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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung22. November 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 6 Min

Korruptionsbekämpfung und Justizreformen in Rumänien erfolgreich: Kommission beendet Kontrollmechanismus

Ein Gerichtshammer liegt auf dem entsprechenden Resonanzblock.

Rumänien hat nach Auffassung der EU-Kommission alle seine Verpflichtungen in den Bereichen Justizreform und Korruptionsbekämpfung erfüllt. Deshalb wird die Kommission Rumänien nicht länger im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens überwachen, das beim Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union im Jahr 2007 als Übergangsmaßnahme eingeführt worden war. Stattdessen wird die Überwachung im Rahmen des jährlichen Zyklus der Rechtsstaatlichkeit fortgesetzt. Rumänien hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um alle ausstehenden Empfehlungen der Kommission durch neue Rechtsvorschriften, Strategien und Instrumente zur Stärkung der Justiz und zur Korruptionsbekämpfung umzusetzen.

Vorgaben im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens (CVM) zufriedenstellend erfüllt

Der jüngste Bericht zu Rumänien enthält eine Bestandsaufnahme der Fortschritte, die Rumänien seit dem CVM-Bericht vom Juni 2021 in Bezug auf die noch ausstehenden Empfehlungen und die Erfüllung der CVM-Vorgaben erzielt hat. Die Kommission ist der Auffassung, dass Rumänien ausreichende Fortschritte erzielt hat, um den mit dem EU-Beitritt eingegangenen CVM-Verpflichtungen nachzukommen, und dass alle Vorgaben zufriedenstellend erfüllt wurden. Bei der Bewertung wird auch der Weiterentwicklung des Instrumentariums zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in der EU und insbesondere der umfassenden Zusammenarbeit Rumäniens im Rahmen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit mit der Kommission Rechnung getragen.

Fortschritte bei Justizreform und Korruptionsbekämpfung

Zu den wichtigen Reformen gehören die kürzlich verabschiedeten Justizgesetze und eine neue Strategie für die Entwicklung des Justizwesens. Die Kommission nimmt ferner die Zusage Rumäniens zur Kenntnis, der Stellungnahme der Venedig-Kommission in Bezug auf die Justizgesetze und, allgemeiner, in Bezug auf die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen, umfassend Rechnung zu tragen.

Was die Korruptionsbekämpfung betrifft, so bündeln die staatlichen Institutionen ihre Kräfte, um eine neue nationale Strategie zur Korruptionsbekämpfung umzusetzen, und in den Jahren 2021 und 2022 hat sich die positive Erfolgsbilanz in Bezug auf die Wirksamkeit der Ermittlung und Sanktionierung von Korruption auf hoher Ebene fortgesetzt. Das Parlament hat das Verfahren zur Aufhebung der politischen Immunität verbessert, und die rumänischen Einrichtungen, die für die Anwendung der Vorschriften zu Integrität und Interessenkonflikten sowie für die Verwaltung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten zuständig sind, haben wirksam funktioniert.

Schließlich erzielt Rumänien rasche Fortschritte bei der Überarbeitung seines Strafrechts und bei der Konsolidierung seines Integritätsrahmens. Die erfolgreiche Vollendung dieser wichtigen Reformen zählt auch zu den Etappenzielen des rumänischen Aufbau- und Resilienzplans. Die Kommission wird weiterhin mit Rumänien zusammenarbeiten, wenn es gilt, diese Reformen im Einklang mit dem EU-Recht und den internationalen Korruptionsbekämpfungsstandards erfolgreich zum Abschluss zu bringen.

Es ist wichtig, dass Rumänien weiterhin im Rahmen des jährlichen Berichtszyklus zur Lage der Rechtsstaatlichkeit und mithilfe sonstiger Werkzeuge des EU-Instrumentariums zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit konsequent an der Umsetzung der verbliebenen, in dem Bericht dargelegten Selbstverpflichtungen in konkrete Rechtsvorschriften und an der kontinuierlichen praktischen Implementierung arbeitet.

Nächste Schritte

Durch die wirksame Umsetzung der Verpflichtungen Rumäniens und die Fortsetzung des positiven Reformtempos ist sichergestellt, dass die erzielten Fortschritte nachhaltig und unumkehrbar sind, sodass das Kooperations- und Kontrollverfahren erfolgreich abgeschlossen werden kann. Bei der Erstellung ihres abschließenden Beschlusses wird die Kommission die Stellungnahmen des Rates und des Europäischen Parlaments berücksichtigen. Die Kommission wird sich in den kommenden Monaten sowohl im Falle Bulgariens als auch im Falle Rumäniens erneut mit dieser Angelegenheit befassen.

