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Vertretung in Deutschland
Presseartikel14. Mai 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Kommission stärkt europäische Betriebsräte

Die Kommission hat heute (Montag) eine Evaluierung der Gesetzgebung zur Einsetzung Europäischer Betriebsräte veröffentlicht. Die Richtlinie zu Europäischen Betriebsräten aus dem Jahr 2009 hat dazu beigetragen, die Rechte von Arbeitnehmern zu schützen...

Sozialkommissarin Marianne Thyssen erklärte: „Die Evaluierung bestätigt, dass die Richtlinie zu Europäischen Betriebsräten eine positive Wirkung auf den Dialog zwischen dem Management und den Beschäftigten in multinationalen Unternehmen hat. Das ist ein gutes Ergebnis, aber wir dürfen uns bei der Förderung eines positiven sozialen Dialogs in den Unternehmen nicht alleine auf die Gesetzgebung verlassen. Wir müssen auf bewährten Verfahren in den Unternehmen aufbauen, die bereits Europäische Betriebsräte haben, um die Einführung dieses wichtigen Instruments zu fördern und die bereits existierenden Betriebsräte noch effektiver gestalten.“

Alle Interessenvertreter, einschließlich nationaler Behörden und Sozialpartner, halten die Regelungen der Richtlinie für wirkungsvoll und sind der Ansicht, dass sie einen wichtigen Beitrag für den länderübergreifenden sozialen Dialog in Unternehmen leisten. Dem Bericht zufolge hat sich die Information der Beschäftigen durch die Richtlinie im Hinblick auf Qualität und Umfang bereits verbessert. Der Evaluierungsbericht wird jetzt an das Europäische Parlament und den Rat geleitet.

Hintergrund

Europäische Betriebsräte sind Gremien, in denen die europäischen Mitarbeiter eines Unternehmens vertreten sind. Über diese Gremien werden die Arbeitnehmer durch die Arbeitgeber zu Fortschritten des Unternehmens und zu allen wichtigen Entscheidungen auf europäischer Ebene, die sich auf die Arbeitsplätze oder auf die Arbeitsbedingungen auswirken könnten, informiert und konsultiert.

Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass das Recht besteht, in Unternehmen und Unternehmensgruppen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern in der EU und den anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island und Liechtenstein) und mindestens 150 Mitarbeitern in jedem einzelnen von zwei Mitgliedstaaten Europäische Betriebsräte einzusetzen.

Ein Antrag von 100 Arbeitnehmern aus zwei verschiedenen Ländern oder eine Initiative des Arbeitgebers löst das Verfahren zur Einrichtung eines neuen Europäischen Betriebsrats aus. Die Zusammensetzung und die Arbeitsweise eines Europäischen Betriebsrats wird an die jeweilige Situation des Unternehmens angepasst. Zu diesem Zweck wird eine unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Firmenleitung und den Arbeitnehmervertretern der verschiedenen beteiligten Länder geschlossen. Subsidiäre Vorschriften gelten nur, wenn eine solche Vereinbarung nicht vorliegt.

Im Jahre 2008 wurde auf der politischen Ebene beschlossen, das die seit 1994 bestehende und mehrfach überarbeitete Richtlinie einen neuen Wortlaut erhalten sollte. Damit sollte die Gültigkeit der Rechte der Mitarbeiter auf eine länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung sichergestellt, die Anzahl der Europäischen Betriebsräte zu erhöht und für das reibungslose Funktionieren der bestehenden Betriebsräte zu gesorgt werden.

Die Wortlaute der aktuellen und früheren Richtlinie stehen zusammen mit Arbeitsdokumenten, den einzelstaatlichen Maßnahmen zur Umsetzung und den Berichten über die Umsetzung zur Verfügung.

Weitere Informationen:

Daily News vom 14. Mai 2018

Einbeziehung der Arbeitnehmer - Europäische Betriebsräte

Richtlinie 2009/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen (Umarbeitung)

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Mai 2018
Autor
Vertretung in Deutschland