Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 28. April 2020
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 2 Min

Kommission will Regeln für Banken ändern, um Kreditvergabe zu erleichtern

Damit Banken in der Coronakrise den Geldhahn nicht zudrehen und Haushalte und Unternehmen die benötigten Finanzmittel erhalten, schöpft die Europäische Kommission den Spielraum der EU-Bankenregeln voll aus und hat dazu heute (Dienstag) gezielte...

Die nach der Finanzkrise geschaffenen Regeln haben dafür gesorgt, dass die Banken in der EU heute widerstandsfähiger und besser für wirtschaftliche Schocks gewappnet sind. Die Mitteilung erinnert daran, dass die EU-Vorschriften Banken und Aufsichtsbehörden die Möglichkeit geben, in wirtschaftlichen Krisen flexibel und zugleich verantwortungsvoll zu handeln, um Haushalte und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen. Die heute vorgeschlagene Verordnung enthält auch einige gezielte Änderungen, die die Fähigkeit der Banken zur Kreditvergabe und zum Ausgleich coronabedingter Verluste maximieren sollen, ohne deren Widerstandsfähigkeit zu beeinträchtigen.

Gemeinsam mit dem europäischen Finanzsektor wird die Kommission der Frage nachgehen, wie bei der weiteren Unterstützung von Haushalten und Unternehmen am besten verfahren werden sollte. Die EU muss koordiniert auf diese Krise reagieren, um einen Flickenteppich unterschiedlicher nationaler Maßnahmen zu verhindern und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.

Gezielte Änderungen an den Bankenvorschriften

Um die Fähigkeit der Banken zur Kreditvergabe und zum Ausgleich coronabedingter Verluste zu maximieren, hat die Kommission heute einige gezielte „Sofort“-Änderungen an den Bankaufsichtsvorschriften der EU (der Eigenkapitalverordnung) vorgeschlagen. Es handelt sich um außergewöhnliche temporäre Maßnahmen, mit denen die unmittelbaren Folgen der Coronakrise abgemildert werden sollen.

Hierzu zählen die Anpassung des Zeitplans für die Anwendung der Internationalen Rechnungslegungsstandards auf das Kapital der Banken, eine günstigere Behandlung von Garantien, die während der Krise gewährt werden, die Verschiebung des Anwendungsbeginns des Puffers bei der Verschuldungsquote und die Änderung der Art und Weise, wie bestimmte Risikopositionen von der Berechnung der Verschuldungsquote ausgenommen werden.

Darüber hinaus will die Kommission mehrere bereits vereinbarte Maßnahmen vorziehen, mit denen Banken ein Anreiz zur Finanzierung von Arbeitnehmern, KMU und Infrastrukturprojekten gegeben werden soll.

Erläuternde Mitteilung

Die heutige Mitteilung untermauert die jüngsten Verlautbarungen beispielsweise des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) oder der Europäischen Zentralbank, die sich für eine flexible Anwendung der Bilanzierungs- und Aufsichtsvorschriften ausgesprochen hatten. Die Kommission ermutigt Banken und Aufsichtsbehörden, die Flexibilität des Bilanzierungs- und Aufsichtsrahmens der EU zu nutzen. So wird in der Mitteilung beispielsweise darauf hingewiesen, dass die EU-Vorschriften erfreulicherweise eine gewisse Flexibilität bieten, wenn es darum geht, bei öffentlichen und privaten Krediten Tilgungspausen einzuräumen (EBA-Leitlinien vom 2. April).

Darüber hinaus werden die Bereiche aufgezeigt, in denen Banken zu verantwortungsvollem Handeln aufgerufen sind, beispielsweise wenn es darum geht, auf Dividendenausschüttungen zu verzichten oder bei der Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile einen konservativen Kurs einzuschlagen.

Die heutige Mitteilung erinnert ferner daran, wie Banken den Unternehmen und Haushalten mit digitalen Dienstleistungen wie kontaktlosen und digitalen Zahlungen helfen können.

Weitere Informationen:

Erläuternde Mitteilung der Kommission zur Anwendung der Bilanzierungs- und Aufsichtsrahmenvorschriften mit dem Ziel, den Banken in der EU die Kreditvergabe zu erleichtern (Unterstützung von Unternehmen und Haushalten in der COVID-19-Krise)

Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen

Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

Fragen und Antworten: Coronavirus – Krisenreaktion: Bankenpaket soll Kreditvergabe an Haushalte und Unternehmen in der EU erleichtern

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
28. April 2020
Autor
Vertretung in Deutschland