Im Rahmen des jährlichen Berichts über die Rechtsstaatlichkeit wird es der Kommission möglich sein, die Umsetzung vieler der vereinbarten Reformen zu überwachen, darunter die neue Regelung, die auf die Auflösung der Abteilung für die Untersuchung von Straftaten innerhalb der Justiz folgt, die Arbeitsweise der Justizinspektion, die Humanressourcen in der Justiz, die Umsetzung von Gerichtsentscheidungen durch die öffentliche Verwaltung, die Auswirkungen der bevorstehenden Überarbeitung des Strafrechts auf die Wirksamkeit der Korruptionsbekämpfung und die Weiterentwicklung des Integritätsrahmens und seiner Anwendung, auch durch das Parlament.

Dies wird Teil der Überwachung des Justizsystems und der Korruptionsbekämpfung, zwei der Kernpfeiler der Berichte, sein. Einige dieser Fragen waren bereits Gegenstand von Empfehlungen im letzten Bericht über die Rechtsstaatlichkeit und werden, wie bei allen Mitgliedstaaten, Teil des Überwachungsprozesses sein, den die Kommission im Zuge der Empfehlungen durchführt.

Die Ziele Rumäniens im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität und weitere Möglichkeiten der Unterstützung im Rahmen anderer einschlägiger EU-Programme, insbesondere des Instruments für technische Unterstützung, werden ebenfalls dazu beitragen, dass die laufenden Reformen, z. B. in Bezug auf die strafrechtlichen Bestimmungen, bestehende Lücken in den Rechtsvorschriften schließen und die Wirksamkeit der Korruptionsbekämpfung stärken.

Hintergrund

Das Kooperations- und Kontrollverfahren (CVM) wurde beim Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union im Jahr 2007 als Übergangsmaßnahme eingeführt, um die anhaltenden Bemühungen des Landes um Reform seines Justizwesens zu unterstützen und die Korruptionsbekämpfung voranzubringen. Es bringt eine gemeinsame Verpflichtung Rumäniens und der EU zum Ausdruck. Entsprechend der Entscheidung zur Einführung des Mechanismus endet das Kooperations- und Kontrollverfahren, wie vom Rat und vom Gerichtshof der EU betont, sobald Rumänien alle Vorgaben zufriedenstellend erfüllt hat.

Im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens wird seit 2007 daran gearbeitet, den Reformprozess auf der Grundlage der Vorgaben zu fördern und zu verfolgen. Im Januar 2017 nahm die Kommission eine umfassende Bewertung der Fortschritte Rumäniens in den zehn Jahren seit der Einführung des Kooperations- und Kontrollverfahrens vor, die ein klares Bild der beträchtlichen Fortschritte ergab. Die Kommission formulierte zwölf spezifische Empfehlungen, deren unumkehrbare Umsetzung zur Beendigung des Kooperations- und Kontrollverfahrens ausreichen würde.

Seither hat die Kommission vier weitere Bewertungen der bei der Umsetzung der Empfehlungen erzielten Fortschritte vorgenommen. In den Berichten von 2017 bis 2019 wurde festgestellt, dass die Reformbemühungen an Schwung verloren hatten, und es mussten acht zusätzliche Empfehlungen abgegeben werden. Im Bericht vom Juni 2021 konnte die Kommission erhebliche Fortschritte bei allen CVM-Vorgaben feststellen. So stellte sie fest, dass starke neue Impulse für Reformen und für die Behebung der im Zeitraum 2017-2019 eingetretenen Rückschritte gegeben wurden, wobei zahlreiche Empfehlungen auf gutem Weg waren, realisiert zu werden, vorausgesetzt, es würden weiter Fortschritte erzielt. Seither wurden weitere positive Maßnahmen ergriffen, wie in dem Bericht von 2022 ausgeführt, in dem die Kommission feststellt, dass Rumänien bei der Erfüllung seiner mit dem EU-Beitritt eingegangenen Verpflichtungen ausreichende Fortschritte erzielt hat und dass alle Vorgaben zufriedenstellend erfüllt wurden.

Auch Bulgarien unterliegt seit seinem Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 2007 dem Kooperations- und Kontrollverfahren. Das Verfahren zielt darauf ab, die Fortschritte des Landes bei der Justizreform sowie bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität zu überwachen. Im CVM-Bericht vom Oktober 2019 wurde der Schluss gezogen, dass Bulgarien die verbleibenden CVM-Empfehlungen in zufriedenstellender Weise erfüllt hat, dass das Land ausreichende Fortschritte erzielt hat, um die bei seinem EU-Beitritt eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen, und dass alle Vorgaben als zufriedenstellend erfüllt angesehen werden können. Seitdem wird Bulgarien nicht länger im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens überwacht und es werden keine CVM-Berichte zu dem Land mehr erstellt. Stattdessen wird die Überwachung Bulgariens im Rahmen des jährlichen Zyklus der Rechtsstaatlichkeit und insbesondere des jährlichen Berichts der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit überwacht.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

CVM-Bericht Rumänien: Fragen und Antworten

Bericht über die von Rumänien getroffenen Maßnahmen im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens (CVM)

Alle Berichte zum Kooperations- und Kontrollverfahren

Berichte über die Rechtsstaatlichkeit

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
22. November 2022
Autor
Vertretung in Deutschland