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Vertretung in Deutschland
Presseartikel13. September 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Lage der Union 2018: Stärkung des Mandats der Europäischen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten

Die Europäische Kommission möchte die Europäische Staatsanwaltschaft stärken und schlägt vor, ihr die Befugnis zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Terrorismus zu übertragen. In seiner Rede zur Lage der Union hatte EU-Kommissionspräsident Jean...

Der für Haushalt und Personal zuständige Kommissar Günther H. Oettinger erklärte: „Der Schutz der europäischen Bürgerinnen und Bürger vor dem Terrorismus ist das vorrangige Ziel einer echten Sicherheitsunion. Eine mit der Zuständigkeit für die Bekämpfung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten ausgestattete Europäische Staatsanwaltschaft würde es den Mitgliedstaaten ermöglichen, ihre Arbeit bei der Ermittlung und Verfolgung solcher Straftaten besser zu koordinieren. So wird die EU den Terrorismus effektiver bekämpfen können und die Sicherheit all unserer Bürgerinnen und Bürger erhöhen.“

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, fügte hinzu: „Sobald die neue Europäische Staatsanwaltschaft ihre Arbeit aufgenommen hat, wird sie grundlegende Veränderungen bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität im Zusammenhang mit dem EU-Haushalt und von Mehrwertsteuerbetrug bewirken. Wir tun alles dafür, dass sie Ende 2020 einsatzbereit ist und fordern alle Mitgliedstaaten auf, sich daran zu beteiligen. Heute schlagen wir vor, das Mandat der Europäischen Staatsanwaltschaft zu stärken, sodass sie auch ein wirkungsvolles Instrument zur Bekämpfung des Terrorismus in der EU werden kann.“

Die Stärkung des Mandats der Europäischen Staatsanwaltschaft wird bestehende Lücken schließen und so den Kampf gegen den Terrorismus verbessern:

  • Koordinierte Ermittlungen: Derzeit sind die EU-Mitgliedstaaten für die Ermittlung und Verfolgung terroristischer Straftaten zuständig, allerdings enden ihre Befugnisse an den Staatsgrenzen. In Zukunft wäre die Europäische Staatsanwaltschaft für die Ermittlungen zuständig und könnte den Behörden der Mitgliedstaaten und den EU-Agenturen, die sich mit mehrere Mitgliedstaaten betreffenden terroristischen Straftaten befassen, Anweisungen erteilen.
  • Rechtzeitiger Informationsaustausch: Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist zwar beträchtlich vorangekommen und es konnten Ermittlungserfolge erzielt werden, aber manchmal ist der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten bei der Ermittlung und Verfolgung terroristischer Straftaten immer noch zu langsam. Das kann zur Folge haben, dass einige Terroristen der Strafverfolgung entgehen. Die Europäische Staatsanwaltschaft mit ihrer integrierten Struktur wäre in der Lage, sich einen einzigartigen Überblick über terroristische Aktivitäten in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten zu verschaffen. Über die Europäischen Staatsanwälte, die Teil des Kollegiums der Europäischen Staatsanwaltschaft sind, oder über die Delegierten Europäischen Staatsanwälte hätte sie einen besseren Zugang zu Informationen der Mitgliedstaaten. Sie wäre in einer idealen Position, um Informationen in der gesamten Union zu sammeln und auszutauschen, auch mit den EU-Agenturen, Eurojust und Europol sowie mit Nicht-EU-Ländern.
  • Kohärente Ermittlungen in verschiedenen Mitgliedstaaten: Derzeit besteht die Gefahr, dass bei terroristischen Straftaten, die mehr als einen Mitgliedstaat betreffen, die Ermittlungen unkoordiniert ablaufen, was eine erfolgreiche Strafverfolgung gefährdet. Die Europäische Staatsanwaltschaft würde die Ermittlungen – unabhängig vom Ort der Straftat – zentral leiten und dann Ermittlungen und Strafverfolgung besser verknüpfen. Darüber hinaus würde durch einen Europäischen Staatsanwalt mit einem gestärkten Mandat als Akteur auf Unionsebene eine ineffiziente parallele Strafverfolgung in zusammenhängenden Fällen vermieden, durch die Erfolge im Kampf gegen den Terrorismus häufig aufs Spiel gesetzt werden.

Mit Blick auf das Gipfeltreffen von Sibiu im Mai 2019 ersucht die Kommission den Europäischen Rat, diese Initiative gemeinsam mit dem Europäischen Parlament voranzubringen und die Ausdehnung der Befugnisse der Europäischen Staatsanwaltschaft auf terroristische Straftaten, die mehr als einen Mitgliedstaat betreffen, zu beschließen. Sobald der Europäische Rat einstimmig beschlossen hat, die Befugnisse zu erweitern, kann die Kommission als nächsten Schritt einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft vorlegen.

Hintergrund

Die Europäische Staatsanwaltschaft wird als unabhängige Strafverfolgungsbehörde der Europäischen Union für Ermittlung, Verfolgung und Anklageerhebung bei Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts wie Betrug, Korruption oder schwerem grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug zuständig sein. Sie wird Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen. Die vorliegende Initiative hat keine Auswirkungen auf die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft wie derzeit vorgesehen.

Zurzeit beteiligen sich 22 EU-Mitgliedstaaten an der Europäischen Staatsanwaltschaft: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik und Zypern.

Artikel 86 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sieht die Möglichkeit vor, die Befugnisse der Europäischen Staatsanwaltschaft auszudehnen, indem Artikel 86 AEUV dahin gehend geändert wird, dass schwere Kriminalität, die mehr als einen Mitgliedstaat betrifft, auch in ihre Zuständigkeit fällt. Dieser Beschluss wird nach Zustimmung des Europäischen Parlaments und nach Anhörung der Europäischen Kommission von allen an der Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligten Mitgliedstaaten und den anderen Mitgliedstaaten einstimmig gefasst. Die heutige Mitteilung enthält im Anhang eine Vorlage für die Annahme eines Beschlusses des Europäischen Rates zur Änderung von Artikel 86 AEUV.

Weitere Informationen

Website Lage der Union 2018

Mitteilung der Kommission – Ein Europa, das schützt: Initiative zur Erweiterung des Mandats der Europäischen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten

Factsheet: Stärkung des Mandats der Europäischen Staatsanwaltschaft zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung

Rechtsakt zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft: Verordnung (EU) 2017/1939.

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. September 2018
Autor
Vertretung in Deutschland