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Vertretung in Deutschland
Presseartikel17. April 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 8 Min

Kommission verschärft Kampf gegen Terroristen und Straftäter

Das Thema Sicherheit hat für die Kommission oberste Priorität.Sechs Monate nach dem Paket zur Terrorismusbekämpfung hat die Kommission heute (Dienstag) weitere Vorschläge vorgelegt, um die Bürger besser vor Terroristen und Straftätern zu schützen...

Der Erste Vizepräsident Frans Timmermans erklärte dazu: „Wir unterstützen die Mitgliedstaaten weiterhin in ihren Anstrengungen zum besseren Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger und zur Wahrung der Grundfreiheiten. Heute gehen wir noch einen Schritt weiter: Kriminellen und Terroristen soll der Zugang zu den Instrumenten und Mitteln, die sie für ihre Straftaten brauchen, schlichtweg versperrt werden – damit erfüllen wir unser Versprechen und sorgen für eine Union, die Schutz bietet.“

Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, ergänzte: „Heute ergreifen wir Maßnahmen, mit denen wir den Zugang zu Ausgangsstoffen für Explosivstoffe und zu Feuerwaffen einschränken, die Sicherheit von Personalausweisen erhöhen und den Strafverfolgungsbehörden einen einfacheren Zugriff auf Informationen geben, die sie im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus benötigen. Wir schaffen einen Sicherheitsrahmen, der sowohl auf zentralen Sicherheitsmaßnahmen als auch auf einem stärkeren Grenzmanagement und einer effizienteren Zusammenarbeit der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden aufbaut. Damit kommen wir einer echten und wirksamen Sicherheitsunion wiederum einen Schritt näher.“

Julian King, Kommissar für die Sicherheitsunion, fügte hinzu: „Indem wir den Strafverfolgungsbehörden Zugang zu den wichtigsten Finanzdaten geben, schließen wir das nächste Schlupfloch, das Terroristen ausnutzen, und treffen sie dort, wo es schmerzt – bei ihren Finanzmitteln. Zudem erleichtern wir die Sammlung elektronischer Beweismittel, verschärfen die Kontrollen von Feuerwaffen und Ausgangsstoffen für Explosivstoffe und stärken die Sicherheit von Personalausweisen, womit wir die Handlungsfähigkeit von Terroristen weiter einengen.“

Ein besserer Schutz der europäischen Bürgerinnen und Bürger zählt zu den wichtigsten Prioritäten, die in der Gemeinsamen Erklärung zu den gesetzgeberischen Prioritäten der EU für den Zeitraum 2018-2019 festgelegt wurden. Auch die heute vorgestellten Maßnahmen sind in der Gemeinsamen Erklärung enthalten und werden die laufenden Anstrengungen auf EU-Ebene zur Verbesserung der inneren Sicherheit beschleunigen und die ausgemachten Lücken schließen. Die heutigen Vorschläge sollten von den Gesetzgebungsorganen rasch verabschiedet werden, um die Sicherheit der EU-Bürger weiter zu erhöhen.

Verbesserte Sicherheitsmerkmale von Personalausweisen zur Eindämmung von Dokumentenbetrug

Die Kommission schlägt heute vor, die Sicherheitsmerkmale der Personalausweise von EU-Bürgern und der Aufenthaltstitel von Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern zu verbessern. Derzeit haben geschätzte 80 Millionen Europäer einen nicht maschinenlesbaren Personalausweis ohne biometrische Merkmale. Ziel ist es, die Verwendung gefälschter Dokumente, die auch von Terroristen und Straftätern zur Einreise in die EU genutzt werden können, durch folgende Maßnahmen einzudämmen:

  • Festlegung gemeinsamer Sicherheitsstandards in der gesamten EU im Einklang mit den Mindestsicherheitsstandards der ICAO.
  • Verbindliche Einführung biometrischer Daten in Mitgliedstaaten, die Personalausweise ausgeben: Die Personalausweise von EU-Bürgern (ab 12 Jahren) und die Aufenthaltstitel von Familienangehörigen aus Drittländern werden fortan biometrische Daten – Fingerabdrücke und Gesichtsbilder – enthalten, die auf einem Chip in der Karte gespeichert sind. Strengere Sicherheitsvorschriften werden regeln, wer auf die biometrischen Daten zugreifen kann.
  • Umsetzung eines ehrgeizigen Übergangsverfahrens: Die neuen Regeln sehen vor, dass nicht konforme Ausweise relativ rasch aber schrittweise auslaufen, und zwar entweder mit Ablauf ihrer Gültigkeit oder spätestens innerhalb von fünf Jahren bzw. bei weniger sicheren (d. h. nicht maschinenlesbaren) Ausweisen innerhalb von zwei Jahren.

Mit der vorgeschlagenen Verordnung werden keine EU-weit verbindlichen Personalausweise eingeführt, sondern die Sicherheitsmerkmale bestehender Ausweise verbessert; andere Aspekte im Zusammenhang mit der Gestaltung nationaler Personalausweise bleiben den Mitgliedstaaten überlassen. Mit der Einführung dieser verbesserten Standards greift der Vorschlag das Konzept auf, das die EU bereits bei den Sicherheitsmerkmalen von Reisepässen verfolgt hat.

Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

Damit die Strafverfolgungsbehörden rasch Zugang zu Finanzinformationen erhalten können, die für Ermittlungen bei schweren Straftaten erforderlich sind (darunter Informationen zu Bankkonten und Finanzanalysen), schlägt die Kommission eine neue Richtlinie mit folgenden Maßnahmen vor:

  • Direkter Zugang zu Informationen über Bankkonten: Strafverfolgungsbehörden und Vermögensabschöpfungsstellen werden auf Einzelfallbasis direkten Zugriff auf die in nationalen zentralisierten Registern enthaltenen Informationen über Bankkonten erhalten, sodass sie feststellen können, bei welchen Banken ein Verdächtiger über Konten verfügt. Datenschutzmaßnahmen gewährleisten, dass den Strafverfolgungsbehörden nur in bestimmten Fällen von schwerer Kriminalität oder Terrorismus begrenzte Informationen über die Identität des Kontoinhabers zur Verfügung gestellt werden.
  • Bessere Zusammenarbeit: Die Richtlinie sieht eine bessere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Strafverfolgungsbehörden und den nationalen zentralen Meldestellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen (FIU) sowie zwischen den Mitgliedstaaten vor. Die Strafverfolgungsbehörden sollen unter anderem die Möglichkeit erhalten, von den zentralen Meldestellen finanzielle Informationen oder Analysen anzufordern, darunter auch Daten über Finanztransaktionen; im Gegenzug sollen die zentralen Meldestellen von ihren zuständigen nationalen Behörden Strafverfolgungsinformationen anfordern können.

Verschärfung der Vorschriften über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe und die Ein- und Ausfuhr von Feuerwaffen

Terroristen haben in den vergangenen Jahren bei zahlreichen Anschlägen in Europa selbst hergestellte Explosivstoffe verwendet. Um diese Sicherheitslücke zu schließen, schlägt die Kommission vor, die geltenden Vorschriften über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe folgendermaßen zu verschärfen:

  • Verbot weiterer Chemikalien: Die Kommission schlägt vor, weitere Chemikalien in die Liste der verbotenen Stoffe aufzunehmen, die für die Eigenherstellung von Explosivstoffen verwendet werden könnten. Da die Stoffe sowohl im stationären Handel als auch bei Online-Einzelhändlern und Marktplätzen erhältlich sind, gelten die neuen Vorschriften auch in vollem Umfang für Online-Verkäufe.
  • Einstellung der derzeitigen Registrierungssysteme: Mit den neuen Vorschriften werden die Registrierungssysteme einiger Mitgliedstaaten eingestellt. Die Sicherheit dieser Systeme wird als schwach eingestuft, da sie es Privatpersonen ermöglichen, den Kauf bestimmter beschränkter Stoffe unter einfacher Vorlage eines Personalausweises zu registrieren.
  • Sorgfältige Genehmigung und Prüfung: Die Mitgliedstaaten können ein Genehmigungssystem für den Kauf einer begrenzten Menge beschränkter Stoffe einrichten, für deren Verwendung eindeutig legitime Gründe bestehen. Vor der Erteilung einer Genehmigung an ein Mitglied der Allgemeinheit muss jeder Mitgliedstaat die Rechtmäßigkeit des Antrags überprüfen und eine sorgfältige Sicherheitsprüfung, auch des Führungszeugnisses, vornehmen.
  • Schnellerer und besserer Informationsaustausch: Die neuen Vorschriften verpflichten Unternehmen, verdächtige Transaktionen innerhalb von 24 Stunden an die zuständigen Behörden zu melden. Die neuen Maßnahmen sorgen auch für einen besseren Informationsaustausch zwischen den Unternehmen, darunter auch Online-Händler, und für mehr Problembewusstsein entlang der gesamten Lieferkette.

Der illegale Handel mit Feuerwaffen ist nach wie vor eine ernste Gefahr für die Sicherheit Europas. Aus diesem Grund ergänzt die Kommission die EU-Vorschriften für die Ausfuhr und Einfuhr ziviler Feuerwaffen um folgende Maßnahmen:

  • Verbesserte Kontrollverfahren: Die Mitgliedstaaten sollten für alle Personen, die Ausfuhrgenehmigungen beantragen, systematische Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchführen, insbesondere unter Verwendung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS), um zu kontrollieren, ob die betreffende Person vorbestraft ist, und des Systems zur Kontrolle der Ausfuhr konventioneller Waffen (COARM), das Mitteilungen über verweigerte Ausfuhrgenehmigungen enthält.
  • Verbesserter Informationsaustausch: Die Mitgliedstaaten sollten Informationen systematischer und besser nutzen, unter anderem durch die laufende Pflege des COARM-Systems sowie einer zentralen nationalen Datenbank über erteilte und verweigerte Genehmigungen. Sie sollten der Kommission zudem jedes Jahr bis zum 1. Juli detaillierte Statistiken über die Ein- und Ausfuhr von Feuerwaffen vorlegen.

Darüber hinaus hat die Kommission heute auch neue Instrumente vorgeschlagen, um grenzüberschreitende Beweiserhebungen im Strafverfahren zu ermöglichen.

Darüber hinaus berichtet die Kommission heute über die Fortschritte bei anderen wichtigen Initiativen, die die Weichen für eine echte und wirksame Sicherheitsunion stellen sollen.

Hintergrund

Das Thema Sicherheit ist seit Beginn der Amtszeit der Juncker-Kommission eine der durchgängigen politischen Prioritäten – angefangen bei den Politischen Leitlinien von Präsident Juncker vom Juli 2014 bis hin zur jüngsten Rede zur Lage der Union vom 13. September 2017.

Am 14. Dezember 2017 unterzeichneten die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des rotierenden Ratsvorsitzes und der Europäischen Kommission eine Gemeinsame Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten der EU für den Zeitraum 2018-2019, in der die zentrale Bedeutung eines besseren Schutzes der Bürgerinnen und Bürger hervorgehoben und gleichzeitig gefordert wurde, diesen in den Mittelpunkt der Gesetzgebungstätigkeit der Union zu stellen. Priorität wurde dabei Initiativen eingeräumt, durch die sichergestellt wird, dass die Behörden der Mitgliedstaaten genau wissen, wer die gemeinsame EU-Außengrenze überschreitet. Zudem sollen interoperable EU-Informationssysteme für Sicherheits-, Grenz- und Migrationsmanagement eingerichtet und die Instrumente zur Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche gestärkt werden.

Richtschnur für die Arbeit der Kommission in diesem Bereich ist die Europäische Sicherheitsagenda. Sie enthält die wichtigsten Maßnahmen für eine wirkungsvolle Reaktion der EU auf Terrorismus und Sicherheitsbedrohungen. Dazu gehören das Vorgehen gegen Radikalisierung, eine erhöhte Cybersicherheit, das Kappen der Terrorismusfinanzierung sowie ein verbesserter Informationsaustausch. Seit Annahme der Agenda wurden erhebliche Fortschritte bei deren Umsetzung erzielt und die Weichen für eine wirksame und echte Sicherheitsunion gestellt. Diese Fortschritte sind in den von der Kommission regelmäßig veröffentlichten Berichten zur Sicherheitsunion dargelegt.

Weitere Informationen:

Häufig gestellte Fragen – Terroristen handlungsunfähig machen

Factsheet – Sicherheitsunion – ein Europa, das schützt

Factsheet – Sicherheitsunion – Terroristen handlungsunfähig machen

Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion – Vierzehnter Fortschrittsbericht

Richtlinie über die Verwendung von finanziellen und sonstigen Informationen zur Verhütung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten

Verordnung zur Verbesserung der Sicherheit von Personalausweisen und Aufenthaltstiteln für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen

Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe

Empfehlung der Kommission für Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit bei der Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr von Feuerwaffen, deren Teilen und wesentlichen Komponenten sowie Munition

Sicherheitsunion: Kommission legt neue EU-Vorschriften für den Zugang zu elektronischen Beweismitteln vor

Factsheet – Sicherheitsunion – Einfacherer Zugang zu elektronischen Beweismitteln

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. April 2018
Autor
Vertretung in Deutschland