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Vertretung in Deutschland
Presseartikel27. September 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 6 Min

Lage der Union 2017: Kommission stärkt Schengen-System zur verbesserten Sicherheit und zum Schutz der Freiheiten in Europa

Wie von Präsident Juncker in seiner Absichtserklärung vom 13. September angekündigt, schlägt die Europäische Kommission heute (Mittwoch) Maßnahmen zur Wahrung und Stärkung des Schengen-Raums vor. Dazu gehört eine Aktualisierung des Schengener...

Ausweiskontrolle

Gleichzeitig werden solide Verfahrensgarantien eingeführt, um sicherzustellen, dass die Binnengrenzkontrollen eine Ausnahme – ein letztes Mittel – bleiben und nur dann darauf zurückgegriffen wird, wenn eine Einschränkung des freien Personenverkehrs notwendig und verhältnismäßig ist.

Der Erste Vizepräsident, Frans Timmermans, erklärte: „Die Bestimmungen des Schengener Grenzkodexes für die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen wurden zu einer anderen Zeit, in der die Herausforderungen andere waren, ausgearbeitet. Die außergewöhnlichen Umstände, denen wir uns nun gegenübersehen, wie die stärkere terroristische Bedrohung, haben uns veranlasst, einen Schengener Grenzkodex vorzuschlagen, der besser auf die heutigen Gegebenheiten ausgerichtet ist. Den Mitgliedstaaten sollte gestattet sein, in einer außergewöhnlichen Situation, in der sie mit terroristischen Bedrohungen ihrer öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit konfrontiert sind, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig sollten diese Maßnahmen an strenge Bedingungen geknüpft sein. So gewährleisten wir den freien Personenverkehr und fördern die Sicherheit im Schengen-Raum.“

Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, wies auf Folgendes hin: „Schengen gehört zu den wichtigsten Errungenschaften der europäischen Integration, und wir sind fest entschlossen, das Schengen-System zu schützen, zu erhalten und zu stärken. Die Kontrollfreiheit an den Binnengrenzen ist das Kernstück von Schengen. In einem gemeinsamen Raum ohne Grenzkontrollen betreffen aber auch die sicherheitspolitischen Belange uns alle. Daher müssen wir alles tun, um das ausgewogene Verhältnis zwischen freiem Personenverkehr und Mobilität einerseits und der Sicherheit andererseits zu erhalten. Dies können wir nur durch einen abgestimmten gemeinsamen Schengen-Rahmen erreichen, in den auch Bulgarien und Rumänien einbezogen werden sollten.“

In den letzten Jahren hat die Kommission eine Reihe von Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Schengen-Raum und zur Verbesserung des Außengrenzmanagements ergriffen. Der Schengener Grenzkodex wurde mehrmals geändert, um sicherzustellen, dass er weiterhin seinen Zweck erfüllt.

Die Mitgliedstaaten haben die Schengen-Vorschriften in Anspruch genommen, um unter Berücksichtigung der vorgesehenen Fristen und Bedingungen vorübergehende Kontrollen einzuführen und zugleich zu gewährleisten, dass das Schengen-System weiterhin umfassend funktioniert. Die vorhandenen Instrumente haben Europa zwar bislang gute Dienste geleistet, angesichts neuer sicherheitspolitischer Herausforderungen muss der Schengener Grenzkodex aber aktualisiert werden, um längere Fristen für Binnengrenzkontrollen und wirksamere Garantien vorzusehen.

Ziel der heutigen Kommissionsvorschläge ist es, die Vorschriften anzupassen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Bestimmungen effektiver und nur in Ausnahmesituationen als letztes Mittel angewandt werden und nur dann, wenn dies erforderlich und verhältnismäßig ist. Mit den verschärften Vorschriften wird auch die Verpflichtung verstärkt, mit benachbarten Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, insbesondere um die Einschränkung des freien Personenverkehrs zu minimieren.

Um die gemeinsame Anwendung des Schengener Grenzkodexes und der weiteren Schengen-Vorschriften zu verbessern und der Forderung von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union Rechnung zu tragen, wird in der Mitteilung zudem der Rat ersucht, nun zu beschließen, Bulgarien und Rumänien vollständig in den Schengen-Raum zu integrieren und nach Erfüllung sämtlicher Kriterien für die Vollmitgliedschaft Kroatiens zu sorgen.

Verbesserter Schengener Grenzkodex zur Bewältigung aktueller Bedrohungen

Die derzeitige Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen hat sich in den allermeisten Fällen zwar als hinlänglich erwiesen, allerdings sind die in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Fristen möglicherweise nicht immer ausreichend, wenn die Mitgliedstaaten mit zunehmenden ernsthaften Bedrohungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit konfrontiert sind.

Daher schlägt die Kommission vor, die nach den Artikeln 25 und 27 des Schengener Grenzkodexes geltenden Fristen auf bis zu ein Jahr (anstelle von sechs Monaten) zu erhöhen und gleichzeitig strengere Verfahrensgarantien einzuführen, darunter die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu bewerten, ob die festgestellte Bedrohung durch alternative Maßnahmen wirksamer angegangen werden könnte, sowie die Vorlage einer eingehenden Risikoanalyse.

Mit den heutigen Vorschlägen werden die Mitgliedstaaten zudem in der Lage sein, die Kontrollen ausnahmsweise zu verlängern, wenn dieselbe Bedrohung länger als ein Jahr besteht und wenn entsprechende außergewöhnliche nationale Maßnahmen wie die Verhängung des Ausnahmezustands im Hoheitsgebiet getroffen wurden, um der Bedrohung zu begegnen.

Eine solche Verlängerung bedürfte einer Empfehlung des Rates, die der Stellungnahme der Kommission Rechnung tragen müsste, und wäre in jedem Fall auf Sechs-Monats-Zeiträume begrenzt, die höchstens dreimal verlängert werden könnten, wobei der maximale Zeitraum zwei Jahre beträgt.

Da diese legislativen Änderungen noch angenommen werden müssen, veröffentlicht die Kommission heute außerdem Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur besseren Anwendung der bestehenden Schengen-Vorschriften in Form einer Empfehlung. Die Mitgliedstaaten werden darauf hingewiesen, dass die Einführung zeitlich befristeter Kontrollen an den Binnengrenzen eine außergewöhnliche letzte Maßnahme bleiben muss, der freie Personenverkehr nur begrenzt eingeschränkt werden darf und dass alternativen Maßnahmen wie Polizeikontrollen und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit Vorrang eingeräumt werden sollte. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, vorübergehende Kontrollen regelmäßig zu bewerten, die anderen betroffenen Mitgliedstaaten zu informieren und mit ihnen zu kooperieren, und sie haben ungerechtfertigte Maßnahmen zu unterlassen.

Höchste Zeit, dass Bulgarien und Rumänien Schengen-Vollmitglieder werden

Damit die Mitgliedstaaten Bedrohungen gemeinsam angehen können und in einem gestärkten Schengen-Raum zusammenstehen, ist es jetzt höchste Zeit, dass Bulgarien und Rumänien Schengen-Vollmitglieder werden. Der Rat sollte die Genehmigung ihres Schengen-Beitritts und die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen zwischen diesen beiden Mitgliedstaaten und ihren Nachbarländern in der EU beschließen. Bulgarien und Rumänien haben gezeigt, dass sie in der Lage sind, die Außengrenzen der EU zu verteidigen, und sollten deshalb in unseren Binnenraum ohne Grenzen aufgenommen werden. Dadurch gewinnt der ganze Schengen-Raum an Sicherheit.

Hintergrund

Der Schengen-Raum ist der weltweite größte Raum, in dem der freie Personen- und Warenverkehr gewährleistet ist. Er ermöglicht, dass über 400 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Besucher ohne Einschränkung von einem EU-Land in andere reisen und dass Waren und Dienstleistungen frei zirkulieren können. Schengen gehört zu den wichtigsten Errungenschaften der europäischen Integration, die es zu sichern und zu bewahren gilt.

Seit seiner Schaffung ist der Schengen-Raum mit Herausforderungen und Bedrohungen unterschiedlicher Art konfrontiert gewesen. Die Schengen-Vorschriften haben sichergestellt, dass das Schengen-System umfassend funktioniert und auf Herausforderungen reagiert werden kann.

So hat die Kommission aufgrund der Sekundärmigration irregulärer Migranten und der Mängel des Außengrenzenmanagements in Griechenland das Verfahren nach Artikel 29 des Schengener Grenzkodexes eingeleitet: Auf der Grundlage einer von der Kommission vorgenommenen umfassenden Schengen-Evaluierung wurden an den Binnengrenzen der fünf am stärksten betroffenen Länder (Dänemark, Deutschland, Norwegen, Österreich und Schweden) vorübergehend wieder Grenzkontrollen eingeführt.

Nach dem Auslaufen der derzeitigen Kontrollen an den Binnengrenzen im November nach der dritten und letzten, vom Rat gemäß Artikel 29 des Schengener Grenzkodex im Mai dieses Jahres für Österreich, Deutschland, Dänemark, Schweden und Norwegen rechtlich möglichen Verlängerung können die Grenzkontrollen auf dieser Rechtsgrundlage nicht mehr verlängert werden.

Alle Mitgliedstaaten, einschließlich derjenigen, die Kontrollen an den Binnengrenzen gemäß Artikel 29 des Schengener Grenzkodex durchführen, behalten aber die Möglichkeit, die Kontrollen an den Binnengrenzen vorübergehend wieder einzuführen, wenn die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit erneut ernsthaft gefährdet werden.

Weitere Informationen

Fragen und Antworten: Wahrung und Stärkung des Schengen-Raums (EN)

Mitteilung über die Wahrung und Stärkung des Schengen-Systems

Verordnung zur Änderung der Vorschriften für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen

Empfehlung zur Durchführung der Bestimmungen des Schengener Grenzkodexes über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen im Schengen-Raum

Factsheet: Erläuterung der Schengen-Regelung von September 2017

Mitteilung: Zurück zu Schengen - ein Fahrplan

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
27. September 2017
Autor
Vertretung in Deutschland