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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 7. Dezember 2016
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 6 Min

Kommission genehmigt Übernahme von LinkedIn durch Microsoft unter Bedingungen

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von LinkedIn durch Microsoft nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Der Genehmigungsbeschluss sieht eine Reihe von Verpflichtungen vor, um den Wettbewerb zwischen Karrierenetzwerken in...

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(07.12.2016) Microsoft und LinkedIn sind hauptsächlich in Geschäftsbereichen tätig, die sich gegenseitig ergänzen. Nur bei der Online-Werbung gibt es geringfügige Überschneidungen. Die Kommission prüfte im Rahmen des EU-Fusionskontrollverfahrens insbesondere drei Bereiche: i) Karrierenetzwerkdienste, ii) Softwarelösungen für Kundenpflege (Customer Relationship Management – CRM) und iii) Dienstleistungen für Online-Werbung.

Karrierenetzwerkdienste

Die Kommission untersuchte, ob Microsoft nach dem Zusammenschluss seine starke Position auf dem Markt für PC-Betriebssysteme (Windows) und Produktivitätssoftware (z. B. Outlook, Word, Excel und PowerPoint) nutzen könnte, um die Position von LinkedIn unter den Karrierenetzwerken zu stärken.

Die Kommission befürchtete insbesondere, Microsoft würde möglicherweise

  • LinkedIn auf allen Windows-PCs vorinstallieren und
  • LinkedIn in Microsoft Office integrieren, sodass es die Nutzerdatenbanken von Microsoft und LinkedIn, soweit vertrags- und privatrechtlich zulässig, miteinander verknüpfen könnte. Zudem könnte Microsoft den Wettbewerbern von LinkedIn den Zugang zu Microsoft-Anwendungsprogrammierschnittstellen verwehren, die sie benötigen, um die Interoperabilität mit Microsoft-Produkten und den Zugang zu in der Microsoft-Cloud gespeicherten Nutzerdaten zu gewährleisten.

Die Kommission stellte fest, dass diese Maßnahmen die Sichtbarkeit von LinkedIn erheblich verbessern könnten, während den Karrierenetzwerken von Wettbewerben der Zugang zu den Schnittstellen verweigert werden könnte. Dann könnte LinkedIn seine Nutzerbasis und seine Tätigkeit in einem Maße ausweiten, wie ihm das ohne den Zusammenschluss nicht möglich wäre.

Die Kommission hatte Bedenken, dass eine Vergrößerung der Nutzerbasis von LinkedIn neuen Marktteilnehmern den Eintritt in den Markt für Karrierenetzwerkdienste im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erschweren würde. Außerdem könnten sich die Marktbedingungen in Mitgliedstaaten, in denen derzeit ein Konkurrent von LinkedIn tätig ist (wie Österreich, Deutschland oder Polen), schrittweise und unumkehrbar dahin gehend ändern, dass LinkedIn eine beherrschende Stellung einnähme.

CRM-Softwarelösungen

Die Kommission untersuchte, ob Microsoft nach dem Zusammenschluss in der Lage wäre, seine Wettbewerber vom Markt auszuschließen, indem das Unternehmen

  • CRM-Kunden, die Sales-Intelligence-Lösungen von LinkedIn erwerben, dazu verpflichten würde, auch die CRM-Software von Microsoft zu kaufen, und
  • seinen Wettbewerbern den Zugang zur vollständigen LinkedIn-Datenbank verwehren würde und sie dadurch an der Entwicklung fortschrittlicher CRM-Funktionen (z. B. durch maschinelles Lernen) hindern würde.

Zum einen stellte die Kommission jedoch fest, dass sich der Kundenstamm für die beiden Produkte zwar überschneidet, aber das Produkt von LinkedIn nur eines von mehreren Produkten auf diesem Markt und offenbar kein „must have“ ist.

Zum anderen ist den Erkenntnissen der Kommission zufolge der Zugriff auf die vollständige LinkedIn-Datenbank nicht unbedingt erforderlich, um auf dem Markt konkurrenzfähig zu sein.

Außerdem ist Microsoft auf dem CRM-Markt ein relativ kleiner Anbieter und muss sich dort gegen starke Wettbewerber wie Salesforce (den eindeutigen Marktführer), Oracle und SAP behaupten.

Die Kommission hält es daher für unwahrscheinlich, dass Microsoft aufgrund des Zusammenschlusses den Markt gegen diese Unternehmen abschotten und somit den Wettbewerb auf diesem Markt ausschalten könnte.

Dienstleistungen für Online-Werbung

Bei den Online-Werbediensten überschneiden sich die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen nur im Bereich der Display-Werbung. Angesichts ihres sehr geringen gemeinsamen Marktanteils im EWR sowie der Zersplitterung des Marktes sah die Kommission aber keinen Anlass zu Wettbewerbsbedenken aufgrund der Zusammenführung der nicht suchgebundenen Online-Dienste von Microsoft und LinkedIn.

