finnland) im Beihilferegister auf der Website der GD Wettbewerb veröffentlicht.

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA perfrageaterlebnis-europa [dot] eu ( E-Mail )oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
9. Dezember 2019
Autor
Vertretung in Deutschland