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Vertretung in Deutschland
Presseartikel24. Mai 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Kommission leitet Untersuchung zur vorgeschlagenen öffentlichen Finanzierung des Jaguar Land Rover-Werks in der Slowakei ein

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die slowakischen Pläne, 125 Mio. Euro für die Investition in ein Jaguar Land Rover-Werk in Nitra (Slowakei) bereitzustellen, den EU...

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(24.05.2017) - Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager, erklärte hierzu: „Die Förderung des Wirtschaftswachstums durch öffentliche Investitionen ist eine gute Sache. Allerdings müssen wir schädlichen Subventionswettläufen zwischen Mitgliedstaaten entgegen wirken. Die Kommission wird sorgfältig prüfen, ob die geplante slowakische Unterstützung für die Investitionen von Jaguar Land Rover in Nitra wirklich notwendig ist, auf das Minimum begrenzt wird, den Wettbewerb behindert oder dem Zusammenhalt in der EU abträglich ist“.

Bei Jaguar Land Rover handelt es sich um einen großen Fahrzeughersteller im Eigentum von Tata Motors Limited India. Jaguar Land Rover investiert 1,4 Mrd. EUR in eine Produktionsanlage in der Region Nitra (Slowakei), einer Region, die für Regionalbeihilfen nach den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen in Betracht kommt. Das Werk würde jährlich 150.000 Autos herstellen. Im Mai 2016 meldete die Slowakei ihre Pläne zur Gewährung von 125 Mio. Euro an öffentlicher Unterstützung für das Vorhaben an, was der Beihilfehöchstintensität für ein derartiges Projekt entspricht.

Die EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen, vor allem die Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung von 2014, ermöglichen den Mitgliedstaaten die Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung und der Beschäftigung in weniger entwickelten Regionen der EU sowie die Förderung des regionalen Zusammenhalts im Binnenmarkt. Für die Genehmigung müssen die Maßnahmen bestimmte Bedingungen erfüllen, um sicherzustellen, dass sie die beabsichtigte positive Wirkung zeitigen. Dazu gehört, dass die Unterstützung Anreize für private Investitionen schaffen muss, auf das erforderliche Minimum zu beschränken ist und keine Investitionen aus einer Region in einem anderen Mitgliedstaat weglocken darf, der wirtschaftlich weniger entwickelt ist („kohäsionsabträgliche Wirkung“).

Die Kommission bezweifelt derzeit, dass die geplante Beihilfe in Höhe von 125 Mio. Euro in Nitra alle Kriterien der Regionalbeihilferichtlinien erfüllt.

Vor allem bezweifelt die Kommission in dieser Phase, dass die Maßnahme Anreize für private Investitionen schaffen wird. Es muss weiter geprüft werden, ob die Investitionsentscheidung von Jaguar Land Rover aufgrund anderer strategischer Überlegungen als die an Auflagen gebundene Beihilfe in Höhe von 125 Mio. Euro getroffen wurde.

Darüber hinaus macht die Slowakei geltend, dass die Investition ohne die Beihilfe außerhalb der Europäischen Union in Mexiko getätigt würde. Die Kommission hat jedoch weiteren Hinweisen nachzugehen, denen zufolge die Beihilfe in Höhe von 125 Mio. Euro Jaguar Land Rover zur Investition in der Slowakei anstelle in einem anderen Mitgliedstaat veranlasste. Sollte sich dies bewahrheiten, hätte die Maßnahme eine kohäsionsabträgliche Wirkung in der EU, die den Leitlinien zufolge nicht zulässig ist.

Schließlich bezweifelt die Kommission zurzeit, dass weitere von der Slowakei geplante Maßnahmen beihilfefrei sind. So wird die Slowakei Jaguar Land Rover ein Grundstück für den neuen Standort auf einem großen neuen Industriegebiet zur Verfügung stellen. Auch hat die Slowakei eine Ausnahmeregelung für eine Abgabe gewährt, die nach slowakischem Recht bei der Umwandlung von Agrarflächen in Industriegebiete zu entrichten ist. Sollte sich herausstellen, dass es sich bei diesen zusätzlichen Maßnahmen um Beihilfen zugunsten von Jaguar Land Rover handelt, überstiege der Gesamtbeihilfebetrag die Beihilfehöchstintensität, die für dieses Investitionsvorhaben in Nitra nach den Regionalbeihilferichtlinien gewährt werden kann.

Um zu ermitteln, ob sich dieser Anfangsverdacht bestätigt, wird die Kommission weitere Untersuchungen anstellen. Die Einleitung eines eingehenden Prüfverfahrens gibt allen Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme. Dem Ausgang der Untersuchung wird dadurch

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses unter der Nummer SA.45359 über das Beihilfenregister auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.

Weitere Informationen

Pressemitteilung: Staatliche Beihilfen: Kommission leitet Untersuchung infolge vorgeschlagener öffentlicher Finanzierung des Jaguar Land Rover-Werks in der Slowakei ein

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. Mai 2017
Autor
Vertretung in Deutschland