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Vertretung in Deutschland
Presseartikel21. August 2018Vertretung in Deutschland

Kommission genehmigt Zusammenschluss von Praxair und Linde unter Auflagen

Die Europäische Kommission hat gestern (Montag) den geplanten Zusammenschluss zwischen Praxair und Linde nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Voraussetzung für die Freigabe ist die Verpflichtung der beteiligten Unternehmen zur Vornahme...

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Gase wie Sauerstoff und Helium kommen bei der Herstellung einer Vielzahl von Produkten, die wir tagtäglich verwenden, zum Einsatz. So werden zur Stahlproduktion große Mengen an technischem Sauerstoff benötigt. Krankenhäuser brauchen medizinischen Sauerstoff zur Versorgung ihrer Patienten und Helium für den Betrieb von Magnetresonanztomografiescannern (MRT-Scannern). Weltweit gibt es nur sehr wenige Unternehmen, die alle diese Gase liefern können. Mit dem Beschluss stellen wir sicher, dass der Zusammenschluss von Praxair und Linde keine weitere Konzentration in Europa bewirkt und dass die Kunden auf den einschlägigen Märkten weiterhin von den Vorteilen des Wettbewerbs profitieren können.“

Der gestrige Beschluss folgt auf eine eingehende Prüfung des geplanten Zusammenschlusses zwischen Praxair und Linde. Beide zählen zu den vier größten Unternehmen, die weltweit in der gesamten Lieferkette für Industrie-, Medizin- und Spezialgase sowie Helium tätig sind. Beide Unternehmen bieten auch Ingenieurleistungen und Leistungen im Bereich des Baus von Gasanlagen an.

Die Untersuchung der Kommission

Im Anschluss an ihre eingehende Untersuchung kam die Kommission zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb auf einer Reihe von Märkten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erheblich beeinträchtigt hätte. Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission bezogen sich insbesondere auf die Märkte für die Belieferung mit:

  • Industriegasen,
  • Medizingasen und damit verbundenen Dienstleistungen,
  • Spezialgasen und
  • Helium‚ sowohl auf den weltweiten Markt für die Beschaffung von Helium als auch auf die nationalen Märkte für den Einzelhandel mit dem Gas.

Durch den geplanten Zusammenschluss hätte sich die Zahl der bedeutenden Akteure auf dem Gasmarkt im EWR von vier auf drei verringert, und es wäre ein neuer Marktführer in der europäischen Gasindustrie entstanden. Die Untersuchung der Kommission hat bestätigt, dass die finanziellen und operativen Kapazitäten der vier größten Anbieter (Air Liquide, Linde, Praxair und Air Products) nicht mit denen der übrigen Wettbewerber vergleichbar sind. Nur die vier Hauptakteure verfügen über die technischen Kapazitäten, die für die EWR-weite Teilnahme an Ausschreibungen für die größten Projekte (d. h. den Bau komplexer Gasproduktionsanlagen an Produktionsstätten von Kunden) notwendig sind, sowie über den für die Wettbewerbsfähigkeit erforderlichen Zugang zu den wenigen weltweit vorhandenen Heliumquellen.

Die übrigen Marktteilnehmer sind nur auf regionaler, nationaler oder lokaler Ebene präsent und verfügen nicht über die operativen, technischen und finanziellen Voraussetzungen, um mit den vier großen Akteuren auf Augenhöhe zu konkurrieren. Die Kommission stellte ferner fest, dass der Markteintritt und die Expansion auf den Gasmärkten schwierig sind, da der Aufbau einer bedeutenden Marktposition sehr hohe Investitionen erfordert.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der Zusammenschluss in der angemeldeten Form zu einer signifikanten Verringerung der Zahl der geeigneten alternativen Anbieter und damit potenziell zu Preiserhöhungen geführt hätte.

Die Verpflichtungsangebote

Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, haben Praxair und Linde folgende Verpflichtungsangebote unterbreitet:

  • Die Veräußerung des gesamten Gasgeschäfts von Praxair im EWR‚ einschließlich aller einschlägigen juristischen Einheiten‚ Vermögenswerte und Mitarbeiter an einen geeigneten Käufer. Diese Veräußerung erstreckt sich auf Industriegase, Medizingase, Spezialgase sowie Helium. Sie umfasst auch die Helium-Bezugsverträge, die zur Deckung der Nachfrage im EWR erforderlich sind.
  • Die Übertragung der Anteile von Praxair an SIAD, ein italienisches Joint Venture, das in Mittel- und Osteuropa sowie in Italien tätig ist, an den derzeitigen Joint-Venture-Partner Flow Fin‚ der alleiniger Eigentümer von SIAD werden wird.
  • Die Veräußerung zusätzlicher Helium-Bezugsverträge, die über die zur Deckung der Nachfrage im EWR erforderlichen Verträge hinausgehen, an einen oder mehrere geeignete Käufer. Auf diese Weise wird sichergestellt‚ dass das veräußerte Gesamtbezugsvolumen an Helium die wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf weltweiter Ebene ausräumt.

Durch die angebotenen Verpflichtungen werden die Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten von Praxair und Linde im EWR vollständig beseitigt; dies gilt auch für alle Märkte, auf denen der Zusammenschluss ohne die Verpflichtungen zu einer erheblichen Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs geführt hätte. In Bezug auf den Markt für die Beschaffung von Helium, der weltweit abzugrenzen ist, wird durch die angebotenen Verpflichtungen sichergestellt, dass der Wettbewerb durch die Veräußerung weiterer Bezugsverträge gewahrt wird.

Die Kommission wird die Eignung der von den beteiligten Unternehmen vorzuschlagenden potenziellen Käufer des Gasgeschäfts von Praxair im EWR und der zusätzlichen Helium-Bezugsverträge prüfen.

Nach Auffassung der Kommission wirft die geplante Übernahme in der durch die Verpflichtungszusagen geänderten Form keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken mehr auf, und es ist sichergestellt, dass der Wettbewerb auf den europäischen Gasmärkten im Interesse der europäischen Kunden gewahrt wird.

Internationale Zusammenarbeit

Die Kommission hat eng mit einer Reihe von Wettbewerbsbehörden zusammengearbeitet, insbesondere mit der US-amerikanischen Federal Trade Commission und der kanadischen Wettbewerbsbehörde.

Unternehmen und Produkte

Das deutsche Unternehmen Linde stellt weltweit Industriegase, Medizingase, Spezialgase und damit verbundene Dienstleistungen sowie technische Leistungen und Helium bereit.

Das US-amerikanische Unternehmen Praxair bietet Industriegase, Medizingase, Spezialgase und damit verbundene Dienstleistungen sowie Helium und Oberflächenbeschichtungstechnologien an. Seine Geschäftstätigkeit erstreckt sich auf Nord- und Südamerika sowie auf Asien und Europa.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen zu prüfen, die Unternehmen betreffen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), oder die an sie verwiesen worden sind (vgl. Artikel 4 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung); ferner ist es ihre Aufgabe, Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie ein Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

Derzeit laufen sieben eingehende Prüfverfahren (Phase II). Sie betreffen die geplante Übernahme von Gemalto durch Thales, die geplante Übernahme von Alstom durch Siemens, die geplante Übernahme der Walzproduktsparte von Aurubis und des Gemeinschaftsunternehmens Schwermetall durch Wieland, die geplante Übernahme von MKM durch KME, die geplante Übernahme von Shazam durch Apple, die geplante Übernahme des Nylongeschäfts von Solvay durch BASF und die geplante Übernahme von Tele2 NL durch T-Mobile NL in den Niederlanden.

Weitere Informationen:

Website der GD Wettbewerb der Kommission

Öffentlich zugängliches Register unter der Nummer der Wettbewerbssache M.8480

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. August 2018
Autor
Vertretung in Deutschland