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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 25. Mai 2016
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 6 Min

Kommission stellt Mediengesetze für das 21. Jahrhundert und ihren Ansatz für Online-Plattformen vor

Gerechte Bedingungen für alle Anbieter audiovisueller Inhalte, besserer Schutz für Kinder, wirkungsvolles Vorgehen gegen Aufstachelung zum Hass und Förderung europäischer Inhalte: Die EU-Kommission will die seit 30 Jahren geltenden audiovisuellen...

Unternehmenssteuern

(25.05.2016) Günther H. Oettinger, EU-Kommissar für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, fügte hinzu: „Die Art, wie wir fernsehen oder Videos anschauen, mag sich verändert haben, nicht jedoch unsere Werte. Mit diesen neuen Vorschriften werden wir den Medienpluralismus sowie die Unabhängigkeit der für audiovisuelle Medien zuständigen Regulierungsstellen wahren und sicherstellen, dass auf Videoplattformen für die Aufstachelung zum Hass kein Platz ist. Außerdem wollen wir für gleiche Wettbewerbsbedingungen, verantwortungsvolles Verhalten, Vertrauen und Fairness im Umfeld der Online-Plattformen sorgen. Unsere heutige Mitteilung umreißt unsere Vorstellung davon, wie das geschehen soll.“

Vorschläge zur Änderung der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste

1. Schutz für Kinder und vor Aufstachelung zum Hass für alle Bürger

Plattformen, die große Mengen an Videos organisieren und markieren, müssen Minderjährige vor schädlichen Inhalten (z. B. Pornografie und Gewalt) sowie alle Bürger vor Aufstachelung zum Hass schützen. Im Einzelnen vorgesehen sind Mechanismen, mit deren Hilfe die Nutzer schädliche Inhalte melden oder anzeigen können, Altersüberprüfungssysteme bzw. Systeme zur elterlichen Kontrolle. Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen zukunftsfähig und wirksam sind, wird die Kommission alle Videoplattformanbieter einladen, im Rahmen einer Allianz für einen besseren Schutz von Minderjährigen im Internet an einem Verhaltenskodex für die Branche mitzuarbeiten. Anstelle einfacher Selbstregulierung werden die für audiovisuelle Medien zuständigen nationalen Regulierungsstellen die Befugnis zur Durchsetzung der Vorschriften erhalten. Dies kann – je nach den nationalen Rechtsvorschriften – auch Geldstrafen nach sich ziehen.

2. Eine Stärkung der für die für audiovisuelle Medien zuständigen Regulierungsstellen

Mit der Richtlinie wird nun sichergestellt, dass die Regulierungsstellen wirklich unabhängig von den Regierungen und der Branche sind und ihre Aufgabe bestmöglich wahrnehmen können, nämlich dafür Sorge zu tragen, dass die audiovisuellen Medien im Interesse der Zuschauer handeln. Die Rolle der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA), die aus Vertretern aller 28 nationalen Regulierungsstellen besteht, wird in den EU-Rechtsvorschriften verankert. Die ERGA wird die im Wege der Ko-Regulierung entwickelten Verhaltenskodizes prüfen und die Europäische Kommission beraten.

3. Mindestanteil für europäische Inhalte

Die Kommission möchte, dass die Fernsehveranstalter weiterhin mindestens die Hälfte der Sendezeit für europäische Werke aufwenden. Außerdem will sie Anbieter von Abrufdiensten verpflichten, in ihren Katalogen einen Mindestanteil europäischer Inhalte von 20 Prozent anzubieten. In dem Vorschlag wird außerdem klargestellt, dass die Mitgliedstaaten von in ihrem Land verfügbaren Abrufdiensten verlangen dürfen, einen finanziellen Beitrag zu europäischen Werken zu leisten. Derzeit investieren Fernsehveranstalter rund 20 Prozent ihrer Einnahmen in selbst produzierte Inhalte, Anbieter von Abrufdiensten dagegen weniger als 1 Prozent.

4. Flexiblere Werbung

Die Fernsehveranstalter mehr Flexibilität in Bezug darauf, wann Werbung gezeigt werden darf: die Obergrenze eines Sendezeitanteils von 20 Prozent zwischen 7 Uhr und 23 Uhr bleibt erhalten; anstelle der derzeit erlaubten 12 Minuten pro Stunde können die Fernsehveranstalter allerdings nun freier entscheiden, wann im Tagesverlauf sie Werbung zeigen. Fernsehveranstaltern und Anbietern von Abrufdiensten wird außerdem mehr Flexibilität beim Einsatz von Produktplatzierung und Sponsoring eingeräumt, solange die Zuschauer darüber informiert werden. Zuschauer, die von zu viel Fernsehwerbung genervt sind, können auf werbefreie Online-Angebote umsteigen, die es noch vor zehn Jahren nicht gab. Die überarbeiteten Vorschriften für die audiovisuellen Medien tragen diesen und weiteren neuen Gegebenheiten Rechnung.

Weitere Informationen:

Fragen und Antworten zu Online-Plattformen und den EU-Vorschriften für den audiovisuellen Bereich

Heute angenommene Papiere:

Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste

Online-Plattformen: Chancen und Herausforderungen für Europa

Online-Plattformen spielen eine entscheidende Rolle für Innovation und Wachstum im digitalen Binnenmarkt. Sie haben den Zugang zu Informationen revolutioniert und verbinden Käufer und Verkäufer besser und effizienter miteinander. Maßnahmen auf EU-Ebene sind erforderlich, damit die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um neue Innovatoren im Bereich der Online-Plattformen anzulocken, zu halten und wachsen zu lassen.

Die Kommission hat dazu heute in ihrer Mitteilung einen gezielten Ansatz dargelegt, um Probleme zu lösen, auf die die Teilnehmer der öffentlichen Konsultation der Kommission während der einjährigen Bewertung zu Plattformen hingewiesen hatten (siehe Fragen und Antworten). Die Kommission wird die Bemühungen der Branche und der Interessenträger zur Selbst- und Ko-Regulierung unterstützen, damit dieser Ansatz flexibel und zeitgemäß bleibt. Die Handlungsbereiche sind die folgenden:

1. Vergleichbare Vorschriften für vergleichbare digitale Dienste

Für vergleichbare digitale Dienstleistungen sollten dieselben oder ähnliche Vorschriften gelten. Dabei will die Kommission möglichst den Umfang und das Ausmaß der bestehenden Regulierung verringern. Die Kommission wird diese Grundsätze bei der laufenden Überarbeitung des EU-Telekommunikationsrechts und der e-Datenschutzrichtlinie anwenden, so etwa bei der Prüfung der Frage, ob die Vertraulichkeitsvorschriften sowohl für Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten als auch für traditionelle Telekommunikationsunternehmen gelten sollten.

2. Verpflichtung von Online-Plattformen zu verantwortungsvollem Handeln

Die bestehende Haftungsprivilegierung für Vermittlungsdienste gemäß der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (e-Commerce-Richtlinie) sollte beibehalten werden. Spezifische Probleme werden mit gezielten Instrumenten angegangen, z. B. mit den Vorschriften für den audiovisuellen Bereich, durch das Urheberrecht sowie mit verstärkten freiwilligen Maßnahmen der Branche.

So arbeitet die Kommission mit den großen Online-Plattformen intensiv an einem Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Hassreden im Internet und wird die Ergebnisse in den kommenden Wochen vorstellen.

3. Bessere Rechte für Verbraucher

Durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Rechtsdurchsetzung wird sichergestellt, dass die Plattformen ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Verbraucherrechte nachkommen und beispielsweise gesponserte Suchergebnisse klar kennzeichnen (Pressemitteilung). Die Kommission wird die Branche auch dazu aufrufen, ihre freiwilligen Bemühungen zur Bekämpfung von Praktiken wie falschen oder irreführenden Online-Bewertungen zu verstärken. Die Kommission wird Online-Plattformen dazu anzuhalten, andere Arten der sicheren elektronischen Identifizierung (eID) anzuerkennen, die die gleiche Gewähr bieten wie ihre eigenen Identifizierungssysteme.

4. Offene Märkte für eine datengesteuerte Wirtschaft

Die für Ende 2016 geplante Initiative „freier Datenfluss“ wird den Wechsel und die Übertragbarkeit von Daten zwischen verschiedenen Online-Plattformen und Cloud-Computing-Diensten vereinfachen.

5. Eine gerechtes und innovationsfreundliches Geschäftsumfeld

Die Kommission wird eine Bestandsaufnahme zu den Fragen durchführen, die Unternehmen und Dienstleister, die direkt mit Plattformanbietern interagieren, in der öffentlichen Konsultation aufgeworfen haben. Dazu gehören z. B. Bedenken wegen unfairer Geschäftsbedingungen, insbesondere in Bezug auf den Zugang zu wichtigen Datenbanken, den Marktzugang und einen allgemeinen Mangel an Transparenz. Auf dieser Grundlage wird die Kommission im Frühjahr 2017 ermitteln, ob in diesem Bereich zusätzliche Maßnahmen auf EU-Ebene notwendig sind.

Weitere Informationen

Fragen und Antworten zu Online-Plattformen und den EU-Vorschriften für den audiovisuellen Bereich

Heute angenommene Papiere:

Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste

Hintergrund

Diese neuen Initiativen im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt werden heute zusammen mit einem Maßnahmenpaket zur Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs in der EU (Pressemitteilung) vorgestellt.

Die heutigen Maßnahmen folgen auf eine Reihe von Initiativen zur Digitalisierung der europäischen Industrie (Pressemitteilung), Vorschlägen zum Urheberrecht (Pressemitteilung) und zu digitalen Verträgen (Pressemitteilung) sowie den Entwurf eines Beschlusses zur Frequenzkoordinierung (Pressemitteilung). Die Strategie für den digitalen Binnenmarkt sieht 16 Initiativen vor, die bis zum Ende dieses Jahres vorgestellt werden sollen.

Livechat auf Facebook am 31. Mai

Am kommenden Dienstag, den 31. Mai um 15 Uhr, stellt sich Maximilian Strotmann aus dem Team von Andrus Ansip, Vizepräsident der EU-Kommission, in einem Chat den Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu den neuen Vorschlägen der EU-Kommission zu Online-Handel, audiovisuellen Medien und Online-Plattformen - auf der Facebook-Seite der Vertretung der europäischen Kommission in Deutschland, in deutscher Sprache.

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der Europäischen Kommission per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
25. Mai 2016
Autor
Vertretung in Deutschland