EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis, sagte: „Unsere Volkswirtschaften sind nach wie vor von den Folgen der Pandemie betroffen, und unser Erholungsprozess sollte nicht durch die verzerrenden Handelspraktiken von Drittländern ins Stocken geraten. Deshalb müssen wir alle Handelsentwicklungen, die sich möglicherweise aus unlauterem Wettbewerb ergeben, genau beobachten. Dies ist heute bei Bioethanol der Fall, aber auch andere Industriezweige könnten schon bald eine Einfuhrüberwachung benötigen, damit sie besser vor diesen unwillkommenen Praktiken geschützt werden können.“
Die Einfuhrüberwachung der Kommission ist keine Maßnahme, die die Importe einschränkt. Sie ermöglicht eine rasche Überwachung der Entwicklung der Einfuhren für bestimmte Produkte. Die Daten werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Sie soll den Industrien helfen, einen besseren Überblick über die Situation in ihrem Sektor zu erhalten, und ihnen faktengestützte Informationen zur Verfügung stellen, damit sie die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen prüfen können.
Die Einführung der Überwachung folgt einem Antrag, den Frankreich im Namen der europäischen Bioethanolindustrie gestellt hat. Die Industrie hat ausreichende Informationen vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass es in jüngster Zeit zu einem erheblichen Anstieg der Importe gekommen ist und dass es Hinweise darauf gibt, dass diese Importe eine wirtschaftliche Schädigung verursachen würden.
Das Durchführungsgesetz, das von den Mitgliedstaaten gebilligt und heute veröffentlicht wurde, sieht eine Überwachung aus allen Herkunftsländern für einen Zeitraum von einem Jahr vor. Die Einfuhrstatistiken wird die Kommission monatlich auf ihrer Website der Kommission zur Verfügung stellen.
Da andere Industriezweige in der EU mit vergleichbaren Situationen konfrontiert sein können, bleibt die Kommission offen für die Prüfung aller ordnungsgemäß begründeten Anträge. Europäische Wirtschaftssektoren, die in der Lage sind, ausreichende erste Beweise für erhebliche nachteilige Auswirkungen und Schädigungen zu liefern, die durch einen Anstieg der Einfuhren in jüngster Zeit verursacht wurden, können von der Möglichkeit der Einfuhrüberwachung Gebrauch machen. Auf der Grundlage des EU-Rechtsrahmens sollten diese Anträge jedoch über die EU-Mitgliedstaaten geleitet werden. Die Kommission ist bereit, den Beteiligten angemessene Überwachungsinstrumente zur Verfügung zu stellen, um Handelsdruck auf andere Sektoren der europäischen Wirtschaft zu antizipieren.
Weitere Informationen:
EU-Verordnung über eine gemeinsame Einfuhrregelung
Website der Generaldirektion Handel
Pressekontakt: Laura Bethke, Tel.: +49 (30) 2280- 2200
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail der telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 4 November 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland