Am 11. Juni 2020 konsultierte die Kommission alle Mitgliedstaaten sowie das Vereinigte Königreich zur Notwendigkeit der Verlängerung und beantragte diese. Die Erleichterung gilt ohne Unterbrechung bis zum 31. Oktober 2020.
Weitere Informationen:
Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung auf medizinische Geräte (EN)
Ursprünglicher Beschluss vom April 2020 (DE)
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Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 23. Juli 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland