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Vertretung in Deutschland
Presseartikel18. März 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 5 Min

Kommission veröffentlicht Leitlinien für Mitgliedstaaten zum vorübergehenden Schutz der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Registration centre for Ukrainian refugees in Brussels

Um Menschen zu helfen, die vor dem Krieg aus der Ukraine fliehen, haben die EU-Mitgliedstaaten Anfang März die Richtlinie über vorübergehenden Schutz aktiviert. Mit operativen Leitlinien, die die EU-Kommission heute (Freitag) vorgestellt hat, will sie den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Richtlinie helfen und dazu beitragen, dass die Ankommenden ein einheitliches und wirksames Niveau an Rechten haben.

„Die beispiellose Entscheidung, allen Personen aus der Ukraine sofortigen Schutz zu gewähren, wird nun in die Praxis umgesetzt. Um diesen Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten mit operativen Leitlinien“, erklärte der Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas. „Damit beispielsweise gewährleistet wird, dass die Menschen sich ungehindert innerhalb der Union bewegen können, legen wir fest, dass ihnen ermöglicht werden sollte, an der Grenze Visa für 15 Tage zu erhalten, und dass Beförderungsunternehmen keine Geldstrafen für die Beförderung dieser Menschen auferlegt werden. Eine der größten Sorgen besteht im Hinblick auf die Anzahl der unbegleiteten Kinder, für die unverzüglich ein gesetzlicher Vormund bestellt werden muss.“

Die für Inneres zuständige EU-Kommissarin Ylva Johansson fügte hinzu: „In nur wenigen Tagen sind drei Millionen Menschen in der EU eingetroffen. Die Solidarität war enorm und die Reaktion der Behörden beeindruckend; eine große Herausforderung besteht nun allerdings darin, sicherzustellen, dass die nationalen Systeme nicht überlastet werden und die Menschen den Schutz erhalten, der ihnen zusteht. Auf der Grundlage von Fragen der Mitgliedstaaten schlagen wir operative Leitlinien vor, die wir regelmäßig aktualisieren werden, um sicherzustellen, dass die Kommission die Mitgliedstaaten bei allen Schritten – von der Ankunft bis zur Integration – unterstützt.“

Seit Beginn der russischen Militärinvasion in der Ukraine am 24. Februar 2022 sind mehr als drei Millionen Menschen vor dem Krieg in der Ukraine geflohen, Schätzungen zufolge sind mehr als die Hälfte davon Kinder. In Reaktion auf diese beispiellose Situation hat die EU in Rekordzeit vereinbart, die Richtlinie über vorübergehenden Schutz zu aktivieren, um Menschen zu helfen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen. Die Richtlinie trat am 4. März 2022 unmittelbar in Kraft und gewährleistet nun sofortigen Schutz und einen klaren Rechtsstatus für Millionen von Menschen.

Leitlinien für die Mitgliedstaaten

Die Leitlinien sind als dynamisches Dokument gedacht, um der Lage vor Ort und den sich wandelnden Bedürfnissen der Mitgliedstaaten gebührend Rechnung zu tragen. Zu den wichtigsten Elementen gehört Folgendes:

  • Klarstellung, wer Anspruch auf vorübergehenden Schutz hat, darunter beispielsweise Personen, denen vor dem 24. Februar in der Ukraine ein gleichwertiger nationaler Schutz gewährt wurde und die am oder nach dem 24. Februar aus der Ukraine vertrieben wurden, sowie ihre Familienangehörigen.
  • Eine Definition des „angemessenen Schutzes“ nach nationalem Recht, der eine mögliche Alternative zum vorübergehenden Schutz darstellt, der von den Mitgliedstaaten gewährt werden kann und nicht mit diesem identisch sein muss, aber im Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und dem Geist der Richtlinie über vorübergehenden Schutz stehen muss. Die Achtung der Menschenwürde und damit eines menschenwürdigen Lebensstandards muss für alle Menschen gewährleistet sein.
  • Festlegung der Nachweise, die für die Inanspruchnahme vorübergehenden Schutzes oder eines angemessenen Schutzes nach nationalem Recht vorzulegen sind.
  • Ermutigung der Mitgliedstaaten, die Ausweitung des vorübergehenden Schutzes auf Personen in Erwägung zu ziehen, die möglicherweise nicht in den Anwendungsbereich des Beschlusses fallen, aber Schutz benötigen, etwa diejenigen, die nicht lange vor dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine geflohen sind.
  • Kinder: Die Leitlinien enthalten ein eigenes Kapitel über Kinder. Für unbegleitete Kinder und Jugendliche sollte unverzüglich ein gesetzlicher Vormund oder eine angemessene Vertretung bestellt werden. Die Kommission koordiniert zudem die Übernahmebemühungen für die Überstellung unbegleiteter Kinder und Jugendlicher in andere Mitgliedstaaten. Sie ist der Auffassung, dass alle Kinder, die vor dem Krieg fliehen, unabhängig von ihrem Status uneingeschränkten Schutz und raschen Zugang zu ihren spezifischen Rechten (Bildung, Gesundheitsversorgung, psychosoziale Unterstützung) haben sollten.
  • Leitlinien zu spezifischen Rechten im Rahmen der Richtlinie über vorübergehenden Schutz: Ein Aufenthaltstitel sollte als Dokument für den Nachweis des Status einer Person gegenüber anderen Behörden bzw. Arbeitsämtern und -diensten, Schulen und Krankenhäusern dienen. Wurden noch keine Aufenthaltstitel ausgestellt, sollten die Mitgliedstaaten die Eröffnung von Bankkonten und den Zugang zu einschlägigen Diensten auf der Grundlage eines Ausweisdokuments oder eines Nachweises der Einreise in die EU nach dem 24. Februar 2022 erleichtern.
  • Leitlinien zur Gewährleistung der Freizügigkeit vor und nach der Ausstellung von Aufenthaltstiteln: Ukrainische Staatsangehörige, die Inhaber eines biometrischen Reisepasses sind, oder andere Drittstaatsangehörige, die für die Einreise in die Union kein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt benötigen, haben das Recht, sich im Schengen-Raum frei zu bewegen, nachdem sie innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen für 90 Tage in das Hoheitsgebiet zugelassen wurden. Für Drittstaatsangehörige, die nicht visumbefreit sind, empfiehlt die Kommission, dass die Mitgliedstaaten der ersten Einreise an der Grenze 15-Tage-Visa ausstellen und die anderen Mitgliedstaaten keine Geldstrafen gegen Beförderungsunternehmen verhängen, die Personen befördern, die vorübergehenden Schutz genießen, aber nicht im Besitz eines gültigen Einreisedokuments sind. Nach Ausstellung eines Aufenthaltstitels haben Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, das Recht, sich frei zu bewegen.
  • Unterstützung bei der Rückführung von Personen, die kein Recht auf Aufenthalt in der EU haben, etwa mit Blick auf die Notwendigkeit konsularischer Unterstützung bei der Rückführung, die von Frontex unterstützt werden kann.

Hintergrund

Am 4. März 2022 nahm der Rat auf der Grundlage des Vorschlags der Kommission vom Vortag einstimmig den Durchführungsbeschluss zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes für Menschen an, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen. Im Anschluss wurde die Kommission um weitere Informationen ersucht; daraufhin richtete sie eine Website ein, um Kriegsflüchtlinge bei ihrer Ankunft in der EU zu informieren und zu unterstützen.

Zur Koordinierung der operativen Unterstützung der Mitgliedstaaten der ersten Einreise hat die Kommission im Rahmen des Vorsorge- und Krisenplans der EU Sitzungen zur Lage in der Ukraine einberufen. Neben diesem Netz erfasst und untersucht eine von der Kommission koordinierte „Solidaritätsplattform“ die Bedürfnisse der Mitgliedstaaten, um eine operative Reaktion zu ermöglichen. Die Leitlinien werden auch die bestehenden Leitlinien für das Außengrenzenmanagement ergänzen, um den Grenzübertritt zwischen der EU und der Ukraine zu erleichtern.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Operative Leitlinien für die Durchführung des Durchführungsbeschlusses des Rates zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes

Durchführungsbeschluss des Rates zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes

Richtlinie über vorübergehenden Schutz

Informationen für Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. März 2022
Autor
Vertretung in Deutschland