
Die Kommission hat vorgeschlagen, alle Einfuhrzölle, Kontingente und Handelsschutzmaßnahmen auf ukrainische Ausfuhren in die Europäische Union – sogenannte autonome Handelsmaßnahmen – für ein weiteres Jahr auszusetzen. Damit setzt die EU die ungebrochene Unterstützung der ukrainischen Wirtschaft fort und trägt dazu bei, die schwierige Lage der Hersteller und der Exporteure in der Ukraine zu entschärfen, die durch die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression Russlands herbeigeführt wurde.
Die autonomen Handelsmaßnahmen zielen in erster Linie auf die Unterstützung der Ukraine ab. Zugleich werden jedoch auch die Anliegen der EU-Industrie berücksichtigt. Zu diesem Zweck und angesichts der Tatsache, dass es 2022 zu einem massiven Anstieg der Importe einiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der Ukraine in die EU gekommen ist, sehen die verlängerten autonomen Handelsmaßnahmen einen Mechanismus vor, durch den der Unionsmarkt erforderlichenfalls rasch geschützt werden kann.
Nächste Schritte
Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union beraten, um einen nahtlosen Übergang von der derzeit geltenden zur neuen Regelung zu gewährleisten.
Hintergrund
Die autonomen Handelsmaßnahmen, die seit 4. Juni 2022 in Kraft sind, haben sich positiv auf die Handelsbeziehungen der Ukraine mit der EU ausgewirkt. Zusammen mit den Solidaritätskorridoren haben die autonomen Handelsmaßnahmen dafür gesorgt, dass die Handelsströme aus der Ukraine in die EU im Jahr 2022 – trotz der kriegsbedingten Störungen und entgegen dem insgesamt stark rückläufigen Trend im Handel der Ukraine – außerordentlich stabil geblieben sind.
Mit den autonomen Handelsmaßnahmen wird die Liberalisierung der Zölle im Rahmen der vertieften und umfassenden Freihandelszone EU-Ukraine einseitig und in zeitlich begrenztem Maße erheblich erweitert. Dafür werden alle noch ausstehenden Zölle und Kontingente sowie die Antidumpingzölle und Schutzmaßnahmen gegenüber Einfuhren aus der sich in einer Notlage befindenden Ukraine ausgesetzt.
Weitere Informationen
Vollständige Pressemitteilung vom 23. Februar
Verlängerte autonome Handelsmaßnahmen – Verordnung
Überwachung der Handelsliberalisierungsmaßnahmen unterliegenden Einfuhren aus der Ukraine
EU-Handelsbeziehungen mit der Ukraine
Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeec [dot] europa [dot] eu (Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280- 2200
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 23. Februar 2023
- Autor
- Vertretung in Deutschland