Die Europäische Kommission hat entschieden, eine Europäische Bürgerinitiative zur Reduzierung von Tabakkonsum zu registrieren. Die Organisatoren der Initiative fordern die Kommission auf, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, um die nächste Generationen vor Tabakabhängigkeit zu bewahren und gegen die damit verbundenen Umweltgefahren vorzugehen. Eine inhaltliche Prüfung des Vorschlags hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgenommen.
Die Bürgerinitiative trägt den Titel „Aufruf zur Schaffung einer tabakfreien Umwelt und der ersten tabakfreien Generation in Europa bis 2030“.
Tabakfreie Generation
Konkret fordern die Organisatoren die Kommission auf, Rechtsakte vorzuschlagen, um den Verkauf von Tabak- und Nikotinerzeugnissen an Bürgerinnen und Bürger, die ab 2010 geboren sind, zu beenden.
Umweltverschmutzung unterbinden
Die Initiative fordert auch spezifische Maßnahmen, um tabak- und zigarettenstummelfreie Strände und Flussufer zu erreichen, ein europäisches Netzwerk von tabak- und zigarettenstummelfreien Nationalparks zu schaffen, dampffreie Räume im Freien auszuweiten und Tabakwerbung und ihre Präsenz in audiovisuellen Produktionen und sozialen Medien zu unterbinden.
Da diese Europäische Bürgerinitiative (EBI) die formalen Voraussetzungen erfüllt, ist sie nach Auffassung der Kommission rechtlich zulässig.
Nächste Schritte
Nach der heutigen Registrierung haben die Organisatoren sechs Monate Zeit, um mit der Sammlung von Unterschriften beginnen. Wenn eine europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Sie kann dann selbst entscheiden, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Hintergrund
Die Europäische Bürgerinitiative (eine Art Volksbegehren auf europäischer Ebene) wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt und gibt den Bürgerinnen und Bürgern Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt.
Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedsstaaten die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen. Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplante Maßnahme 1) nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, 2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und 3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstößt.
Seit es die Europäische Bürgerinitiative gibt, hat die Kommission 118 Anträge auf Einleitung einer solchen Initiative erhalten. 91 davon waren zulässig und erfüllten damit die Registrierungsvoraussetzungen.
Weitere Informationen:
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Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 24. August 2022
- Autor
- Vertretung in Deutschland