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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung21. November 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Kommission schließt Überprüfung der EU-Finanzhilfe für Palästina ab

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Die Europäische Kommission hat die laufende Finanzhilfe der EU für Palästina überprüft, wie kurz nach dem Terroranschlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober angekündigt. Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen betonte: „Diese Überprüfung hat bestätigt, dass die bestehenden Schutzmaßnahmen wirksam sind.“ Angesichts der sich weiterentwickelnden Lage ist die Ausgestaltung der künftigen Unterstützung für die Palästinenserinnen und Palästinenser weiter im Gange.

Die Überprüfung hat das gesamte Spektrum der Entwicklungshilfe abgedeckt, einschließlich der Unterstützungsprogramme für die palästinensische Bevölkerung, die Palästinensische Behörde, das Hilfswerk der Vereinten Nationen für die Palästinenser (UNRWA), sowie einschlägige Programme anderer Kommissionsdienststellen wie Erasmus+. Die humanitäre Hilfe für das palästinensische Volk war von der Überprüfung nicht betroffen.

Kontrollen und Vorkehrungsmaßnahmen funktionieren

Die Überprüfung hat ergeben, dass die Kontrollen der Kommission und die bestehenden Garantien, die in den letzten Jahren erheblich verstärkt wurden, gut funktionieren. Bisher wurden keine Belege dafür gefunden, dass Geld zu unbeabsichtigten Zwecken umgeleitet wurde.

Die Überprüfung fand in zwei Stufen statt:

  • Zunächst ging es um eine Bewertung der Durchführbarkeit von Projekten angesichts der neuen Situation vor Ort. Dabei wurde eine Liste zusammengestellt mit Projekten, die so nicht durchführbar sind und neu programmiert werden sollen. Es geht um einen Gesamtbetrag von 75,6 Millionen Euro, betroffen sind hauptsächlich große Infrastrukturprojekte.
  • In einem zweiten Schritt ging es um eine Risikobewertung. Alle Durchführungspartner wurden aufgefordert, Informationen über ihre bestehenden Kontrollmechanismen vorzulegen. Angesichts der aktuellen Entwicklungen hat die Kommission einige zusätzliche Maßnahmen ermittelt: dazu gehören zusätzliche Klauseln in allen neuen Verträgen und die Sicherstellung der Überwachung ihrer strikten Anwendung zu jeder Zeit. Dies könnte insbesondere durch eine Überwachung der Begünstigten durch Dritte erfolgen.

Zusätzliche Informationen werden eingeholt

Von allen Zuschussempfängern und Organisationen, die der Überprüfung unterzogen wurden, werden zusätzliche Informationen eingeholt, um zu beurteilen, ob Anpassungen erforderlich sind. Die Unterstützung der Organisationen, die die erbetenen Klarstellungen sowie Zusicherungen zu den bestehenden Vorsichtsmaßnahmen vorgelegt haben, insbesondere mit den Agenturen der EU-Mitgliedstaaten und den internationalen Finanzinstitutionen, wird fortgesetzt.

Begünstigte, die nach den Ereignissen vom 7. Oktober 2023 mutmaßlich zu Hass und Gewalt aufgestachelt haben, wurden aufgefordert, zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Sobald zufriedenstellende Klarstellungen vorliegen, werden im Einklang mit der Haushaltsordnung Zahlungen bearbeitet.

Hintergrund

Die Europäische Union ist der größte Geber von Außenhilfe für die Palästinenser im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Strategie (EJS) 2021-2024: rund 691 Millionen Euro von fast 1,2 Milliarden Euro wurden bereits bewilligt. Dazu gehören direkte Beiträge an die Palästinensische Behörde über den Mechanismus PEGASE, die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen, Projekte über internationale Finanzinstitutionen (IFI) und Beiträge zum Hilfswerk der Vereinten Nationen für die Palästinenser (UNRWA).

Weitere Informationen:

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Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. November 2023
Autor
Vertretung in Deutschland