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Vertretung in Deutschland
Presseartikel20. Juli 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Kommission hält an Reform der Entsenderichtlinie fest

Nach sorgfältiger Prüfung der Stellungnahmen einer Reihe von nationalen Parlamenten ist die Europäische Kommission heute (Mittwoch) zu dem Schluss gekommen, dass die geplante Reform der Entsenderichtlinie nicht gegen das Subsidiaritätsprinzip...

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(20.07.2016) – Mehrere nationale Parlamente hatten im Mai eine sogenannte Subsidiaritätsbeschwerde bei der Kommission eingelegt und damit in Frage gestellt, ob das Ziel der vorgeschlagenen Änderungsrichtlinie nicht besser auf nationaler Ebene erreicht werden könnte. Die Kommission hat heute in einer Mitteilung ihre Meinung dazu dargelegt.

„Die Stimmen der nationalen Parlamente sind von großer politischer Bedeutung für die Kommission, und ich bin sehr dankbar dafür, dass sich die Parlamente in dieser Sache aktiv einbringen. Wir haben alle Argumente der nationalen Parlamente sorgfältig geprüft und ihre Bedenken mit ihnen erörtert. Alles in allem sind wir zu dem Schluss gekommen, dass der Vorschlag voll und ganz mit dem Grundsatz der Subsidiarität vereinbar ist, und wir werden daher an unserem Vorschlag festhalten“, sagte Sozialkommissarin Thyssen.

Die Überarbeitung der Arbeitnehmerentsenderichtlinie geht auf eine klare Zusage dieser Kommission zurück, die – wie in ihren politischen Leitlinien dargelegt – auf einen vertieften und faireren Binnenmarkt abstellt. Die Überarbeitung sieht vor, dass entsandte Arbeitnehmer in der Regel in den Genuss der gleichen Vorschriften über Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen kommen wie lokale Arbeitnehmer.

Die Kommission hat die Subsidiaritätsbedenken der nationalen Parlamente sorgfältig geprüft und mit ihnen in einem offenen politischen Dialog alle aufgeworfenen Fragen erörtert, ehe sie ihre Schlussfolgerungen gezogen hat. Zweck der Überprüfung der vorgebrachten Argumente war es, festzustellen, ob das Ziel der vorgeschlagenen Änderungsrichtlinie tatsächlich besser auf Unionsebene erreicht werden kann. Die Kommission bekräftigt heute, dass es angebracht ist, die Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern auf EU-Ebene festzulegen, wie dies seit 1996 der Fall gewesen ist. Mit dem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass für am gleichen Ort tätige Arbeitnehmer die gleichen Bestimmungen gelten, unabhängig davon, ob es sich um lokale oder entsandte Arbeitnehmer handelt. Die Verpflichtung aller Mitgliedstaaten, die einschlägigen Vorschriften in allen Wirtschaftsbranchen anzuwenden, kann nicht auf nationaler Ebene festgelegt werden; dies muss auf Unionsebene erfolgen. Der Vorschlag berücksichtigt zudem uneingeschränkt und ausdrücklich die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bei der Lohnfestsetzung im Einklang mit nationalen Gepflogenheiten.

Während sich die Überprüfung der Argumente durch die Kommission nach dem Subsidiaritätskontrollmechanismus auf die Frage der Subsidiarität beschränkte, übermittelt die Kommission darüber hinaus den nationalen Parlamenten individuelle Antworten, in denen sie auf deren spezifische Anmerkungen und Bedenken eingeht, die nicht unbedingt die Subsidiarität betreffen. Diese Schreiben werden in den kommenden Tagen hier veröffentlicht.

Angesichts der politischen Relevanz wird die Kommission ihren politischen Dialog mit den Parlamenten zu diesem Dossier in den kommenden Monaten über den gesamten Gesetzgebungsprozess hin fortsetzen. Der heutige Beschluss sollte den Weg für die weitere Behandlung dieses Dossiers im Europäischen Parlament und Rat freimachen.

Hintergrund

Am 8. März 2016 legte die Kommission einen Vorschlag (COM(2016) 128 final) für eine gezielte Überarbeitung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern (Richtlinie 96/71/EG) vor, in dem eine Reihe zwingender Bestimmungen bezüglich der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer festgelegt wurde. Der Vorschlag sieht vor, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung mit lokalen Arbeitnehmern auch für entsandte Leiharbeitnehmer gilt, wodurch die geltenden Rechtsvorschriften über Leiharbeit angeglichen werden.

Aufgrund des Zweikammersystems in einer Reihe von Ländern hat in jedem Mitgliedstaat das Parlament im Rahmen des Subsidiaritätskontrollmechanismus zwei Stimmen. 14 Kammern der nationalen Parlamente von elf Mitgliedstaaten (Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und Slowakei) haben begründete Stellungnahmen übermittelt, in denen sie vorbringen, dass der Vorschlag ihres Erachtens gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoße. Dadurch wurde der Subsidiaritätskontrollmechanismus (das sogenannte Verfahren der „gelben Karte“) ausgelöst. Weiterhin haben die nationalen Parlamente von fünf Mitgliedstaaten (Frankreich, Italien, Portugal, Spanien und Vereinigtes Königreich) Stellungnahmen eingereicht, in denen sie ausführen, dass der Vorschlag der Kommission mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar sei.

Im Rahmen des Subsidiaritätskontrollmechanismus hat die Kommission ihren Vorschlag überprüft, um über dessen Beibehaltung, Änderung oder Zurückziehung zu entscheiden. Vor ihrer Entscheidung hat die Kommission den politischen Dialog mit den nationalen Parlamenten in Sitzungen des Ersten Vizepräsidenten Timmermans und der Kommissarin Thyssen mit der Konferenz der Sonderorgane für EU-Angelegenheiten (COSAC) aufgenommen.

Der Subsidiaritätskontrollmechanismus gelangt in Bereichen zur Anwendung, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen. Die nationalen Parlamente können binnen acht Wochen eine begründete Stellungnahme vorlegen, wenn sie der Auffassung sind, dass ein Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Der Schwellenwert für die Einleitung des Verfahrens der „gelben Karte“ ist ein Drittel der den nationalen Parlamenten zugewiesenen Stimmen; wird dieser Wert erreicht, ist die Kommission verpflichtet, den betreffenden Vorschlag zu überprüfen und zu beschließen, ob sie den Vorschlag beibehält, abändert oder zurückzieht. Dieser Beschluss muss begründet werden.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Überarbeitung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern

Überarbeitung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern – häufig gestellte Fragen

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Juli 2016
Autor
Vertretung in Deutschland