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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 18. Mai 2022
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 5 Min

Kommission stellt kurzfristige Soforthilfemaßnahmen zur Bekämpfung hoher Energiepreise vor

Kadri Simson

Als Reaktion auf mehrere Monate außergewöhnlich hoher und volatiler Energiepreise hat die Kommission heute (Mittwoch) weitere kurzfristige Maßnahmen zur Bekämpfung der hohen Energiepreise und zur Bewältigung möglicher Unterbrechungen der Lieferungen aus Russland vorgeschlagen. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, weiterhin die Energiepreis-Toolbox zu nutzen, die Maßnahmen zur Senkung der Energierechnungen der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher enthält. Darüber hinaus steht den Mitgliedstaaten eine Reihe kurzfristiger Maßnahmen zur Verfügung, die jetzt und in der nächsten Heizperiode genutzt werden können.

Die für Energie zuständige Kommissarin Kadri Simson sagte: Die EU verfügt über einen gut funktionierenden und vernetzten Energiemarkt, der auch in der heutigen schwierigen Lage weiterhin eine zuverlässige Energieversorgung gewährleistet. Außergewöhnliche Zeiten erfordern jedoch außergewöhnliche Maßnahmen, und wir stellen zusätzliche Schritte vor, mit denen die Mitgliedstaaten die hohen Preise bekämpfen können. Da Russland seinen Krieg in der Ukraine fortsetzt, müssen wir zudem mit Solidaritätsmaßnahmen und möglichen Preisinterventionen für Unterbrechungen der Gasversorgung und deren Auswirkungen vorsorgen. Parallel dazu bringen wir die Arbeiten zur Verbesserung des Strommarktes voran, um die Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen, die Volatilität zu verringern und den grünen Wandel weiter zu unterstützen.“

Kurzfristige Interventionsmaßnahmen

Auf den Gasmärkten:

  • Die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Regulierung der Endverbraucherpreise vorübergehend auf ein breites Spektrum von Kunden, einschließlich Haushalten und Industrie, auszuweiten.
  • Vorübergehende „Sicherungen“ und Notfall-Liquiditätsmaßnahmen zur Unterstützung eines wirksamen Funktionierens der Rohstoffmärkte unter uneingeschränkter Einhaltung der Bestimmungen über staatliche Beihilfen.
  • Nutzung der EU-Energieplattform, um die Gasnachfrage zu bündeln, durch freiwillige gemeinsame Beschaffung wettbewerbsfähige Gaspreise sicherzustellen und die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen aus Russland zu verringern.

Interventionsmöglichkeiten für die Mitgliedstaaten auf den Strommärkten:

  • Die Möglichkeit, außergewöhnlich hohe inframarginale Einnahmen (sogenannte Zufallsgewinne) zur Unterstützung der Verbraucherinnen und Verbraucher umzuverteilen, wird auf die nächste Heizperiode ausgeweitet.
  • Darüber hinaus können Engpasserlöse zur Finanzierung der Unterstützung der Verbraucherinnen und Verbraucher verwendet werden.
  • Vorübergehende Ausdehnung der regulierten Endkundenpreise auf kleine und mittlere Unternehmen.
  • Für Regionen mit sehr begrenzter Verbindungskapazität die Möglichkeit zur Senkung des Strompreises durch Einführung von Subventionen für die Brennstoffkosten der Stromerzeugung, sofern diese so konzipiert sind, dass sie mit den EU-Verträgen vereinbar sind, insbesondere in Bezug auf das Fehlen von Beschränkungen für grenzüberschreitende Exporte, sektorspezifische Rechtsvorschriften und Vorschriften über staatliche Beihilfen.

EU-Maßnahmen bei vollständiger Unterbrechung der Gasversorgung

Im Falle einer vollständigen Unterbrechung der russischen Gaslieferungen können weitere Sondermaßnahmen erforderlich sein, um die Situation zu bewältigen. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Notfallpläne zu aktualisieren und dabei die Empfehlungen zu berücksichtigen, die die Kommission in ihrer EU-Vorsorgeüberprüfung ausgesprochen hat.

