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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung5. September 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Kommission unterzeichnet Rahmenübereinkommen des Europarats über künstliche Intelligenz

Dargestellt ist ein Piktogram auf einem lila Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis. Innerhalb des Kreises ist eine Person dargestellt, die beinahe den gesamten Kreis einnimmt. Den Kopf der Person umgibt eine Art Hülle/ Halbkreis, von diesem Halbkreis geht links ein Verbindung zu einer Weltkugel ab. Rechts verbindet sich dieser Halbkreis durch mehrere Linien mit einer Darstellung eines Datenstroms.

Die Kommission hat im Namen der EU das Rahmenübereinkommen des Europarats über künstliche Intelligenz (KI) unterzeichnet. Das Übereinkommen ist das erste rechtsverbindliche internationale Abkommen über künstliche Intelligenz und steht in vollem Einklang mit dem EU-Gesetz über künstliche Intelligenz, der ersten umfassenden KI-Verordnung der Welt.  

Das Übereinkommen sieht ein gemeinsames Konzept vor: Es soll sicherstellen, dass KI-Systeme mit Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vereinbar sind. Es enthält eine Reihe von Schlüsselkonzepten aus dem EU-KI-Gesetz, wie z. B. einen risikobasierten Ansatz, Transparenz entlang der Wertschöpfungskette von KI-Systemen und KI-generierten Inhalten, detaillierte Dokumentationspflichten für KI-Systeme, die als risikoreich eingestuft werden, und Risikomanagementpflichten mit der Möglichkeit, KI-Systeme, die als eindeutige Bedrohung für die Grundrechte angesehen werden, zu verbieten.

Das Übereinkommen ist Teil der umfassenderen KI-Initiativen der EU 

Die Unterzeichnung fand auf der informellen Konferenz der Justizminister des Europarates in Vilnius, Litauen, statt. Zu den Verhandlungspartnern gehörten die EU, andere Mitgliedstaaten des Europarats, der Heilige Stuhl, die USA, Kanada, Mexiko, Japan, Israel, Australien, Argentinien, Peru, Uruguay und Costa Rica. Die Beiträge von 68 internationalen Vertretern der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, der Industrie und anderer internationaler Organisationen sorgten ebenfalls für einen umfassenden und integrativen Ansatz. Das Übereinkommen des Europarats ist Teil der umfassenderen Initiativen der EU im Bereich der künstlichen Intelligenz auf internationaler Ebene, zu denen auch Diskussionen im Rahmen der G7, der OECD, der G20 und der Vereinten Nationen gehören.

Umgesetzt wird das Übereinkommen in der EU durch das KI-Gesetz, das harmonisierte Vorschriften für das Inverkehrbringen, die Einführung und die Nutzung von KI-Systemen sowie gegebenenfalls weitere einschlägige EU-Rechtsvorschriften enthält.  

Nach der Unterzeichnung wird die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates zum Abschluss des Übereinkommens ausarbeiten. Das Europäische Parlament sollte ebenfalls seine Zustimmung geben.  

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
5. September 2024
Autor
Vertretung in Deutschland