Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel26. Oktober 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Kontrollen an deutsch-österreichischer Grenze: Kommission empfiehlt Verlängerung um drei Monate

Die Europäische Kommission hat gestern (Dienstag) vorgeschlagen, die Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze und weiteren Schengen-Binnengrenzen in Dänemark, Österreich, Schweden und Norwegen um weitere drei Monate zu verlängern. Trotz...

picture_6.jpg

(26.10.2016) - Vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums sollten die Ausnahme bleiben und verhältnismäßig sein, mit dem Ziel, so schnell wie möglich zur Normalität zurückzukehren. Die empfohlene Verlängerung um weitere drei Monate betrifft Kontrollen an denjenigen Binnengrenzen, an denen gemäß Empfehlung des Rates vom 12. Mai bereits Kontrollen erfolgen:

  • Österreich: Kontrollen an der österreichisch-ungarischen und österreichisch-slowenischen Landgrenze;
  • Deutschland: Kontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze;
  • Dänemark: Kontrollen in den dänischen Häfen mit Fährverbindungen nach Deutschland und an der dänisch-deutschen Landgrenze;
  • Schweden: Kontrollen in den schwedischen Häfen in der Polizeiregion Süd und West sowie auf der Öresund-Brücke;
  • Norwegen: Kontrollen in den norwegischen Häfen mit Fährverbindungen nach Dänemark, Deutschland und Schweden.

Der Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, erklärte: „Der Schengen-Raum ohne Binnengrenzen ist eine historische Errungenschaft, die es zu bewahren gilt. Wir arbeiten hart daran, so bald wie möglich zu einem normal funktionierenden Schengen-Raum zurückzukehren, und haben dabei bereits erhebliche Fortschritte erzielt. Wir sind jedoch noch nicht am Ziel. Im Einklang mit den Schengen-Vorschriften schlagen wir daher heute eine weitere befristete Verlängerung bestimmter Grenzkontrollen vor. Denn wir bewahren Schengen durch die Anwendung von Schengen.“

Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, äußerte sich wie folgt: „Wir haben eine klare Priorität, die wir entschlossen verfolgen: Schengen zu schützen und zu einem normal funktionierenden Schengen-Raum zurückzukehren, sobald die Bedingungen dies zulassen. In den vergangenen Monaten haben wir wichtige Schritte zur Beseitigung der Schwachstellen an unseren Außengrenzen unternommen. Ein Meilenstein in unserer Arbeit war die Tatsache, dass die Europäische Grenz- und Küstenwache unlängst ihre Tätigkeit aufgenommen hat, damit die migrations- und sicherheitspolitischen Herausforderungen besser bewältigt werden können.“

Auch wenn die Zahl der ankommenden irregulären Migranten und Asylsuchenden – vor allem aufgrund der weiteren Umsetzung der Erklärung EU-Türkei – deutlich zurückgegangen ist, halten sich nach wie vor zahlreiche irreguläre Migranten in Griechenland sowie in den von der Sekundärmigration aus Griechenland am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten auf. Die Aufhebung der vorübergehenden Grenzkontrollen könnte deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu einem Anstieg der Sekundärmigration führen. Außerdem sind die nationalen Verwaltungen und Dienststellen in den fünf Schengen-Staaten, an die sich die Empfehlung richtet, aufgrund der Vielzahl der im vergangenen Jahr gestellten und der weiterhin eingehenden Asylanträge einer erheblichen Belastung ausgesetzt.

Trotz der stetigen und wichtigen Fortschritte in den im Fahrplan „Zurück zu Schengen“ genannten Bereichen wird es noch eine Weile dauern, bis die betreffenden Maßnahmen in vollem Umfang umgesetzt worden sind. Die Errichtung der am 6. Oktober ins Leben gerufenen Europäischen Grenz- und Küstenwache, die zu einem noch besseren Schutz der EU-Außengrenzen beitragen wird, wird bis Januar 2017 abgeschlossen sein. Infolge der weiteren Umsetzung der Erklärung EU-Türkei und eines nachhaltigen Rückgangs der Zahl der ankommenden Migranten werden die Mitgliedstaaten in der Lage sein, den Rückstand bei der Bearbeitung von Asylanträgen abzubauen und ihre Aufnahmekapazitäten zu konsolidieren. Und schließlich muss die vollständige Anwendung der derzeitigen Dublin-Vorschriften unter uneingeschränkter Beteiligung Griechenlands wiederhergestellt werden.

Die außergewöhnlichen Umstände, die Anlass für die Verabschiedung der Ratsempfehlung vom 12. Mai waren, sind demnach weiterhin gegeben. Daher ist es gerechtfertigt, den betroffenen Mitgliedstaaten zu erlauben, die derzeitigen Binnengrenzkontrollen während eines weiteren angemessenen Zeitraums fortzusetzen.

Weitere Informationen

Kommission empfiehlt Verlängerung der vorübergehenden Kontrollen an den Binnengrenzen für einen begrenzten Zeitraum von drei Monaten

Durchführungsbeschluss des Rates mit einer Empfehlung zur Verlängerung der zeitlich befristeten Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen, die das Funktionieren des Schengen-Raums insgesamt gefährden

Fragen und Antworten: Ein koordinierter Ansatz der EU für vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen

FACTSHEET: Erläuterung der Schengen-Regelung

Zurück zu Schengen – ein Fahrplan

Pressemitteilung: Kommission verabschiedet zweite Empfehlung mit Schritten zur Wiederaufnahme der Dublin-Überstellungen nach Griechenland

Pressemitteilung: Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache nimmt ihre Arbeit auf

Fragen und Antworten: Die neue Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
26. Oktober 2016
Autor
Vertretung in Deutschland