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Vertretung in Deutschland
Presseartikel4. Dezember 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 6 Min

Kommission will festgefahrene Asylreform voranbringen

Das umfassende Migrationskonzept der EU führt zu konkreten Ergebnissen. Dazu zählen die intensivere Zusammenarbeit mit den Partnerländern, der bessere Schutz der Außengrenzen sowie wirksamere Instrumente für die Migrationssteuerung innerhalb der EU...

Der Erste Vizepräsident Frans Timmermans erklärte dazu: „Nach vier Jahren ist es nun wichtig, diesen umfassenden Ansatz zu konsolidieren. Wir müssen weg von Ad-hoc-Maßnahmen, mit denen wir jeweils von Fall zu Fall reagieren. Dazu müssen wir die Reformen hin zu einem nachhaltigen, zukunftssicheren Migrations- und Asylsystem zum Abschluss bringen. Dies können und sollten wir im Interesse aller Mitgliedstaaten vor den Wahlen zum Europäischen Parlament tun.“

Die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin Federica Mogherini sagte: „Die außenpolitischen Maßnahmen der EU im Bereich der Migration tragen Früchte. Über unsere Partnerschaften konnten wir mehr als 34.000 Menschen Reintegrationshilfen gewähren und bei ihrer freiwilligen Rückkehr in ihre Heimat unterstützen. Darüber hinaus haben wir mehr als 2000 Flüchtlinge aus Libyen evakuiert, um sie neu anzusiedeln. Wir werden weiter daran arbeiten, gestrandete Migranten zu schützen und gemeinsam mit den Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union das System der Inhaftierung in Libyen zu beenden. Wir stärken die Zusammenarbeit im westlichen Mittelmeerraum, in der Sahelzone und am Horn von Afrika, um die Schleusung von Migranten zu unterbinden, die Ursachen der Migration anzugehen und legale Migrationswege zu schaffen. Mit unseren Partnerschaften stellen wir unter Beweis, dass wir die Migration auf humane Weise steuern können, wenn wir an einem Strang ziehen.“

Immer wieder hat sich gezeigt, dass die EU in der Lage ist, neue Herausforderungen im Bereich der Migration zu bewältigen. Der heute vorgelegte Bericht der Kommission beleuchtet die Aspekte, an denen die EU im Rahmen ihres umfassenden Konzepts der Migrationssteuerung kontinuierlich arbeitet – von außenpolitischen Maßnahmen über Grenzmanagement bis hin zu internen Maßnahmen.

Externe Maßnahmen: Wirksame Partnerschaften

Durch einen integrierten Ansatz „entlang der Migrationsroute“ konnten die EU und ihre Mitgliedstaaten große Fortschritte bei der Verhinderung von irregulärer Migration und der Bekämpfung der Schleusung von Migranten erzielen. Auf der östlichen Mittelmeerroute ging die Zahl der Neuankömmlinge nach dem Inkrafttreten der Erklärung EU-Türkei um 97 Prozent zurück und liegt heute noch immer um 90 Prozent unter dem Höchststand von 2015.

Entlang der zentralen Mittelmeerroute (siehe Factsheet) konnten die irregulären Migrationsströme um 80 Prozent reduziert werden. Um die Zusammenarbeit im Bereich der Rückkehr/Rückführung und Rückübernahme zu verbessern, wurden seit 2016 sechs neue Vereinbarungen auf den Weg gebracht (mit Afghanistan, Guinea, Bangladesch, Äthiopien, Gambia und Côte d'Ivoire), womit sich die Gesamtzahl solcher Vereinbarungen auf 23 erhöht. Parallel dazu arbeitet die EU daran, legale Migrationswege zu schaffen und Neuansiedlungen vorzunehmen. Seit 2015 wurden mehr als 44.000 Personen im Rahmen von EU-Regelungen neu angesiedelt. Auch bei der Bekämpfung der Schleusernetze sind Fortschritte zu verzeichnen: Im Zuge der EUNAVFOR MED-Operation „Sophia“ wurden seit 2015 insgesamt 151 mutmaßliche Schleuser aufgegriffen; die Maßnahmen der gemeinsamen Ermittlungsgruppe in Niger führten zu 221 Festnahmen.

Um die Ursachen anzugehen‚ wurden innovative Finanzierungsinstrumente geschaffen. Mehr als 4 Mrd. Euro wurden im Rahmen des EU-Treuhandfonds für Afrika mobilisiert, im Rahmen der Investitionsoffensive für Drittländer wurden bereits zwölf Garantieinstrumente im Wert von 800 Mio. Euro angenommen. Dieser integrierte Ansatz wird in Zukunft auch im westlichen Mittelmeer zur Anwendung gelangen (siehe Factsheet), wo die Migrationsströme angewachsen sind. Ferner werden die Arbeiten entlang der zentralen Mittelmeerroute konsolidiert und die Bemühungen verstärkt, die laufenden Rückübernahmeverhandlungen abzuschließen und bestehende Vereinbarungen besser zu nutzen.

Ein solideres Grenzmanagement

Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache steht im Mittelpunkt der Arbeit der EU zur Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Schutz der Außengrenzen. Im September schlug die Kommission vor, die Europäische Grenz- und Küstenwache weiter auszubauen und die Agentur mit einer ständigen Reserve von 10.000 Grenzschutzbeamten auszustatten (siehe Factsheet). Damit soll sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten jederzeit die volle operative Unterstützung der EU in Anspruch nehmen können. Die Kommission fordert das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten auf, die Reform vor den nächstjährigen Wahlen zum Europäischen Parlament zu verabschieden.

Des Weiteren zeitigen die Arbeiten der EU zur Einrichtung neuer, interoperabler Systeme für den Informationsaustausch in den Bereichen Grenzschutz und Sicherheit erste Ergebnisse. Derzeit werden einige Maßnahmen abgeschlossen, darunter das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS), Verbesserungen des Visa-Informationssystems (VIS) und des Schengener Informationssystems (SIS) sowie die Einrichtung eines Einreise-/Ausreisesystems für Nicht-EU-Bürger.

Kontrollen an den Binnengrenzen wieder aufheben

Angesichts der bisherigen Anstrengungen zur Verbesserung des Außengrenzenmanagements und der daraus resultierenden geringeren Anzahl der eintreffenden Migranten ist es nach Auffassung der Kommission an der Zeit, die von einigen Mitgliedstaaten seit 2015 vorübergehend eingeführten Kontrollen an den Schengen-Binnengrenzen wieder aufzuheben. Die heute veröffentlichten neuen Zahlen (siehe Factsheet) bestätigen, dass der Schengen-Raum weiterhin eine starke öffentliche Unterstützung erfährt und von den Europäern als eine der wichtigsten Errungenschaften der EU betrachtet wird.

Interne Maßnahmen: Vollendung der Reform der EU-Asylvorschriften

Obwohl bei einigen Elementen der EU-Asylreform noch ein Kompromiss erforderlich ist, wurden insgesamt erhebliche Fortschritte erzielt, wobei fünf der ursprünglichen sieben Kommissionsvorschläge zur Annahme bereit stehen (Anerkennungsverordnung, Richtlinie über die AufnahmebedingungenVerordnung über die Europäische Asylagentur, Eurodac-Verordnung, Verordnung über den Neuansiedlungsrahmen der Union). Auch wenn die Vorschläge Teil einer umfassenden Reform sind, hat jeder einzelne von ihnen einen eindeutigen individuellen Nutzen. Die zügige Annahme jedes Vorschlags würde in der Praxis konkrete Veränderungen bewirken.

In Bezug auf die Asylverfahrensverordnung sollte der Rat seine Verhandlungsposition bis zum Jahresende annehmen und Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen. Außerdem muss nun ermittelt werden, wie mit der Dublin-Verordnung zu verfahren ist, die ein unverzichtbares Element eines zukunftsfähigen Asylsystems darstellt.

Die Kommission ist entschlossen, auf einen Kompromiss hinzuarbeiten, der uneingeschränkte Solidarität und Unterstützung für stark belastete Mitgliedstaaten gewährleistet und gleichzeitig Sekundärmigration und einen Missbrauch des Systems verhindert. Aufbauend auf den Erfahrungen, die im Sommer mit Ad-hoc-Lösungen gemacht wurden, könnten nun bis zum Inkrafttreten der neuen Dublin-Verordnung vorläufige Regelungen beschlossen werden, die die Kernelemente einer künftigen Dublin-Verordnung vorwegnehmen.

Hintergrund

Am 13. Mai 2015 schlug die Europäische Kommission mit der Europäischen Migrationsagenda eine weitreichende Strategie vor, um zum einen die dringendsten Herausforderungen der anhaltenden Krise zu bewältigen und zum anderen der EU Instrumente für eine bessere mittel- und langfristige Steuerung der Migration in den Bereichen irreguläre Migration, Grenzen, Asyl und legale Zuwanderung an die Hand zu geben.

In der heutigen Mitteilung werden die Entwicklungen seit Mai 2015 und die im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda und des im Dezember 2017 vorgelegten politischen Fahrplans der Kommission erzielten Fortschritte im Hinblick auf eine umfassende Einigung im Bereich der Migrationspolitik präsentiert.

Weitere Informationen:

Mitteilung: Eine umfassende Migrationssteuerung

Eurobarometer zu Schengen

MEMO: Der Globale Pakt für Migration – Fragen und Antworten

Factsheets:

Westliche Mittelmeerroute

Zentrale Mittelmeerroute

Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems:

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140 und margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
4. Dezember 2018
Autor
Vertretung in Deutschland