(05.08.2016) - Die Kommission prüfte die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf den Wettbewerb in verschiedenen therapeutischen Bereichen, insbesondere Magen/Darm, Husten und Erkältungen, Schmerzen und Mobilität, Herzmittel, Vitamine und Besserung des Allgemeinbefindens.
Die meisten Produkte, bei denen sich die Tätigkeiten der beiden Unternehmen überschneiden, sind nicht verschreibungspflichtige Selbstmedikationsprodukte, sogenannte OTC-Präparate („over-the-counter“).
Die Untersuchung gab für den Großteil der Arzneimittel keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken. Allerdings ermittelte die Kommission einige Märkte, auf denen die beiden Unternehmen über sehr starke Marken verfügen und die Verbraucher kaum Alternativen haben:
Erzeugnisse |
Märkte |
Krampflösende Mittel |
Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Polen und Slowakei |
Verstopfung |
Tschechische Republik |
Reizhusten |
Griechenland (OTC), Irland (auf Rezept) |
Kopfschmerzen |
Frankreich |
Bei diesen Märkten hatte die Kommission Bedenken, dass der Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form möglicherweise zu höheren Preisen und einer geringeren Auswahl für die Verbraucher geführt hätte.
Die Verpflichtungen
Um diese Bedenken auszuräumen, bot Sanofi für die betreffenden Märkte an, seine oder die dort tätigen Sparten von Boehringer Ingelheim samt Marktzulassung, Kundendaten und Marken zu veräußern.
Da alle Wettbewerbsbedenken der Kommission dadurch hinfällig werden, hat sie den Zusammenschluss freigegeben. Der Genehmigungsbeschluss ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass die Verpflichtungen vollständig eingehalten werden.
Die Übernahme wurde am 15. Juni 2016 bei der Kommission angemeldet.
Unternehmen und Produkte
Sanofi ist ein weltweit tätiges Pharmaunternehmen, das in der Forschung, Entwicklung, Herstellung und im Verkauf von medizinischen Produkten tätig ist. Sanofi ist auf Arzneimittel zur Behandlung von Diabetes, seltenen Krankheiten und multipler Sklerose sowie onkologische und andere pharmazeutische Produkte spezialisiert, die teils verschreibungspflichtig, teils rezeptfrei erhältlich sind.
Das weltweit aufgestellte Selbstmedikationsgeschäft von Boehringer Ingelheim konzentriert sich in erster Linie auf rezeptfreie Magen-Darm-Mittel, Husten- und Erkältungsmedikamente, Vitamine und Mittel zur Besserung des Allgemeinbefindens, Schmerzmittel und Produkte für eine bessere Mobilität.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Diese Frist verlängert sich auf 35 Arbeitstage, wenn die beteiligten Unternehmen, wie im vorliegenden Fall, Abhilfemaßnahmen anbieten.
Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.7919 veröffentlicht.
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 5. August 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland