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Presseartikel27. September 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 9 Min

Lage der Union 2017: Nächste Schritte hin zu einer entschlosseneren, wirksameren und gerechteren Migrations- und Asylpolitik

Die Kommission hat die Fortschritte der Europäischen Migrationsagenda seit 2015 geprüft und schlägt heute (Mittwoch) konkrete Schritte für die noch fehlenden Elemente zu einer gerechteren und wirksameren Asyl- und Migrationspolitik vor. Mit einem...

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Die Migrations-und Asylpolitik ist eine der größten Herausforderungen für die gesamte EU. In seiner Rede zur Lage der Union am 13. September hat Kommissionspräsident Juncker gesagt: „Obwohl die Fragen im Bereich Migration oft zu Debatten und Auseinandersetzungen geführt haben, haben wir in vielen Bereichen soliden Fortschritt gemacht (…) Jetzt müssen wir unsere Bemühungen verdoppeln. Noch vor Monatsende wird die Kommission neue Vorschläge präsentieren, bei denen der Schwerpunkt auf Rückführungen, Solidarität mit Afrika und legalen Einreisewegen liegt.“

Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Kommission, erklärte dazu: „Unsere gemeinsamen Anstrengungen, die Migrations- und Flüchtlingskrise zu bewältigen, haben zu konkreten Ergebnissen geführt, unter anderem zu einem deutlichen Rückgang der Zahl der irregulären Einreisen von Flüchtlingen im östlichen und im zentralen Mittelmeer. Wir sind jedoch noch nicht am Ziel – also müssen wir auf Kurs bleiben und unser gemeinschaftliches Vorgehen beim Thema Migration konsolidieren, indem wir uns um die noch offenen Fragen kümmern.“

Die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin Federica Mogherini sagte: „In den vergangenen beiden Jahren haben wir endlich eine EU-Migrationspolitik geschaffen, die nun Wirkung zeigt. Es geht darum, eines der komplexesten strukturellen Phänomene unserer Zeit zu steuern und nicht etwa um eine vorübergehende Notsituation. Unsere Zusammenarbeit mit unseren Partnern in Afrika, aber auch mit den Vereinten Nationen, beginnt Früchte zu tragen: Migranten genießen besseren Schutz, das Geschäft von Schleusern und Menschenhändlern wird weniger profitabel, und es werden Alternativen und legale Optionen angeboten. Wir werden in dieser Richtung weiterarbeiten. Erfolg haben wir nur dann, wenn wir gemeinschaftlich und beständig handeln.“

Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, sagte: „Wir müssen uns auch weiter solidarisch mit den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten zeigen und zugleich einen geeigneten Kompromiss für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems finden müssen. Es bedeutet aber auch, Verbesserungen bei der Rückkehr zu erzielen, und deshalb schlagen wir heute vor, ein echtes funktionsfähiges Rückkehrzentrum der EU innerhalb der Europäischen Grenz- und Küstenwache zu schaffen. Außerdem müssen wir echte Alternativen zu den gefährlichen irregulären Reisen ermöglichen. Deshalb sind mehr Möglichkeiten zur legalen Einreise unbedingt notwendig – sowohl zum Schutz von Menschen als auch zu Studien- oder Beschäftigungszwecken. “

Die Halbzeitbilanz der Europäischen Migrationsagenda zeigt die positiven Auswirkungen der Migrationssteuerung durch die EU in den vergangenen zwei Jahren. Die Anreize für irreguläre Migration wurden verringert, der Schutz unserer Außengrenzen verstärkt, an unseren Verpflichtungen zur Hilfe für Flüchtlinge festgehalten und die legalen Einreisemöglichkeiten nach Europa ausgebaut. Jetzt ist es entscheidend, auf diesen Ergebnissen aufzubauen und an den derzeitigen Anstrengungen festzuhalten. Wir müssen an dauerhafteren strukturellen Lösungen arbeiten und für den Fall unerwarteter Entwicklungen reaktionsbereit bleiben, denn der Migrationsdruck auf Europa bleibt hoch. Deshalb schlägt die Kommission nun folgende weitere Schritte vor:

Weiterhin Solidarität gewährleisten

Mit bisher mehr als 29 000 umgesiedelten Menschen hat der erste groß angelegte, von der EU koordinierte Umsiedlungsmechanismus dazu beigetragen, den Druck auf die Asylsysteme Italiens und Griechenlands beträchtlich zu senken. Aktuell geht es nun vorrangig darum zu gewährleisten, dass alle noch verbleibenden in Betracht kommenden Personen, die bis zum 26. September in Griechenland und Italien angekommen sind, rasch umgesiedelt werden. Insgesamt ist im Rahmen des Systems mit der tatsächlichen Umsiedlung von rund 37 000 Menschen zu rechnen.

Der Migrationsdruck auf Italien und Griechenland bleibt jedoch wegen des Rückstands durch die Ankünfte im Jahr 2016 und in der ersten Jahreshälfte 2017 hoch. Die Kommission ist bereit, die Mitgliedstaaten, die ihre Umsiedlungsbemühungen über das derzeitige Maß hinaus verstärken, finanziell zu unterstützen. Auch die Unterstützung durch das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) und andere EU-Agenturen für Italien und Griechenland sollte weiterlaufen und gegebenenfalls intensiviert werden.

Gleichzeitig können wir uns nicht auf Dauer auf Ad-hoc-Maßnahmen verlassen. Deshalb fordert die Kommission den Rat und das Europäische Parlament auf, die sich derzeit bietende Gelegenheit zu nutzen und entscheidende Fortschritte bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und vor allem bei der Dublin-Verordnung zu erzielen.

Legale Einreisemöglichkeiten verbessern: mindestens 50 000 neue Plätze zur Neuansiedlung

Die Kommission empfiehlt ein neues EU-Neuansiedlungsprogramm, um in den kommenden zwei Jahren mindestens 50 000 der Menschen, die internationalen­ Schutzes besonders dringend bedürfen, nach Europa zu bringen. Dies ist Teil der Bemühungen der Kommission, jenen Menschen, die sich kriminellen Menschenschmugglernetzen anvertrauen und damit ihr Leben riskieren, praktikable sichere und legale Alternativen anzubieten. Das neue System wird bis Oktober 2019 eingeführt werden und auf den derzeitigen erfolgreichen Neuansiedlungsmechanismen aufbauen, die nun – nachdem mehr als 23 000 Menschen durch sie in der EU ein neues Zuhause gefunden haben – auslaufen.

Die Kommission hat 500 Mio. Euro zur Unterstützung der Neuansiedlungsbemühungen der Mitgliedstaaten bereitgestellt. Die Neuansiedlung aus der Türkei und dem Nahen Osten muss fortgesetzt werden. Zugleich sollte aber die Neuansiedlung gefährdeter Menschen aus Nordafrika und vom Horn von Afrika stärker in den Fokus rücken, vor allem aus Libyen, Ägypten, Niger, Sudan, Tschad und Äthiopien. Dies wird zur weiteren Stabilisierung der Migrationsströme entlang der zentralen Mittelmeerroute beitragen und insbesondere dem Hohen Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) helfen, einen Mechanismus für die Notevakuierung aus Libyen einzuführen. Die heutige Empfehlung folgt der am 4. Juli 2017 begonnene Runde von Neuansiedlungszusagen und ergänzt diese; die Runde ergab bislang 14 000 Zusagen durch elf Mitgliedstaaten. Die Empfehlung soll den Zeitraum bis zu dem Moment überbrücken, in dem der neue dauerhafte EU-Neuansiedlungsrahmen, den die Kommission im Juli 2016 vorgeschlagen hat, angenommen wird.

Zudem will die Kommission die Mitgliedstaaten ermutigen, private Patenschaften einzurichten, die es privaten Gruppen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen ermöglichen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften Neuansiedlungen zu organisieren und zu finanzieren. Dazu hat die Kommission das EASO ersucht, mit interessierten Mitgliedstaaten ein Pilotprojekt zu privaten Patenschaften zu koordinieren.

Um den irregulären Zustrom in eine bedarfsorientierte Wirtschaftsmigration in die EU-Mitgliedstaaten umzuwandeln, schlägt die Kommission vor, Pilotprojekte für die legale Migration mit Drittländern zu koordinieren und finanziell zu unterstützen. Diese sollten sich zunächst auf Länder konzentrieren, die im Bereich der irregulären Migration und der Rückübernahme irregulärer Migranten politisches Engagement bei der Suche nach gemeinsamen Lösungen bewiesen haben. Das Europäische Parlament und der Rat sollten sich zudem schnell über den Vorschlag der Kommission für eine überarbeitete Blaue Karte EU einigen und ihn annehmen. Der Vorschlag wird es der EU erleichtern, hoch qualifizierte Fachkräfte anzuwerben und zu halten­, und sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten sich darauf verlassen können, dass ihnen im Bedarfsfall die benötigte Zahl von Beschäftigten zur Verfügung steht.

Die gemeinsame Visumpolitik der EU ist ebenfalls ein entscheidendes Instrument für Mobilität, das insbesondere Tourismus und Geschäftsreisen erleichtert – sie ist aber auch essenziell, um Sicherheitsrisiken oder das Risiko irregulärer Migration zu verhindern. Die Kommission wird ausloten, ob die derzeitige Visumpolitik noch den aktuellen und künftigen Herausforderungen entspricht, und abwägen, ob eine Anpassung erforderlich ist.

Eine wirksamere Rückkehrpolitik der EU

Die Kommission schlägt vor, die Anstrengungen zur Rückführung überall zu intensivieren, denn die Rückkehrquoten sind nach wie vor nicht ausreichend (rund 36 Prozent im Zeitraum 2014-2015), und in nächster Zeit müssen geschätzte 1,5 Millionen Menschen aus EU-Mitgliedstaaten rückgeführt werden. Innerhalb der Europäischen Grenz- und Küstenwache wird die Rückkehr-Abteilung beträchtlich verstärkt werden, um sicherzustellen, dass die Agentur einen proaktiven Ansatz zur Rückkehrsteuerung umsetzen und die EU-weite Rückkehrsteuerung voranbringen und koordinieren kann.

Die Mitgliedstaaten müssen in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Grenz- und Küstenwache und im Einklang mit der Empfehlung der Kommission aus dem Jahr 2017 sowie dem neuen Aktionsplan für die Rückkehr ihre Rückkehrstrategien noch wirkungsvoller gestalten. Zu diesem Zweck veröffentlicht die Kommission heute ein überarbeitetes Handbuch zum Thema Rückkehr, in dem all diese Empfehlungen zum Thema Rückkehr an die nationalen Behörden zusammenführt werden. Die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen können gegebenenfalls das Hotspot-Konzept nutzen, um dafür zu sorgen, dass Rückführungsaktionen vor allem bei einem sprunghaften Anstieg der Zahl ankommender Menschen zügig ablaufen.

Um die Zusammenarbeit bezüglich der Rückübernahme durch die Herkunftsländer zu verbessern, müssen sämtliche Anreize und Hebel auf EU- und auf nationaler Ebene genutzt werden.

Außenpolitische Dimension: Weiteres Vorgehen gemäß dem Partnerschaftsrahmen?

Bei der gemeinsamen Steuerung der Migrationsströme mit den Herkunfts- und Transitländern sind seit der Einführung des Migrationspartnerschaftsrahmens vor einem Jahr beträchtliche Ergebnisse zu verzeichnen. Während die erzielten Fortschritte verstetigt werden müssen, sind bei einer Reihe von wichtigen Themen weitere Anstrengungen erforderlich. Dazu gehört eine weitere Stärkung des EU-Treuhandfonds für Afrika, insbesondere seiner Nordafrika-Komponente, durch zusätzliche Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten.

Die Zahl der ankommenden Menschen und der Todesfälle auf hoher See ist zwar gesunken, doch gilt es nun, die gemeinsame Arbeit entlang der zentralen Mittelmeerroute fortzusetzen. Zu den Anstrengungen, die verstärkt werden müssen, gehört die Verbesserung der Lage von in Libyen gestrandeten Migranten, insbesondere in Auffanglagern, in Zusammenarbeit mit dem UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration, die Förderung sozio-ökonomischer Möglichkeiten für lokale Gemeinschaften, der vermehrte Einsatz für die unterstützte freiwillige Rückkehr und der Kapazitätsausbau bei den libyschen Behörden zur Kontrolle der südlichen Landesgrenzen. Zudem muss die Arbeit entlang anderer Migrationsrouten fortgesetzt werden, vor allem mit Blick darauf, dass diese Routen zunehmend miteinander verbunden werden.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen außerdem eng kooperieren, um einen ehrgeizigen globalen Pakt der Vereinten Nationen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu erreichen – dies gilt ebenso für die Entwicklung des globalen Pakts für Flüchtlinge und den umfassenden Rahmen für Flüchtlinge mit Pilotländern.

Hintergrund

Bei Amtsantritt übertrug Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker Kommissar Dimitris Avramopoulos die Verantwortung für den Bereich Migration. Juncker beauftragte ihn, in Zusammenarbeit mit den anderen Kommissaren eine neue Migrationspolitik auszuarbeiten, die zu den zehn Prioritäten der Politischen Leitlinien der Juncker-Kommission gehört. Koordiniert wird die Zusammenarbeit vom Ersten Vizepräsidenten Frans Timmermans.

Am 13. Mai 2015 schlug die Europäische Kommission in der Europäischen Migrationsagenda eine weitreichende Strategie vor, um zum einen die unmittelbare Krise zu bewältigen und zum anderen der EU die erforderlichen Instrumente an die Hand zu geben, um mittel- und langfristig durch die Migration entstandene Herausforderungen in den Bereichen irreguläre Migration, Grenzen, Asyl und legale Zuwanderung zu bewältigen.

Die heutige Mitteilung dient als Halbzeitüberprüfung des bei der Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda bisher Erreichten. Zudem werden darin neue Initiativen der Kommission in wichtigen Bereichen vorgestellt, und es wird aufgezeigt, wo in den kommenden Monaten weitere Anstrengungen nötig sind.

Weitere Informationen:

Mitteilung zur Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda

Empfehlung für wirkungsvolle legale Wege nach Europa

Empfehlung für ein gemeinsames Handbuch zur Rückkehr

Factsheet: Hin zur einer effizienten und glaubwürdigen Rückkehrpolitik der EU

Factsheet: Schaffung legaler Wege nach Europa

Factsheet: Umverteilung – Geteilte Verantwortung: September 2017

Pressemitteilung: Europäische Migrationsagenda: Die Fortschritte bei der Steuerung von Migrationsströmen müssen fortgesetzt werden

Europäische Migrationsagenda

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
27. September 2017
Autor
Vertretung in Deutschland