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Vertretung in Deutschland
Presseartikel4. Dezember 2018Vertretung in Deutschland

Kommission stellt klar: keine Toleranz bei Verstoß gegen EU-Grundwerte

Die Kommission hat heute (Dienstag) klargestellt, dass EU-Fördergelder selbstverständlich nicht an Organisationen fließen dürfen, die gegen die EU-Grundwerte oder gegen die Ziele der Kommission beim Kampf gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit oder...

Die Kommission will aufgrund der Vorwürfe die bestehenden Schutzvorkehrungen in ihrem Regelwerk überprüfen, um auszuschließen, dass Begünstigte von EU-Förderprogrammen gegen EU-Grundwerte verstoßen oder im Widerspruch der EU-Ziele zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz agieren. Für die betroffene Organisation waren aus dem EU-Justizprogramm insgesamt rund 156.000 Euro für die Mitarbeit an dem Projekt budgetiert.

Projektträger des "Counter Islamophobia Toolkit" ist die Universität von Leeds. Sie ist als Projektkoordinator zuständig für die Auswahl der Projektpartner und die Koordinierung der Zuweisung von Finanzmitteln an die Projektpartner. Die Kommission selbst ist an diesen Transfers nicht beteiligt. Die nun erhobenen Vorwürfe waren der Kommission zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt.

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
4. Dezember 2018
Autor
Vertretung in Deutschland