Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel10. Juli 2020Vertretung in Deutschland

Künftige Beziehungen EU/UK: Kommission veröffentlicht Mitteilung zur Vorbereitung auf Ende des Übergangszeitraums

Am 1. Januar 2021 werden sich die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ändern – unabhängig davon, ob es bis dahin ein Abkommen über die künftige Partnerschaft bestehen wird oder nicht. Die Europäische Kommission hat deshalb...

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Das britische Volk hat in einer demokratischen Abstimmung entschieden, sich von der Europäischen Union und den damit verbundenen Vorteilen abzukehren. Dies bedeutet, dass sich unsere Beziehungen unweigerlich ändern werden, ganz gleich, wie hart wir jetzt auf ein enges Partnerschaftsabkommen hinarbeiten. Meine höchste Priorität ist daher sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen in der EU möglichst gut auf den 1. Januar 2021 vorbereitet sind.“

Michel Barnier, Chefunterhändler der Europäischen Kommission, sagte: „Öffentliche Verwaltungen, Unternehmen, Bürger und Interessenträger werden von der Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die EU zu verlassen, betroffen sein. Nachdem die britische Regierung entschieden hat, den Übergangszeitraum nicht zu verlängern, wissen wir nun, dass diese Änderungen am 1. Januar 2021 kommen werden – mit oder ohne Abkommen. Wir helfen ihnen, sich so gut wie möglich darauf vorzubereiten.“

Die Mitteilung „Bereit für Veränderungen“ gibt einen nach Sektoren gegliederten Überblick über die wichtigsten Bereiche, in denen sich unabhängig vom Ausgang der laufenden Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich etwas ändern wird, und enthält Maßnahmen, die nationale Behörden, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger treffen sollten, um auf diese Änderungen vorbereitet zu sein. Sie soll jedoch den Verhandlungsergebnissen in keiner Weise vorgreifen. Daher wird darin weder untersucht, wie sich ein Scheitern der Verhandlungen auswirken könnte, noch geprüft, ob Notfallmaßnahmen erforderlich wären.

Die Mitteilung soll sicherstellen, dass alle öffentlichen Verwaltungen und Interessenträger gut auf die unvermeidlichen Störungen vorbereitet sind, die durch die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die EU zu verlassen und den Übergangszeitraum dieses Jahr zu beenden, verursacht werden. Dadurch sollen die auf nationaler Ebene getroffenen Maßnahmen ergänzt werden.

Gleichzeitig überprüft die Europäische Kommission alle 102 Mitteilungen an Interessenträger, die während der Austrittsverhandlungen veröffentlicht wurden und von denen viele für das Ende des Übergangszeitraums nach wie vor von Belang sind, und aktualisiert sie erforderlichenfalls. Mehr als 50 aktualisierte Mitteilungen sind im Anhang der Vorbereitungsmitteilung aufgeführt und auf der entsprechenden Website der Kommission abrufbar.

Hintergrund

Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union am 31. Januar 2020 verlassen.

Das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geschlossene Austrittsabkommen hat für einen geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs gesorgt und Rechtssicherheit in wichtigen Bereichen geschaffen, darunter Bürgerrechte, die Finanzregelung und die Vermeidung einer harten Grenze auf der Insel Irland.

Im Austrittsabkommen ist ein Übergangszeitraum vorgesehen, der gewährleistet, dass das EU-Recht für das Vereinigte Königreich vom 1. Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 weiter gilt. Am Ende des Übergangszeitraums verlässt das Vereinigte Königreich den Binnenmarkt und die Zollunion und beendet damit den freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr. Das Vereinigte Königreich wird weder am MwSt- und Verbrauchsteuerraum der EU noch an Maßnahmen und Programmen der EU teilnehmen und auch nicht mehr von den internationalen Übereinkünften der EU profitieren. Die Änderungen werden beide Seiten betreffen und unabhängig davon eintreten, ob ein Abkommen über die künftige Partnerschaft zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zustande kommt oder nicht.

Die EU und das Vereinigte Königreich verhandeln derzeit über ein Abkommen über eine künftige neue Partnerschaft, doch selbst wenn ein solches Abkommen geschlossen wird, werden sich die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich erheblich von den derzeitigen unterscheiden, auch weil es keinen reibungslosen Handel mehr geben wird.

Es werden unweigerlich Hindernisse für den Handel mit Waren und Dienstleistungen sowie für die grenzüberschreitende Mobilität und den grenzüberschreitenden Austausch auftreten. Öffentliche Verwaltungen, Unternehmen, Bürger und Interessenträger auf beiden Seiten werden davon betroffen sein und müssen sich deshalb vorbereiten.

Weitere Informationen:

Mitteilung „Bereit für Veränderungen – Mitteilung zur Vorbereitung auf das Ende des Übergangszeitraums zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich“ (9. Juli 2020)

Website der Europäischen Kommission: „Die EU und das Vereinigte Königreich – Startklar für das Ende des Übergangszeitraums“

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Juli 2020
Autor
Vertretung in Deutschland