Die Europäische Kommission hat beschlossen, zwei Europäische Bürgerinitiativen mit den Titeln „Air-Quotas“ und „Stop Destroying Videogames“ zu registrieren. Da beide Bürgerinitiativen die formalen Voraussetzungen erfüllen, sind sie nach Auffassung der EU-Kommission rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung der Vorschläge hat die EU-Kommission zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.
Einführung eines CO2-Quotensystems
Mit der Initiative „Air-Quotas“ wird die Kommission aufgefordert, in jedem Land ein CO2-Quotensystem für Bürgerinnen und Bürger einzuführen, das Unternehmen über die Verbrauchernachfrage zu CO2-Einsparungen veranlasst. Die Organisatoren sind der Ansicht, dass dieses neue System auf alle gekauften Waren und Dienstleistungen Anwendung finden und beim Luftverkehr ansetzen sollte.
Keine Deaktivierung von Videospielen
Die Organisatoren der Initiative „Stop Destroying Videogames“ fordern die Kommission auf, Herausgeber, die Videospiele in der EU verkaufen oder lizenzieren, dazu zu verpflichten, solche Spiele in einem funktionalen (spielbaren) Zustand zu belassen. So sollen Herausgeber daran gehindert werden, Videospiele aus der Ferne zu deaktivieren.
Nächste Schritte
Nach der heutigen Registrierung haben die Organisatoren sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen. Erhält eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten und wird in jedem dieser Mitgliedstaaten eine gewisse Mindestzahl erreicht, so muss die Kommission darauf reagieren. Sie entscheidet dann, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Hintergrund
Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern Europas, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt. Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen. Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplante Maßnahme 1) nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, 2) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und 3) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstößt.
Seit es die Europäische Bürgerinitiative gibt, hat die Kommission 114 Initiativen registriert.
Weitere Informationen
Vollständige Pressemitteilung
„Air-Quotas“
Die Europäische Bürgerinitiative in Zahlen
Europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterschriften gesammelt werden
Forum zur Europäischen Bürgerinitiative
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 19. Juni 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland