„Die EU verstärkt ihre Anstrengungen zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in diesem Bereich und zur europaweiten Sensibilisierung für die Thematik. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass nicht angemeldete Erwerbstätigkeit schon bald der Vergangenheit angehört“, so Schmit weiter.
Eine neue Eurobarometer-Umfrage veranschaulicht das Ausmaß des Problems: Jeder zehnte Europäer gibt an, im vergangenen Jahr Waren oder Dienstleistungen erworben zu haben, die möglicherweise auf nicht angemeldete Erwerbstätigkeit zurückgehen. Ein Drittel der Europäer kennt jemanden, der eine nicht angemeldete Erwerbstätigkeit ausübt.
Die Kampagne zur Überführung nicht angemeldeter in angemeldete Erwerbstätigkeit startet in den sozialen Medien (#EU4FairWork). Am 16. März 2020 beginnt in den EU-Mitgliedstaaten eine Aktionswoche für angemeldete Arbeit mit einer Reihe von Aktivitäten, z. B. Inspektionen in Risikosektoren, Informationsveranstaltungen und Besuche in weiterführenden Schulen. Die Kommission wird ferner einen Bericht über die Tätigkeiten der Europäischen Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit annehmen, die sich aus den zuständigen Behörden aller Mitgliedstaaten und Vertretern branchenübergreifender Sozialpartner auf EU-Ebene zusammensetzt. Das Netz soll die EU-Länder dabei unterstützen, voneinander zu lernen und die grenzübergreifende Zusammenarbeit zu intensivieren. Die 2016 ins Leben gerufene Plattform soll nun ein Teil der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) werden, damit in Zukunft noch mehr getan werden kann.
Zu welchem Ergebnis kommt die Eurobarometer-Umfrage?
- Die Eurobarometer-Umfrage veranschaulicht, dass nicht angemeldete Erwerbstätigkeit in der EU nach wie vor eine Herausforderung für Arbeitnehmer, Unternehmen und Regierungen darstellt.
- Jeder zehnte Europäer gibt an, im vergangenen Jahr Waren oder Dienstleistungen erworben zu haben, die unter Umständen auf nicht angemeldete Erwerbstätigkeit zurückgingen.
- Die am häufigsten in Anspruch genommenen nicht angemeldeten Waren oder Dienstleistungen sind Reparatur- oder Renovierungsarbeiten zu Hause (30 Prozent), Friseurdienstleistungen und Schönheitspflege (27 Prozent) sowie Reparaturdienstleistungen (19 Prozent).
- Ein Drittel der Europäer kennt jemanden, der eine nicht angemeldete Erwerbstätigkeit ausübt.
- Die Umfrage verdeutlicht auch, dass Selbstständige und mobile Arbeitnehmer besonders gefährdet sind, und zeigt neue Herausforderungen im Zusammenhang mit der kollaborativen Wirtschaft auf.
- Die Hälfte der Europäerinnen und Europäer hält das Risiko, dass nicht angemeldete Erwerbstätigkeit aufgedeckt wird, für gering. Der Anteil der Befragten, die ein hohes Risiko wahrnehmen, ist jedoch gegenüber früheren Umfragen gestiegen.
Hintergrund
Auf EU-Ebene ist nicht angemeldete Erwerbstätigkeit definiert als „jedwede Art von bezahlten Tätigkeiten, die von ihrem Wesen her keinen Gesetzesverstoß darstellen, den staatlichen Behörden aber nicht gemeldet werden, wobei in den einzelnen Mitgliedstaaten jedoch unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen gegeben sind“.
Für die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sind in erster Linie die nationalen Behörden zuständig. Gleichzeitig ist die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit auch ein wichtiges politisches Ziel der Europäischen Beschäftigungsstrategie und sie trägt zu einem gerechteren europäischen Arbeitsmarkt und zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte bei. In naher Zukunft wird die Europäische Arbeitsbehörde mit der Koordinierung der Kooperation auf EU-Ebene beginnen.
Weitere Informationen
Einschlägige Informationen auf der Website der GD EMPL
Videobotschaft von Kommissionsmitglied Nicolas Schmit
Beteiligen Sie sich an der Kampagne in den sozialen Medien unter #EU4FairWork
Pressekontakt: Gabriele Imhoff, Tel.: +49 (30) 2280-2820
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 2 März 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland