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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung8. Juni 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 5 Min

Kommission schlägt gemeinsame Ethikstandards für alle EU-Institutionen vor

Zu sehen sind EU-Flaggen.
European Union 2018

Mit einem Ethikgremium will die Kommission gemeinsame, verständliche und transparente Standards für alle europäischen Organe entwickeln und anwenden. Nach Konsultationen mit den anderen Institutionen hat die Kommission einen Vorschlag für die Einrichtung eines interinstitutionellen Ethikgremiums angenommen. Die Einrichtung eines Ethikgremiums wird erstmals gemeinsame Standards für das ethische Verhalten der Mitglieder der Institutionen schaffen und die EU-Politikerinnen und -Politiker werden diesen klaren Standards unterliegen.

Věra Jourová, Vizepräsidentin der Kommission für Werte und Transparenz, betonte, Demokratie könne nur gedeihen, wenn die Bürgerinnen und Bürgern ihren Institutionen vertrauen. Jourová forderte Europäisches Parlament, Rat und die anderen Organe auf, den Vorschlag für ein Ethikgremium rasch zu unterstützen. „Wenn wir für die Menschen in Europa glaubwürdig bleiben wollen, müssen wir alle gemeinsamen ethischen Standards unterliegen. Angesichts der sehr ernsten Anschuldigungen, die in den letzten Monaten aufgekommen sind, habe ich die Gelegenheit ergriffen, die Probleme anzugehen und die Dinge in die richtige Richtung zu lenken.“

Die Standards werden sich auf mehrere Bereiche beziehen:

  1. Annahme von Geschenken, Bewirtung und Reisen, die von Dritten angeboten werden: Auch für die Annahme von Auszeichnungen, Abzeichen, Preisen oder Ehrengaben werden diese Standards gelten;
  2. Konditionalität und Transparenzmaßnahmen, insbesondere für Treffen mit Interessenvertretern: Die Kommission, das Europäische Parlament und der Rat verfügen dank des Transparenz-Registers bereits über gemeinsame Standards für Treffen mit Interessenvertretern und deren Bekanntmachung. Die Standards werden beispielsweise um den Zugang zu den Räumlichkeiten der Institutionen erweitert;
  3. anzugebende Interessen und Vermögenswerte, Festlegung der Kategorien sowie der für die Prüfung dieser Angaben angewandten Verfahren;
  4. Nebenbeschäftigung oder externe Tätigkeiten, damit die Verfügbarkeit und Unabhängigkeit der Mitglieder der Institutionen nicht beeinträchtigt wird;
  5. Tätigkeiten ehemaliger Mitglieder der Institutionen nach Ablauf des Mandats, Festlegung der Bedingungen und Transparenzanforderungen;
  6. Umsetzung des gemeinsamen Rahmens, einschließlich der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften sowie der Weiterverfolgung, auch mit Blick auf mögliche Fälle von Belästigung und Sanktionen, bei Verstößen innerhalb der einzelnen Institutionen;
  7. zur Öffentlichkeit der Informationen: Jede Institution wird bekannt geben müssen, wie sie die Standards anwendet.

Während in den Verträgen die allgemeinen Verhaltensregeln und -grundsätze festgelegt sind, werden diese in den Geschäftsordnungen oder Verhaltenskodizes der meisten Institutionen genauer dargelegt. Dies hat zu einer Fragmentierung der Ethikrahmen der Institutionen geführt – die Vorschriften sind komplex und zersplittert. Zwar lassen sich einige Unterschiede durch die unterschiedlichen Rollen der einzelnen Institutionen und die unterschiedlichen Risiken erklären, die mit den verschiedenen Aufgaben verbunden sind, doch hat sich herausgestellt, dass eine gemeinsame Ethikkultur durch gemeinsame hohe Standards und Zusammenarbeit zwischen den Institutionen erforderlich ist. Nach seiner Annahme wird das Ethikgremium diese Lücke füllen, indem es gemeinsame und klare ethische Standards für die EU-Institutionen festlegt.

Das neue Gremium wird drei Hauptaufgaben haben:

  1. Entwicklung der zuvor erläuterten gemeinsamen Mindest-Standards, die für die Mitglieder der teilnehmenden EU-Organe und Einrichtungen gelten, sowie gegebenenfalls Aktualisierung dieser Standards; sie dienen als Mindestgrundlage – jeder Institution steht es frei, noch strengere interne Vorschriften zu erlassen; die Standards dürfen nicht so angewendet werden, dass bestehende Vorschriften geschwächt werden;
  2. Meinungsaustausch über die internen Vorschriften der einzelnen Institutionen unter Berücksichtigung der Standards, um von den Erfahrungen der anderen zu lernen und zu profitieren;
  3. Förderung einer gemeinsamen Ethik-Kultur aller Mitglieder der EU-Institutionen, Erleichterung des öffentlichen Verständnisses dieses Rahmens für jeden innerhalb und außerhalb der Institutionen; das Prinzip der Transparenz gilt auch für die Anwendung dieser Vorschriften in den Institutionen.

Alle Maßnahmen werden für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar sein. Andere Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union werden die Möglichkeit haben, alle gemeinsamen Standards freiwillig zu übernehmen und sich an einem Meinungsaustausch zu beteiligen.

Das neue Ethikgremium wird sich nicht mit Einzelermittlungen befassen, es wird nicht in die Untersuchungen etablierter Gremien eingreifen oder diese in irgendeiner Weise einschränken. In Strafsachen, die sich gegen die finanziellen Interessen der Union richten, fällt dies gemäß den Verträgen in die Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) sowie der nationalen Polizei- und Justizbehörden. Bei Unregelmäßigkeiten und Verstößen gegen berufliche Pflichten liegt die Zuständigkeit beim Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), im Fall von Missständen in der Verwaltungstätigkeit liegt sie beim Bürgerbeauftragten und bei Verstößen gegen Vorschriften bei jeder Institution selbst.

Weiteres Vorgehen

Die Kommission wird alle Institutionen und Beratungsgremien zu einer Sitzung am 3. Juli in Brüssel einladen, um den interinstitutionellen Dialog und die Verhandlungen aufzunehmen.

Die Kommission hat diesen Vorschlag für eine Vereinbarung zwischen den Institutionen und den beiden Beratungsgremien nach Artikel 13 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) angenommen. 

Der Vorschlag wird dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Rat, dem Rat, dem Gerichtshof der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank, dem Europäischen Rechnungshof, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen übermittelt. Die Europäische Investitionsbank oder andere Einrichtungen können auf Antrag ebenfalls Vertragspartei dieses Abkommens werden, nachdem es in Kraft getreten ist.

Hintergrund

Solide Ethik- und Transparenzrahmen sind ein wesentlicher Bestandteil einer verantwortungsvollen Staatsführung und tragen unter anderem zur Verhinderung von Korruption und unzulässigen Eingriffen in demokratische Prozesse bei. Der heutige Vorschlag ist Teil des umfassenderen Maßnahmenpakets der Kommission zur Förderung von Integrität sowie zur Verteidigung des demokratischen Systems der Union und der Rechtsstaatlichkeit.

Präsidentin von der Leyen unterstützte in ihren politischen Leitlinien die Schaffung eines interinstitutionellen Ethikgremiums. In seiner Entschließung vom 16. September 2021 betonte das Europäische Parlament, dass „ein einziges unabhängiges Ethikgremium der EU die kohärente und vollständige Umsetzung der Ethikstandards in allen Organen der EU besser sicherstellen könnte, damit öffentliche Entscheidungen im Hinblick auf das Gemeinwohl und das Vertrauen der Bürger in die EU-Organe getroffen werden.“

Das Ethikgremium ist kohärent mit den Maßnahmen der Kommission in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Transparenz – zusammen mit anderen Initiativen wie dem am 3. Mai vorgelegten Paket zur Korruptionsbekämpfung, dem anstehenden Paket zur Verteidigung der Demokratie und der im Mai 2021 zwischen Parlament, Rat und Kommission geschlossenen interinstitutionellen Vereinbarung über ein verbindliches Transparenz-Register.

Die Grundsätze und Regeln, die das ordnungsgemäße Verhalten der Mitglieder der Organe in Bezug auf Unabhängigkeit und Integrität gewährleisten sollen, wurden in den Europäischen Verträgen festgelegt.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Ethikgremium der EU: Kommission schlägt Einführung gemeinsamer Ethikstandards für alle EU-Institutionen vor

Vorschlag für die Einrichtung eines interinstitutionellen Ethikgremiums

Fragen und Antworten

Informationsblatt

Website: Ethik und Integrität für Kommissionsmitglieder

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. Juni 2023
Autor
Vertretung in Deutschland