Der Vorschlag folgt auch der in der EU-Biodiversitätsstrategie eingegangenen Verpflichtung, die Regeln für den Elfenbeinhandel in der EU weiter zu verschärfen.
Der Kommissionsvorschlag will de facto den Handel mit Elfenbein verbieten. Ausnahmen geben soll es nur für Musikinstrumente, die vor 1975 legal erworben wurden, und für den EU-internen Handel mit Antiquitäten, der nur mit einer Genehmigung möglich sein wird.
Der Vorschlag vereinfacht die Vorschriften und erleichtert die Arbeit der Vollzugsbehörden, um sicherzustellen, dass der sehr begrenzte verbleibende legale Handel mit Elfenbein in der EU nicht zur Wilderei oder zum illegalen Handel beiträgt.
Der Vorschlag beruht auf einer öffentlichen Konsultation und Beratungen mit den Mitgliedstaaten und Interessengruppen. Der Verordnungsentwurf und der Leitfaden der Kommission sind nun für ein abschließendes öffentliches Feedback geöffnet, bevor er von der Kommission endgültig verabschiedet wird. Die Frist für das öffentliche Feedback läuft ab heute bis zum 26. Februar 2021.
Weitere Informationen:
Die ausführliche Pressemitteilung
Feedback zum Kommissionsvorschlag
Die EU-Biodiversitätsstrategie
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 28. Januar 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland