Malmström erläuterte, wie die EU bei der multilateralen Reform des Systems zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staat (ISDS) eine Vorreiterrolle spielt. In ihrer Rede informierte die Kommissarin zudem die Teilnehmer über den aktuellen Stand der Diskussionen bei den Vereinten Nationen (UNCITRAL). Mehr als 400 Delegierte aus mehr als 90 Ländern, die vor drei Wochen in Wien versammelt waren, waren sich einig, dass eine Reform der Investitionsgerichtsbarkeit erforderlich ist.
Die EU vertritt seit langem die Auffassung, dass das derzeitige System nicht zweckmäßig ist. Daher hat sie ihr neues System für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten in ihre jüngsten Handels- und Investitionsabkommen mit Kanada, Mexiko, Singapur und Vietnam integriert. Diese Abkommen sind entscheidende Bausteine für eine multilaterale Reform des Investitionssystems. Ein ständiges multilaterales Investitionsgericht mit einem Beschwerdemechanismus und hauptberuflichen Richtern würde die Vorhersehbarkeit und Konsistenz verbessern, die Korrektheit gewährleisten, die ethischen Bedenken im derzeitigen System beseitigen und das Problem der übermäßigen Kosten und Dauer wirksam angehen.
Weitere Informationen:
Die Rede von Cecilia Malmström im Wortlaut
Factsheet über künftige Verhandlungen über einen multilateralen Investitionsgerichtshof
Website der Generaldirektion Handel
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 22. November 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland