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Vertretung in Deutschland
Presseartikel22. März 2017Vertretung in Deutschland

Kommission registriert zwei Bürgerinitiativen zu Rechten von Unionsbürgern nach dem Brexit

Zwei Europäische Bürgerinitiativen zu den Rechten von Unionsbürgern in Hinblick auf den Austritt eines Mitgliedstaats aus der EU können registriert werden. Eine weitere Bürgerinitiative mit dem Titel „Stopp dem Brexit“ (englisches Original: Stop...

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(22.03.2017) – Die erste Bürgerinitiative fordert die Kommission angesichts des bevorstehenden Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU auf, die Unionsbürgerschaft von der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates abzukoppeln („Unionsbürgerschaft für die Europäerinnen und Europäer: ‚In Vielfalt geeint‘ trotz Bodenrecht und Abstammungsrecht“, englisches Original „EU Citizenship for Europeans: United in Diversity in spite of jus soli and jus sanguinis“).

In der zweiten Initiative wird die Kommission aufgefordert, das Recht der Unionsbürger, sich innerhalb der Europäischen Union frei zu bewegen und aufzuhalten, beizubehalten („Erhalt der Unionsbürgerschaft“, englisches Original „Retaining European Citizenship“). Eine dritte Vorlage für eine Bürgerinitiative lehnte die Kommission als unzulässig ab. Diese hatte die Kommission aufgefordert, den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zu verhindern.

Die Beschlüsse der Kommission beziehen sich auf die rechtliche Zulässigkeit der vorgeschlagenen Initiativen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat die Kommission die Initiativen inhaltlich noch nicht geprüft.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Initiativen „Unionsbürgerschaft für die Europäerinnen und Europäer: ‚In Vielfalt geeint‘ trotz Bodenrecht und Abstammungsrecht“ und „Erhalt der Unionsbürgerschaft“ die notwendigen Voraussetzungen für eine Registrierung nach Maßgabe der Verordnung über die Bürgerinitiative erfüllen. Beide Initiativen fordern die Kommission mit Blick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union auf, den Status der Unionsbürgerschaft und die damit zusammenhängenden Rechte zu schützen. Es ist ein grundlegendes Anliegen der Kommission, für die insgesamt 4 Millionen Bürger (3,2 Millionen EU-Bürger im Vereinigten Königreich und 1,2 Millionen Bürger des Vereinigten Königreichs in der EU), deren Zukunft aufgrund der Austrittsentscheidung des Vereinigten Königreichs unsicher ist, Gewissheit und Sicherheit zu schaffen. Zwar kann die Kommission keine abgeleiteten Rechtsvorschriften vorschlagen, die darauf abzielen, natürlichen Personen ohne Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates die Unionsbürgerschaft zu verleihen. Doch werden die Rechte von EU-Bürgern im Vereinigten Königreich und die Rechte der Bürger des Vereinigten Königreichs in der EU nach dem Austritt ein zentraler Punkt in den anstehenden Verhandlungen nach Artikel 50 sein. Die Kommission wird alles in ihrer Macht Stehende tun, damit die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich nicht auf dem Rücken der EU-Bürger ausgetragen werden.

Im Fall der „Stopp dem Brexit“-Initiative kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Registrierungsbedingungen nicht gegeben sind. Nach Artikel 50 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) ist es jedem Mitgliedstaat ausdrücklich erlaubt, im Einklang mit den eigenen verfassungsrechtlichen Anforderungen aus der Union auszutreten. Zwar bedauert die Kommission den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, doch erkennt sie das Ergebnis des Referendums an.

Die Initiative „Erhalt der Unionsbürgerschaft“ wird am 2. Mai formal registriert. Die Registrierung der Initiative „Unionsbürgerschaft für die Europäerinnen und Europäer“ erfolgt ihrerseits am 27. März. In beiden Fällen markiert dies den Beginn der Jahresfrist, in der die Organisatoren Unterstützungsbekundungen für die vorgeschlagene Initiative sammeln.

Sollte es ihnen gelingen, innerhalb dieser Zeit eine Million Unterschriften aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten zu erhalten, ist die Kommission verpflichtet, innerhalb von drei Monaten Stellung zu nehmen. Es ist der Kommission überlassen, die Bürgerinitiative anzunehmen oder abzulehnen. In beiden Fällen muss sie jedoch ihre Beweggründe darlegen.

Das Instrument der europäischen Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit dem Inkrafttreten der EBI-Verordnung im April 2012 haben EU-Bürger die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Kommission registriert zwei Bürgerinitiativen zu den Rechten von Unionsbürgern nach dem Brexit und lehnt eine Initiative zur Verhinderung des Brexit ab

Vollständiger Wortlaut der vorgeschlagenen Bürgerinitiative „Unionsbürgerschaft für die Europäerinnen und Europäer: ‚In Vielfalt geeint‘ trotz Bodenrecht und Abstammungsrecht“ (verfügbar ab dem 27. März 2017)

Vollständiger Wortlaut der vorgeschlagenen Bürgerinitiative „Erhalt der Unionsbürgerschaft“ (verfügbar ab dem 2. Mai 2017)

Vollständiger Wortlaut der vorgeschlagenen Bürgerinitiative „Stopp dem Brexit“ (verfügbar ab dem 21. März 2017)

Weitere Europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterstützungsbekundungen gesammelt werden

EBI-Website

EBI-Verordnung

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300 und katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
22. März 2017
Autor
Vertretung in Deutschland