Auch die Zusammenführung der für Werbezwecke verwendbaren Nutzerdaten der beiden Unternehmen wirft keine Wettbewerbsprobleme auf, da ein großer Teil dieser Daten nach dem Zusammenschluss weiterhin auf dem Markt verfügbar sein wird. Für Dritte wären nach dem Zusammenschluss nicht weniger Nutzerdaten verfügbar als vorher, da derzeit weder Microsoft noch LinkedIn Dritte zu Werbezwecken auf ihre Daten zugreifen lassen.

Die Kommission prüfte ferner, ob der Zusammenschluss zu einer Datenkonzentration führen würde und wie sich diese gegebenenfalls auf den Wettbewerb im Binnenmarkt auswirken würde. Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre fallen zwar nicht in den Anwendungsbereich des EU-Wettbewerbsrechts, können aber bei der wettbewerbsrechtlichen Prüfung berücksichtigt werden, wenn die Verbraucher dies als wichtigen Qualitätsfaktor ansehen und die Fusionspartner in Bezug auf diesen Faktor miteinander im Wettbewerb stehen. In diesem Fall gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Datenschutz ein wichtiger Parameter für den Wettbewerb zwischen Karrierenetzwerken auf dem Markt ist, der durch den Zusammenschluss möglicherweise negativ beeinflusst worden wäre.

Die angebotenen Verpflichtungen

Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission hinsichtlich des Marktes für Karrierenetzwerke auszuräumen, bot Microsoft eine Reihe von Verpflichtungen an. So wird es unter anderem

  • sicherstellen, dass PC-Hersteller und ‑Händler nicht gezwungen sind, LinkedIn auf Windows zu installieren, und, falls sich PC-Hersteller und ‑Händler für eine Vorinstallation entscheiden sollten, dafür sorgen, dass die Nutzer LinkedIn aus Windows entfernen können;
  • konkurrierenden Anbietern von Karrierenetzwerken durch das sogenannte Office-Add‑in-Programm und Office-Anwendungsprogrammierschnittstellen die Möglichkeit bieten, die Interoperabilität mit den Produkten aus dem Microsoft-Office-Paket auf dem derzeitigen Stand zu halten;
  • konkurrierenden Anbietern von Karrierenetzwerken Zugang zu dem Softwareentwickler-Portal „Microsoft Graph“ gewähren. Das Portal wird für die Entwicklung von Anwendungen und Diensten genutzt, die mit Zustimmung des Nutzers auf in der Microsoft-Cloud gespeicherte Daten (z. B. Kontaktdaten, Kalenderinformationen, E-Mails) zugreifen können. Software-Entwickler können diese Daten nutzen, um mehr Mitglieder für ihr Karrierenetzwerk zu gewinnen und dessen Nutzung zu erhöhen.

Die Verpflichtungen gelten im EWR für einen Zeitraum von fünf Jahren und werden von einem Treuhänder überwacht.

Da die Wettbewerbsbedenken durch diese Verpflichtungen ausgeräumt werden, ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass der geplante Zusammenschluss unter Berücksichtigung der gegebenen Zusagen den Wettbewerb nicht gefährdet. Der Genehmigungsbeschluss ergeht unter der Bedingung, dass die Verpflichtungszusagen in vollem Umfang eingehalten werden.

Unternehmen und Produkte

Microsoft ist ein weltweit aufgestelltes, in den USA ansässiges Technologieunternehmen, das Software, Dienste und Geräte entwickelt, lizensiert und Supportleistungen dafür anbietet. Seine Produktpalette reicht von PC-Betriebssystemen, Servern und mobilen Geräten (der Marke „Windows“) über geräteübergreifende Produktivitätsanwendungen (der Marke „Office“) bis hin zu Videospielen, Cloud-basierten Lösungen und Online-Werbung. Microsoft bietet (unter der Marke „Dynamics“) auch Software-Lösungen an, die für das CRM eingesetzt werden, um Verkaufs-, Marketing- und Kundenpflegetätigkeiten zu verwalten.

Das US-Unternehmen LinkedIn betreibt das gleichnamige internetgestützte soziale Netzwerk, das in erster Linie der Förderung beruflicher Kontakte dient. Karrierenetzwerke bieten kostenlose Basismitgliedschaften und entgeltliche Premium-Mitgliedschaften an. Premium-Mitglieder von LinkedIn können beispielsweise die Sales-Intelligence-Lösung „Sales Navigator“ nutzen, mit der sie auf einen Teil der gesamten LinkedIn-Datenbank zugreifen können, den Unternehmen erwerben können, die auch CRM-Lösungen kaufen. LinkedIn bietet ferner Personalbeschaffungsinstrumente und Online-Schulungen sowie Werbeflächen für Privatpersonen und Unternehmen an.

Fusionskontrollvorschriften und ‑verfahren

Der Zusammenschluss wurde am 14. Oktober 2016 bei der Kommission angemeldet.

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register der Kommission unter der Nummer M.8124 veröffentlicht.

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. Dezember 2016
Autor
Vertretung in Deutschland