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Vertretung in Deutschland
Presseartikel18. Februar 2021Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Kommission verklagt Deutschland wegen mangelhafter Ausweisung von Naturschutzgebieten

Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) beschlossen, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil das Land seine Verpflichtungen im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) nicht eingehalten hat. Gemäß...

Die Kommission übermittelte 2015 ein Aufforderungsschreiben an die Bundesrepublik Deutschland. Nach eingehender Diskussion mit den deutschen Behörden übermittelte sie im Jahr 2019 ein ergänzendes Aufforderungsschreiben, gefolgt von einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Februar 2020.

Den jüngsten Informationen der Behörden zufolge hat Deutschland eine bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen.

Außerdem ist die Kommission der Auffassung, dass die für die einzelnen Gebiete in Deutschland festgelegten Erhaltungsziele nicht hinreichend quantifiziert und messbar sind und dass sie keine ausreichende Berichterstattung ermöglichen.

Schließlich geht die Kommission davon aus, dass es in allen Bundesländern und auf Bundesebene allgemeine und anhaltende Praxis war, für alle 4606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung keine hinreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit der Erhaltungsmaßnahmen.

Daher wird die Kommission Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen.

Hintergrund

Sowohl im europäischen Grünen Deal als auch in der EU-Biodiversitätsstrategie wird darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass die EU dem Verlust an biologischer Vielfalt Einhalt gebietet, indem sie die Biodiversität schützt und wiederherstellt.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ihre gemäß der FFH-Richtlinie festgelegten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung rechtlich als besondere Schutzgebiete auszuweisen. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten auf der Grundlage detaillierter gebietsspezifischer Erhaltungsziele Erhaltungsmaßnahmen für die geschützten Arten und Lebensraumtypen in diesen Gebieten festlegen.

Die Kommission verfolgt mehrere Vertragsverletzungsverfahren, die die Ausweisung besonderer Schutzgebiete sowie die Festlegung von Erhaltungszielen und Erhaltungsmaßnahmen betreffen. Diese haben für die Kommission hohe Priorität, insbesondere im Hinblick auf die kürzlich angenommene EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, mit der die Durchsetzung der bestehenden EU-Umweltvorschriften verbessert werden soll.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG)

EU-Naturschutzpolitik

EU-Vertragsverletzungsverfahren

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. Februar 2021
Autor
Vertretung in Deutschland