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Vertretung in Deutschland
Presseartikel12. November 2020Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Kommission stärkt mit erster Gleichstellungsstrategie die Rechte von LGBTIQ

43 Prozent der LGBTIQ-Personen fühlen sich diskriminiert. In der Coronakrise hat sich die Lage noch verschärft. Die Europäische Kommission will den rechtlichen Schutz vor Diskriminierung von LGBTIQ-Personen und ihre Sicherheit im Netz stärken und hat...

Unter anderem schlägt die Kommission vor, die Liste von EU-Vergehen um Hassstraftaten, einschließlich homophober Hetze und Hassdelikte, zu ergänzen und neue Regeln über die grenzüberschreitende Anerkennung von Elternschaft vorzulegen. Außerdem sollen LGBTIQ-Anliegen in der Politikgestaltung der EU angemessen berücksichtigt werden.

„Alle Menschen sollten sich frei fühlen zu sein, wer sie sind – ohne Angst vor Verfolgung haben zu müssen. Das macht Europa aus und dafür stehen wir. Diese erste Strategie auf EU-Ebene wird unsere gemeinsamen Anstrengungen weiter verstärken, damit sichergestellt wird, dass alle gleichbehandelt werden“, sagte die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin Věra Jourová.

Maßnahmen zur Gleichstellung von LGBTIQ im Zeitraum 2020-2025

Bekämpfung von Diskriminierung: Rechtlicher Schutz vor Diskriminierung ist der Schlüssel zur Förderung der Gleichstellung von LGBTIQ. Die Kommission wird, insbesondere im Bereich Beschäftigung, eine Bestandsaufnahme vornehmen. Der Bericht über die Anwendung der Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf wird bis 2022 veröffentlicht. Im Anschluss wird die Kommission alle sich aus dem Bericht ergebenden Rechtsvorschriften vorlegen, insbesondere zur Stärkung der Rolle der Gleichstellungsstellen. Die Kommission wird außerdem einen Rechtsrahmen vorlegen, in dem speziell auf die mit Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) verbundene Gefahr von Vorurteilen und Diskriminierung eingegangen wird.

Gewährleistung der Sicherheit: LGBTIQ-Personen sind unverhältnismäßig stark von Hassdelikten, Hetze und Gewalt betroffen, wobei die mangelnde Anzeige von Hassdelikten nach wie vor ein ernstes Problem darstellt. Um den Schutz vor Hassdelikten und Hetze, die sich gegen LGBTIQ richten, zu harmonisieren, wird die Kommission 2021 eine Initiative vorlegen, um die Liste der „EU-Straftaten“ um Hassdelikte und Hetze zu erweitern, einschließlich um solche, die sich gegen LGBTIQ-Personen richten. Darüber hinaus wird die Kommission Finanzierungsmöglichkeiten für Initiativen bereitstellen, mit denen gegen Hassdelikte, Hetze und Gewalt gegen LGBTIQ-Personen vorgegangen werden soll.

Schutz der Rechte von Regenbogenfamilien: Aufgrund von Unterschieden zwischen den nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten werden bei Regenbogenfamilien familiäre Bindungen bei Überschreitung der EU-Binnengrenzen möglicherweise nicht immer anerkannt. Die Kommission wird eine Gesetzgebungsinitiative zur gegenseitigen Anerkennung von Elternschaft vorlegen und mögliche Maßnahmen zur Förderung der gegenseitigen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zwischen den Mitgliedstaaten prüfen.

Gleichstellung von LGBTIQ in der Welt: In verschiedenen Teilen der Welt sind LGBTIQ-Personen schweren Rechtsverletzungen und -verstößen ausgesetzt. Die Kommission wird im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI), des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) und des Asyl- und Migrationsfonds Maßnahmen zur Gleichstellung von LGBTIQ unterstützen.

Einbeziehung der Gleichstellung von LGBTIQ in die Politik der EU

Unter der Federführung der für Gleichheitspolitik zuständigen Kommissarin Helena Dalli und mit Unterstützung der Task-Force für Gleichheitspolitik wird die Kommission außerdem die Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTIQ-Personen in alle Politikbereiche und wichtigen Initiativen der EU einbeziehen.

Nächste Schritte

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, auf bestehenden bewährten Verfahren aufzubauen und eigene Aktionspläne für die Gleichstellung von LGBTIQ zu entwickeln. Ziel ist es, LGBTIQ-Personen besser vor Diskriminierung zu schützen und die Maßnahmen im Rahmen dieser Strategie durch Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von LGBTIQ in Bereichen, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, zu ergänzen. Die Europäische Kommission wird die Umsetzung der in der Strategie dargelegten Maßnahmen regelmäßig überwachen und 2023 eine Halbzeitüberprüfung vorlegen.

Hintergrund

Die heute vorgestellte Strategie ist die erste Strategie der Kommission im Bereich LGBTIQ-Gleichstellung und löst die von Präsidentin von der Leyen eingegangene Verpflichtung zu einer Union der Gleichheit ein. Die Strategie baut auf der Liste von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von LGBTI auf. Sie ist mit anderen strategischen Rahmen und Strategien der Europäischen Kommission verknüpft, z. B. dem kürzlich angenommenen EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025, der Strategie für die Rechte von Opfern und der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter.

Gleichheit und Nichtdiskriminierung sind zentrale Werte und Grundrechte in der EU, die in den EU-Verträgen und in der Charta der Grundrechte verankert sind. In den letzten Jahrzehnten haben legislative Entwicklungen, die Rechtsprechung und politische Initiativen im Leben vieler Menschen Verbesserungen bewirkt und uns dabei geholfen, gerechtere Gesellschaften mit größerer Akzeptanz – auch für LGBTIQ-Personen – aufzubauen. Obwohl die gesellschaftliche Akzeptanz und die Unterstützung für gleiche Rechte in der EU zugenommen haben, hat sich dies im Leben von LGBTIQ-Personen nicht immer in deutlichen Verbesserungen niedergeschlagen. Laut der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) gaben 2019 43 Prozent der LGBT-Personen an, dass sie sich diskriminiert fühlten (gegenüber 37 Prozent im Jahr 2012). Die COVID-19-Krise hat zu neuen Belastungen für die schutzbedürftigsten gesellschaftlichen Gruppen geführt, und LGBTIQ-Personen sind hier keine Ausnahme.

Viele der Politikbereiche, die mit der Verbesserung der Gleichstellung von LGBTIQ zusammenhängen, fallen in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die EU spielt jedoch eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, Orientierungshilfen anzubieten, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu koordinieren, Umsetzung und Fortschritte zu überwachen, Unterstützung aus EU-Mitteln zu leisten und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern.

Weitere Informationen:

Mitteilung – Union der Gleichheit: LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020-2025

Factsheet – LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie

Audiovisuelles Material – LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte: Bericht „EU-LGBTI II – A long way to go for LGBTI equality“

Europäische Kommission: Eurobarometer-Sonderumfrage 493 – Diskriminierung in der Europäischen Union

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140 und gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. November 2020
Autor
Vertretung in Deutschland