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Vertretung in Deutschland
Presseartikel20. Juni 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Luxemburg muss unzulässige Steuervorteile vom Energieversorger Engie zurückfordern

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Luxemburg zwei Unternehmen der Engie-Gruppe erlaubt hat, rund ein Jahrzehnt lang auf nahezu die Gesamtheit ihrer Gewinne keine Steuern zu zahlen. Dies ist nach den EU-Beihilfevorschriften unzulässig...

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Luxemburg hat Engie rechtswidrige Steuervergünstigungen gewährt. Mit Luxemburgs Steuervorbescheiden wurden zwei von Engie geschaffene komplexe Finanzierungsstrukturen gebilligt, in deren Rahmen ein und dieselbe Transaktion in inkohärenter Weise sowohl als Fremdkapital als auch als Eigenkapital behandelt wird. Dadurch wurde die Steuerlast des Unternehmens künstlich verringert. Infolgedessen wurden bestimmte Gewinne von Engie in Luxemburg rund ein Jahrzehnt lang mit einem effektiven Körperschaftsteuersatz von 0,3 Prozent besteuert. Diese selektive steuerliche Behandlung ist unzulässig.“

Im Anschluss an ein im September 2016 eingeleitetes förmliches Prüfverfahren stellte die Kommission fest, dass die steuerliche Belastung von Engie in Luxemburg durch zwei von Luxemburg ausgestellte Steuervorbescheide rund zehn Jahre lang ohne triftigen Grund künstlich verringert wurde.

In den Jahren 2008 bzw. 2010 führte Engie für zwei luxemburgische Unternehmen der Engie-Gruppe, Engie LNG Supply und Engie Treasury Management, zwei komplexe gruppeninterne Finanzierungsstrukturen ein. Gegenstand dieser Strukturen war ein Dreiecksgeschäft zwischen Engie LNG Supply bzw. Engie Treasury Management und zwei weiteren Unternehmen der Engie-Gruppe in Luxemburg.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die steuerliche Behandlung dieser Finanzierungsstrukturen durch Luxemburg nicht der wirtschaftlichen Realität entsprach. Mit den von Luxemburg ausgestellten Steuervorbescheiden wurde eine inkohärente Behandlung ein und derselben Transaktion sowohl als Fremdkapital als auch als Eigenkapital gebilligt.

Auf dieser Grundlage stellte die Kommission fest, dass die Steuervorbescheide Engie einen selektiven wirtschaftlichen Vorteil verschafften, da die Gruppe weniger Steuern zu zahlen hatte als andere, denselben nationalen Steuervorschriften unterliegende Unternehmen. Die Steuervorbescheide bewirkten, dass Engie auf 99 Prozent der von Engie LNG Supply und Engie Treasury Management erwirtschafteten Gewinne in Luxemburg keine Steuern zahlen musste.

Weitere Informationen:

Staatliche Beihilfen: Kommission stellt fest, dass Luxemburg Engie unzulässige Steuervergünstigungen gewährt hat und rund 120 Mio. Euro zurückfordern muss

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Juni 2018
Autor
Vertretung in Deutschland