  • Die Kommission wird die Erstellung eines koordinierten EU-Plans zur Verringerung der Nachfrage mit präventiven freiwilligen Begrenzungsmaßnahmen erleichtern, um für den Notfall gewappnet zu sein. Im Geiste der Solidarität könnten weniger betroffene Mitgliedstaaten ihre Gasnachfrage zugunsten der stärker betroffenen Mitgliedstaaten verringern.
  • Begleitend könnte als Reaktion auf eine vollständige Versorgungsunterbrechung eine administrative Preisobergrenze für Gas auf EU-Ebene erforderlich werden. Im Falle ihrer Einführung sollte eine solche Obergrenze auf die Dauer des Notfalls in der EU begrenzt sein und die Fähigkeit der EU, alternative Bezugsquellen für Pipelinegas- und LNG-Lieferungen zu erschließen und die Nachfrage zu verringern, nicht beeinträchtigen.

Eine zukunftssichere Gestaltung des Strommarkts

Der jüngste ACER-Bericht kommt zu dem Schluss, dass die grundlegende Marktgestaltung den Verbrauchern erhebliche Vorteile bietet. Ferner wird in dem Bericht festgestellt, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen und erschwinglichen Strom zu bereitzustellen, den Markt robuster und resilienter gegenüber künftigen Schocks zu machen und ihn weiter an die Ziele des europäischen Grünen Deals anzupassen.

Die Kommission hat daher eine Reihe von Fragen ermittelt, die im Hinblick auf ein künftiges optimales Funktionieren des Marktes untersucht werden müssen. Dazu gehören marktgestützte Instrumente zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Preisschwankungen, Maßnahmen zur Verbesserung der Laststeuerung und zur Förderung individueller Eigenverbrauchsmodelle, geeignete Investitionssignale und eine transparentere Marktüberwachung. Auf der Grundlage der heute vorgelegten Analyse wird die Kommission eine Folgenabschätzung zu möglichen Anpassungen der Strommarktgestaltung einleiten.

Hintergrund

Nach der „Energiepreis-Toolbox“ vom Oktober 2021 legte die Kommission am 8. März 2022 zusätzliche Leitlinien für die Mitgliedstaaten vor, um Unternehmen und Haushalte vor hohen Preisen zu schützen. Darin wurde bestätigt, dass es möglich ist, in Ausnahmefällen die Preise für die Endverbraucherinnen und -verbraucher zu regulieren, und beschrieben, wie die Mitgliedstaaten die Einnahmen aus hohen Gewinnen des Energiesektors und aus dem Emissionshandel an die Verbraucher umverteilen können. Am 23. März hat die Kommission weitere Möglichkeiten zur Abfederung der hohen Energiepreise vorgestellt und Verpflichtungen für eine Mindestbevorratung mit Gas sowie eine freiwillige gemeinsame Gasbeschaffung vorgeschlagen.

Auf der Tagung des Europäischen Rates vom 24.-25. März 2022 baten die Staats- und Regierungschefs der EU die Kommission, Vorschläge zu unterbreiten, wie dem Problem stark überhöhter Strompreise begegnet werden kann, während gleichzeitig die Integrität des Binnenmarkts gewahrt, die Anreize für die Umstellung auf eine grüne Wirtschaft beibehalten, die Versorgungssicherheit gewährleistet und eine unverhältnismäßige Belastung für den Haushalt vermieden werden. Die Kommission hat zugesagt, Möglichkeiten zur Optimierung der Gestaltung des EU-Strommarkts zu prüfen und einen Plan zur Beendigung unserer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu erarbeiten.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Energiemärkte: Kommission stellt kurzfristige Soforthilfemaßnahmen und Möglichkeiten für langfristige Verbesserungen vor

Mitteilung der Kommission über kurzfristige Energiemarktinterventionen und langfristige Verbesserungen der Strommarktgestaltung

Memo mit Fragen und Antworten zu den kurzfristigen Energiemarktinterventionen und langfristigen Verbesserungen der Strommarktgestaltung

Abfederung der Energiepreise: EU-Kommission schlägt gemeinsame Gasbeschaffung und Verpflichtung zur Mindestbevorratung vor

Mitteilung über Versorgungssicherheit und erschwingliche Energiepreise

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. Mai 2022
Autor
Vertretung in Deutschland